2.74 (mu21p): Nr. 74 Aufzeichnung über die Unterredung zwischen dem Reichsminister der Finanzen und dem Generalagenten für Reparationszahlungen Parker Gilbert betr. Vorbereitung der Sachverständigenkonferenz im Reichsfinanzministerium. 28. November 1928, 13.15–14 Uhr

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[258] Nr. 74
Aufzeichnung über die Unterredung zwischen dem Reichsminister der Finanzen und dem Generalagenten für Reparationszahlungen Parker Gilbert betr. Vorbereitung der Sachverständigenkonferenz im Reichsfinanzministerium. 28. November 1928, 13.15–14 Uhr

R 43 I /476 , Bl. 103-107 Abschrift1

1

Die ungezeichnete Niederschrift trägt die Paraphe des RK.

I. Parker Gilbert teilte mit, daß nach den ihm zugegangenen Mitteilungen die deutschen Botschafter in London und Paris bei Überreichung des deutschen Memorandums erklärt hätten, daß er (Gilbert) auch mit der Genfer Formel einverstanden sei. Falls diese Erklärung tatsächlich erfolgt wäre, sei sie unzutreffend2. Er habe von der Genfer Formel nur als von einer „possible alternative“ gesprochen, ihr aber niemals seine uneingeschränkte Zustimmung erteilt. Er würde es für zweckmäßig halten, wenn deutsche diplomatische Vertreter sich auf eine Darlegung des Standpunktes ihrer Regierungen beschränkten und nicht den Versuch machen, irgendwie den Standpunkt des Generalagenten darzutun. Wenn Poincaré sich bei ihm erkundigte, so müsse er erklären, daß die Auffassung des deutschen diplomatischen Vertreters nicht zutreffend gewesen sei, was geeignet wäre, Poincarés Mißtrauen zu erregen.

2

Am Rand Fragezeichen durch den RK.

Der Herr Reichsminister erklärte, unter Heranziehung der Berichte der deutschen Botschafter in Paris und London3, daß daraus nicht hervorgehe, daß die Botschafter sich darauf berufen hätten, daß Mr. Gilbert der Genfer Formel seine Zustimmung erteilt habe.

3

Telegramm Nr. 1214 aus Paris vom 23.11.28 durch Botschafter v. Hoesch und Telegr. Nr. 792 vom 23. 11. aus London durch Botschafter Sthamer (R 43 I /476 , Bl. 123-133).

Der Generalagent betonte demgegenüber, daß es weniger auf die Berichte als die ihnen vom Auswärtigen Amt erteilten Instruktionen ankomme4. Ihm hätten zuverlässige Gewährsmänner unabhängig voneinander aus Paris und aus London das gleiche gemeldet.

4

In seiner Weisung zum Memorandum hatte Stresemann nach Paris telegrafiert, daß vor einigen Tagen er mit dem RFM und Parker Gilbert über die abgeänderten „terms of references“ gesprochen habe. „Gilbert hat am Schlusse der Besprechung […] auf seinen ‚terms of references‘ nicht bestanden, sondern zu erkennen gegeben, daß er sich schließlich auch mit der Genfer Formel abfinden werde. nur müsse die Genfer Formel dann völlig unverändert bleiben und dürfe keinerlei erläuternde Zusätze bekommen.“ Stresemann hatte v. Hoesch aufgefordert, für eine Rückkehr zur Genfer Formel einzutreten (Telegr. Nr. 932 vom 22. 11.; R 43 I /476 , Bl. 137-141, hier: Bl. 139).

Der Herr Reichsminister erklärte, daß wegen der Kürze der Zeit ihm in diesem Fall, abweichend von der Regel, die Instruktionen der Reichsregierung an die beiden Botschafter nicht vorgelegt worden wären. Er habe sie nachträglich gelesen und könne sich nicht erinnern, daß ein solcher Passus darin enthalten sei.

[259] II. Gilbert teilte weiter mit, daß er die zweite Fassung der terms of reference mit einer Erläuterung der einzelnen Abänderungen Poincaré übermittelt habe5.

5

Siehe Anm. 4 zu Dok. Nr. 71.

III. Weiteres Vorgehen.

Gilbert teilte mit, daß nach seinen bestimmten Informationen Poincaré damit rechne, daß der deutsche Botschafter in einigen Tagen mit einer neuen Aufzeichnung der Reichsregierung über die verschiedenen Probleme wieder bei ihm vorsprechen werde. Er empfehle dringend, diesen neuen Schritt tatsächlich auszuführen. Nach seiner Meinung sei der Augenblick für ein ganz bestimmtes und klares Vorgehen Deutschlands in der Reparationsfrage gekommen. Wenn im Laufe der diplomatischen Verhandlungen immer neue Teilprobleme aus dem Gesamtkomplex herausgegriffen würden, bestände die Gefahr, daß es schließlich zu gar keiner Einigung unter den beteiligten Mächten komme. Könne nicht die Reichsregierung jetzt mit ganz scharf umrissenen konkreten Vorschlägen zur vollständigen und endgültigen Regelung des Reparationsproblems hervortreten? Diese Vorschläge sollte Deutschland nicht als neue Diskussionsbasis, sondern als seine letzte Willensmeinung6 in der Reparationsfrage bezeichnen. Nach seiner Meinung würde Deutschland zweckmäßig die einzelnen Teilprobleme des Gesamtfragenkomplexes aufzählen und zu jedem Punkte einen knappen definitiven Vorschlag formulieren, z. B. kurzer deutscher Vorschlag für eine Formulierung des Auftrags an die Experten, ähnliche Vorschläge für Art und Charakter, Ernennung, Zahl der Experten usw. Falls Deutschland sich entschlösse, einen solchen Gesamtvorschlag etwa in Form eines neuen Memorandums zu machen, sei es noch nicht zu spät, die Dinge zu einem günstigen Abschluß zu bringen.

6

Am Rand Fragezeichen des RK.

Der Herr Reichsfinanzminister erwiderte, daß er zu einem solchen bedeutsamen Vorschlag nicht sofort Stellung nehmen könne. Wenn die Reichsregierung wirklich so prozedieren würde, so müsse sie sich über jeden einzelnen Teilpunkt des Gesamtproblems definitiv schlüssig werden und eine Reihe von schwerwiegenden Entscheidungen treffen. Er werde aber Gilberts Anregung dem Herrn Reichsminister des Auswärtigen unterbreiten.

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