2.36 (mu21p): Nr. 36 Vermerk Staatssekretär Pünders über Vorbereitungen für die Sachverständigenkonferenz. 6. Oktober 1928

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Nr. 36
Vermerk Staatssekretär Pünders über Vorbereitungen für die Sachverständigenkonferenz. 6. Oktober 19281

1

Der Vermerk trägt die Paraphe des RK.

R 43 I /276 , Bl. 286

In der Frage der Auftragsformulierung für das Experten-Komitee fand gestern 6.30 Uhr nachmittags bei Herrn Reichsfinanzminister Hilferding eine Besprechung statt, an der außer ihm Herr Minister Curtius sowie die Herren Staatssekretär v. Schubert, Ministerialdirektor Ritter, Ministerialdirektor Schäffer, Ministerialdirektor Dorn, Ministerialrat Berger, Geheimrat Vocke als Vertreter des Reichsbankpräsidenten Schacht und der Unterzeichnete teilnahmen.

Der Besprechung lag die Formulierung laut Anlage 1 zugrunde2. Zunächst wurde von verschiedenen Seiten die Ansicht vertreten, ob es nicht zweckmäßiger sei, dem Expertenkomitee lediglich die kurze Genfer Formel zugrunde zu legen3, nicht dagegen eine so ins einzelne gehende Formulierung. Dieser Gedanke wurde dann aber doch fallengelassen, da die anliegende Formulierung neben einigen Bedenken doch zweifellos auch sehr wesentliche Vorteile für Deutschland enthält. In der eingehenden Aussprache wurde sodann schließlich als gemeinsame Auffassung festgestellt, daß in der Formulierung sowohl der Gegenwartswert der Endsumme, als auch die Annuitäten Erwähnung finden müßten, aber in der Aufzählung nicht mit letzteren beginnend. Diese Auffassung zusammen mit[143] zwei weiteren Abänderungswünschen ergab die Notwendigkeit einer gewissen Umstellung beziehungsweise Neuredigierung des Entwurfs. Der gefundene neue Entwurf ist als Anlage 2 beigefügt4.

2

Es handelt sich um die Formulierung Parker Gilberts, s. unten Anm. 5: „The fixation of the number and amount of the annuities hereafter to be paid by Germany in complete and definitive liquidation of the indebtedness to the Allied and Associated powers for the costs arising out of the war; the form and terms in which the indebtedness shall be expressed and the arrangement of means of which it may be capitalized and commercialized and the adaption of the Experts’ plan to the conditions of a final settlement which may be recommended including all such changes in existing arrangements and organizations as may be found desirable for that plan“. Auf dieser Anlage befinden sich mehrere stenographische Notizen Pünders, wahrscheinlich seine Aufzeichnungen während der Besprechung (R 43 I /276 , Bl. 288).

3

Gemeint ist aus dem Kommuniqué vom 16.9.28 der Punkt 2, in dem die Einigung „über die Notwendigkeit, das Reparationsproblem vollständig und endgültig zu regeln und zu diesem Zweck eine Kommission von Finanzsachverständigen der sechs Regierungen einzusetzen“, festgestellt wird (Schultheß 1928, S. 440).

4

Dieser Entwurf lautete: „The complete and definitive and economically reasonable liquidation of the indebtedness to the Allied and Associated powers based upon the war; the form and the terms in which the indebtedness shall be expressed and the arrangements by means of which it may be capitalized and commercialized, the fixation of the number and amount of the annuities, which can and are to be paid by Germany and the adaptation of the Experts’ plan to the conditions of a final settlement which may be recommended including all such changes in existing arrangements and organizations as may be necessary or desirable for that purpose“ (R 43 I /276 , Bl. 289).

Ob überhaupt eine Möglichkeit besteht, in dem gegenwärtigen Stadium auf eine Abänderung dieses ersten Entwurfs zu dringen, war den Verhandlungsteilnehmern nicht ganz klar. Offiziell war der Entwurf uns ja überhaupt nicht zugeleitet worden5. Auf der anderen Seite wäre aber doch zu vermeiden, daß die deutschen Abänderungswünsche völlig verschwiegen würden. Es wurde deshalb der Weg gewählt, daß Herr Geheimrat Vocke Herrn Präsidenten Schacht noch am gestrigen Abend veranlassen möchte, Herrn Morgan als dem hiesigen Vertreter von Parker Gilbert die deutschen Wünsche laut Anlage 2 formlos zu übermitteln.

5

Pünder war der Text von Parker Gilberts „terms of references“ durch MinR Berger übermittelt worden. Parker Gilbert hatte den Text aus Paris an Schacht gesandt, der ihn an Berger weiterleitete (3.10.1928; R 43 I /276 , Bl. 287).

Es wurde dann auch noch die Frage erörtert, wer den Auftrag dem Expertenkomitee erteilen soll, nämlich die Mächte oder die Reparationskommission. Die allgemeine Auffassung ging dahin, daß nur erstere in Frage kämen. Dieser Punkt soll aber in einer weiteren Sitzung nach weiterer Prüfung nochmals erörtert werden. Ebenso wurde die Frage der deutschen Besetzung des Expertenkomitees nur erwähnt, ohne daß bereits Namen genannt worden wären6.

6

Auf dem Blatt, das neben den „terms of references“ die stenographischen Notizen Pünders enthält, sind aber die Namen „Schacht, Melchior, Vögler“ von dem StSRkei untereinander verzeichnet worden. Diese drei Männer und Kastl bildeten 1929 die deutsche Sachverständigengruppe; s. Dok. Nr. 99.

Insgesamt ist in Aussicht genommen, daß gleich nach Rückkehr des Herrn Parker Gilbert nach Berlin mit ihm in allen diesen Fragen Fühlung aufgenommen werden soll7.

7

Zu den nächsten Besprechungen mit Parker Gilbert s. Dok. Nr. 38.

[…] Pünder

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