1.135 (mu22p): Nr. 391 Aufzeichnung über die Unterredung des Reichskanzlers mit dem Generalagenten für Reparationszahlungen betr. die Finanzlage des Reichs am 18. Dezember 1929

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Nr. 391
Aufzeichnung über die Unterredung des Reichskanzlers mit dem Generalagenten für Reparationszahlungen betr. die Finanzlage des Reichs am 18. Dezember 1929

R 43 I /2362 , Bl. 217-224, hier: Bl. 217-224 Abschrift in Durchschrift

Kurze Kennzeichnung des Verlaufs der am Mittwoch, dem 18. Dezember 1929 nachmittags 6½ Uhr bis 7¾ Uhr in der Reichskanzlei stattgehabten Besprechung zwischen dem Herrn Reichskanzler H. Müller sowie dem Herrn Reichsminister der Finanzen Dr. Hilferding und dem Generalagenten für Reparationszahlungen Mr. S. Parker Gilbert (begleitet von seinem Assistenten Mr. E. E. Norris) (Dolmetscher: Oberregierungsrat Dr. Michaelis).

Etwa die ersten 20 Minuten der Unterhaltung gingen damit hin, daß der Herr Generalagent dem Herrn Reichskanzler in gedrängter Form Bericht über den Verlauf der Vormittagsbesprechung des gleichen Tages im Reichsfinanzministerium abstattete. Da er dabei zunächst keine sonderlich neuen Gesichtspunkte entwickelte, sondern sich in getreulicher Berichterstattung darauf beschränkte,[1278] die vier von ihm in der Vormittagssitzung vor Herrn Minister Hilferding bereits dargelegten Bedenken gegen die geplante Aufnahme einer ausländischen Anleihe durch das Reich in prägnanter Form zu wiederholen, so darf hier auf meine Niederschrift über die Vormittagssitzung verwiesen werden1.

1

Nicht ermittelt.

Nachdem er zum Abschluß dieser längeren Darstellung bemerkt hatte, angesichts der fundamentalen Bedeutsamkeit des Fragenkomplexes hätten Herr Minister Hilferding und er selbst es für ratsam gehalten, dem Herrn Kabinettschef des Reiches die ganze Angelegenheit vorzutragen, eröffnete er nun die Erörterung über das, was praktisch in der Sache zu geschehen habe, durch die Aufstellung einiger Grundthesen:

1. Daran, daß das Reich ultimo Dezember seinen Verpflichtungen nachkommen müsse, und daß unter gar keinen Umständen von einer Zahlungseinstellung des Reichs die Rede sein dürfe, die ja automatisch die Zahlungseinstellung aller übrigen öffentlichen Organe Deutschlands nach sich ziehen müsse, könne kein Zweifel bestehen.

2. Die Ermöglichung der Innehaltung der finanziellen Verpflichtungen durch das Reich habe auf die denkbar praktischste und Erfolg versprechendste Art bewirkt zu werden, mit anderen Worten die Frage, ob zu diesem Zwecke ohne weiteres zu einem Auslandskredit gegriffen werden müsse, und ob nicht vielmehr erst ein Versuch mit dem Inlandsmarkt gemacht werden solle, sei zunächst noch durchaus offen und müsse gründlichst ventiliert werden. Dieser Rekurs auf einen Auslandskredit sei um so problematischer, als

3. die Zahlungsschwierigkeiten des Reichs nur zeitweiliger, vorübergehender Natur seien, da seines Erachtens die Reichsfinanzen im Grunde als gesund bezeichnet werden könnten.

Hier setzte der Herr Reichskanzler mit einer längeren Erwiderung ein, die er mit der Erklärung einleitete, er unterschreibe voll und ganz die drei soeben von dem Herrn Generalagenten aufgestellten Grundthesen. Daß er sich die erste dieser Thesen vollinhaltlich zu eigen mache, verstehe sich von selbst, da eine Zahlungseinstellung des Reiches das „Ende aller Dinge“ in Deutschland bezeichnen würde. Ebenso könne er erfreulicherweise auch die dritte These als durchaus zutreffend anerkennen, könne doch für keinen Einsichtigen ein Zweifel an der innerlichen Gesundheit der Reichsfinanzen bestehen. Durch das vom Kabinett unter seiner Führung nach langen Beratungen und nach Überwindung zahlloser Schwierigkeiten dem Reichstag kürzlich vorgelegte und von diesem gutgeheißene große Finanzprogramm einschließlich des sog. Sofortprogramms sei zur Sanierung der Reichsfinanzen, d. h. zur Behebung in der Finanzgebarung des Reichs etwa bestehender Übelstände s. E. alles Erforderliche geschehen, und auch zur Beseitigung des derzeitigen bedauerlich großen Kassendefizits seien in diesem Programm einschneidende und Erfolg versprechende Maßregeln ergriffen worden. Wenn man sich überlege, daß darin für die Deckung des Fehlbetrags des Etatsjahres 1928 164 000 000 RM und für die des Defizits des Etatsjahres 1929 300 000 000 RM ausgeworfen seien sowie daß durch den nach Annahme des Young-Planes mit Sicherheit zu erwartenden Ertrag der Kreugeranleihe[1279] weitere 500 000 000 RM verfügbar gemacht würden, so werde man sich überzeugen, daß damit schon über die Hälfte des von ihm bekanntgegebenen Kassendefizits des Reichs abgedeckt sei. Er gehe also mit Mr. Gilbert darin durchaus konform, daß er die Reichsfinanzen als in ihrem Kerne durchaus gesund bezeichne. Diese Charakterisierung treffe um so eher zu, als in den ersten Monaten des Jahres 1930 beträchtliche Einnahmequellen zu fließen beginnen würden. Dessen unerachtet sei die Tatsache unverkennbar, daß das Reich, selbst nach Votierung des Sofort-Programms, mit vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen habe. Mr. Gilbert könne sich wohl denken, daß er, als Leiter der Reichsregierung, zur Überwindung dieser Schwierigkeiten alle nur irgendwie möglichen Schritte versucht und daß er sich naturgemäß insbesondere mit dem natürlichen Bundesgenossen der Reichsregierung in finanziellen Dingen, d. h. dem Herrn Reichsbankpräsidenten, in Verbindung gesetzt habe. Nun sei aber dem Herrn Generalagenten bekannt, daß Herr Dr. Schacht die von ihm erbetene Zustimmung zu einem Auslandskredit in Höhe von ca. 300 000 000 RM von einer Verbindlichkeitserklärung der Reichsregierung abhängig gemacht habe, aus den Etatsmitteln des Rechnungsjahres 1930, nötigenfalls durch Ausschreibung neuer Steuern, 500 000 000 RM als Tilgungsfonds für diese Auslandsanleihe verfügbar zu machen. Er habe dem Herrn Reichsbankpräsidenten verschiedentlich Vorstellungen darüber gemacht, daß für die derzeitige Reichsregierung ein solcher modus procedendi nicht in Frage kommen könne, da sie sich nach soeben erfolgter Vorlage ihres großen Finanzreformprogramms damit in eine unmögliche Situation hineinmanövrieren würde. Wenn man selbst schon die in dem Sofort-Programm bewilligten neuen 220 000 000 RM aus der Tabaksteuer für Zwecke der Deckung der in Aussicht genommenen Auslandsanleihe festzulegen sich entschlösse, so blieben doch immer noch zur Erreichung der von Dr. Schacht normierten Summe von 500 000 000 RM weitere 280 000 000 RM, die wohl oder übel durch neue Steuern aufgebracht werden müßten. Diese aber könne das derzeitige Reichskabinett von den gesetzgebenden Körperschaften im Augenblick unter keinen Umständen anfordern. Eine neue deutsche Regierung könne dies möglicherweise tun; da aber seiner festen Überzeugung nach bei der gegenwärtigen politischen Sachlage eine andere Parteien-Konstellation bei der Kabinettsbildung als gegenwärtig nicht möglich sei und die neue der gleichen Koalition der Parteien entsprungene Reichsregierung in der bewußten Anleihe- bzw. Steuerbewilligungsangelegenheit aller Wahrscheinlichkeit nach doch die gleiche Haltung wie das jetzige Kabinett einnehmen würde, so sehe er keinen Ausweg aus der Sackgasse. Mr. Gilbert wisse ja, daß, wenn er den Rat seiner Ärzte befolgt hätte, er überhaupt nicht mehr in diesem Zimmer sitzen würde; er habe nur aus Pflichtgefühl in seiner Stellung ausgeharrt, da seiner Überzeugung zufolge die Lösung der dringenden Finanzprobleme in Deutschland ausschließlich unter Mitwirkung der Linksparteien möglich sei. Jedoch würde er, wenn dieser Schritt ihm sachlich geboten erscheine, nicht eine Sekunde zögern, die Konsequenzen seines Rücktritts zu ziehen. Mr. Gilbert könne versichert sein, daß er sich die Frage, wie die drohende Zahlungseinstellung des Reiches ultimo Dezember vermieden werden könne, unablässig eventuell bis zur letzten Minute seiner Kanzlerschaft angelegen sein[1280] lassen werde, lege er sich doch voll und ganz Rechenschaft darüber ab, daß selbst bei einem etwaigen Rücktritt seines Kabinetts vor dem Forum der Geschichte der unauslöschliche Vorwurf und die Verantwortlichkeit dafür auf ihm haften bleiben würden, daß er es während seiner Kanzlerschaft zu einer derartigen katastrophalen Entwicklung habe kommen lassen. Wenn in seinem Wesen Züge der Frivolität lägen, so würde er es vielleicht darauf ankommen lassen, ob vor der durch den Rücktritt seines Kabinetts ausgelösten allgemeinen Panik der Widerstand des Reichsbankpräsidenten gegen die Anleihepolitik der Regierung zusammenbrechen würde, da er aber alles andere als frivol sei, so könne und wolle er es auf seine so furchtbare Probe nicht ankommen lassen.

Auf diese Erklärung erwiderte der Generalagent, seines Dafürhaltens sei die soeben vorgetragene Auffassung eine zu extreme, es läge seiner Ansicht nach denn doch keine Notwendigkeit vor, die Dinge so tragisch zu nehmen. Man tue s. E. besser daran, den ganzen Fragenkomplex auf seinen Ausgangspunkt zurückzuverfolgen, und ihn auf eine natürliche, normale, alltägliche Basis zu stellen. Wenn zwar er Herrn Dr. Schacht persönlich seit der Veröffentlichung seines berühmten Memorandums nicht mehr gesehen, so habe er doch ebensowohl diese Schrift wie die sich daran knüpfende Pressekampagne mit größter Aufmerksamkeit verfolgt und habe daraus den unabweislichen Eindruck gewonnen, daß man in Deutschland alle diese Dinge ungebührlich „magnified“ habe. Hier, wo es sich im besonderen darum handele, dem Druck des bestehenden Kassendefizits zu entgehen, scheine ihm diese Charakteristik der allgemeinen derzeitigen deutschen Geisteshaltung, die Dinge zu vergrößern und zu tragisch zu nehmen, ebenfalls zuzutreffen. Worum gehe es eigentlich? Doch wohl nur darum, einem innerlich und an sich durchaus gesunden Finanzsystem aus einer vorübergehenden Zwangslage herauszuhelfen, will sagen die zur Beseitigung des letzten Restes des bestehenden Kassendefizits benötigten etwa 300 000 000 RM aufzubringen. Das Natürliche und Gegebene sei hier doch wohl, daß die Reichsregierung sich an ihre normale Bundesgenossin in finanziellen Angelegenheiten, also die Reichsbank, wende mit der Aufforderung, ihr bei der Lösung der bezeichneten Aufgabe behilflich zu sein. Für taktisch verfehlt würde er es halten, hätte die Reichsregierung den Reichsbankpräsidenten sofort dazu aufgefordert, zu einem bestimmten Auslandskredit seine Zustimmung zu geben, da erst einmal dem Reichsbankdirektorium die Entscheidung darüber hätte zugeschoben werden müssen, ob für den bezeichneten Zweck überhaupt eine Auslandsanleihe benötigt sei, ob man nicht vielmehr die erforderliche Summe auf dem Inlandsmarkt flüssig machen könne (hier warf der Herr Reichskanzler die Berichtigung ein, ein solches von Mr. Gilbert als taktisch verfehlt bezeichnetes Verfahren sei von der Reichsregierung in der Tat nicht eingeschlagen worden). Gleichzeitig und parallel mit diesem normalen und durchaus alltäglichen Schritt, die Mitarbeit der Reichsbank als des für diesen Zweck einzig gegebenen Organs anzurufen, täte s. E. die Reichsregierung richtig daran, in kürzester Frist noch einmal mit einer Erklärung vor den Reichstag zu treten. Das in der Vormittagsbesprechung vom Herrn Minister Dr. Hilferding geäußerte Bedenken gegen eine solche abermalige Regierungserklärung auf finanziellem Gebiete könne er nicht teilen, vielmehr sehe er in einem solchen Prozedere[1281] wiederum etwas durchaus Natürliches und Normales. Wie er Herrn Dr. Hilferding schon zum Ausdruck gebracht habe, betrachte er die abgegebene Regierungserklärung als durchaus noch nicht in allen ihren Teilen vollständig2. Sie biete auf die natürlichste und ungezwungenste Weise reichlichen Raum zu anzukündigenden Vervollständigungsmaßnahmen. Die Regierung müsse seines Dafürhaltens bemüht sein, eine so klare, logische, zwingende und überzeugende Analyse der von ihr für richtig befundenen Finanzpolitik vor der Öffentlichkeit zu geben, daß das Reichsbankdirektorium sich bei einer Verneinung der ihm von der Regierung alsdann ebenfalls vor aller Welt gestellten klipp und klaren Frage, ob es bereit sei, an der Durchführung dieser Politik mitzuarbeiten, in eine ganz unmögliche Situation versetzt sehe. Dann werde auch unter keinen Umständen der zugestandenermaßen verhängnisvolle Eindruck entstehen können, als habe die Reichsregierung, unter dem Druck der den Parteiführern, ja sogar der weitesten Öffentlichkeit bekannt gewordenen Bedingung des Reichsbankpräsidenten, an die er seine Zustimmung zu der in Aussicht genommenen Auslandsanleihe knüpfe, vor ihm Kotau gemacht. Hier gelte es für das Kabinett, das Praevenire zu spielen und sich von Herrn Dr. Schacht nicht in eine unmögliche Situation hineindrängen zu lassen. Ganz außerordentlich würde sich seiner festen Überzeugung nach die Position der Reichsregierung gestärkt finden, wenn sie – und damit komme er zu einer ganz positiven Fassung seiner Ideen – in ihrem neuerlichen „statement“ vor der gesetzgebenden Körperschaft folgende drei Eröffnungen machen könnte:

2

Regierungserklärung vom 12.12.29 (RT-Bd. 426, S. 3535  ff.).

1. Sie sei zur Beseitigung des auch nach Durchführung des sog. Sofort-Programms bestehen bleibenden Restes des derzeitigen Kassendefizits an das Reichsbankdirektorium mit der Aufforderung herangetreten, zur Beschaffung der zu diesem Zweck benötigten Geldmittel ein deutsches Bankensyndikat unter seiner Führung ins Leben zu rufen, dem die Aufgabe obliegen würde, die Aufbringung der Mittel auf die zweckentsprechendste und vorteilhafteste Weise durchzuführen, d. h. zunächst einmal zu untersuchen, bis zu welchem Umfang der deutsche Inlandmarkt bezeichnetem Zwecke dienstbar gemacht werden könne (daß die Regierung diese erste Erklärung nur nach vorabgegangener Fühlungnahme und Insbenehmensetzung mit dem Reichsbankdirektorium abgeben könne, verstehe sich von selbst).

2. Es seien der Reichsregierung durch ausländische Banken ausreichende anleihemittel zur Abdeckung des Restes des Kassendefizits offeriert worden, jedoch habe die Regierung, da ihr die Bedingungen dieser Anleihe nicht genügend günstig zu sein schienen und da sie erwarten zu können glaube, das erwähnte deutsche Bankensyndikat unter Führung der Reichsbank werde ihr die Gelder zu vorteilhafteren Bedingungen hereinzubringen vermögen, das ihr gemachte Angebot zurückgewiesen. (Hierzu gab Mr. Gilbert den Kommentar, dieser Punkt der eventuell neuen Regierungserklärung würde s. E. die durchschlagendste Wirkung üben und möglicherweise die bedrohliche Situation gleichsam über Nacht ihrer Gefahrenmomente entkleiden, denn nie sei eine Regierung schwächer, als wenn sie um einen Auslandskredit bitten müsse, und nie[1282] sei sie stärker, als wenn sie verkünden könne, sie habe einen ihr angetragenen Auslandskredit wegen ungünstiger Bedingungen zurückgewiesen.)

3. Zwecks Sanierung der Reichsfinanzen auch von der in der ersten Regierungserklärung unbestreitbar nicht ganz entsprechend beachteten Ausgaben- seite her, und überdies in Anbetracht der sich, ganz besonders durch die Durchführung des neuen Finanzreformprogramms, unablässig steigernden Geschäftsüberlastung des Reichsfinanzministeriums sei das Kabinett zu dem Beschlusse gekommen, das vor mehreren Jahren beseitigte zweite Staatssekretariat dieses Ministeriums3, nämlich das besonders mit der Kontrolle der Ausgabenseite des Reichshaushalts betraute, erneut ins Leben zu rufen, und mit diesem Amte die hervorragendste Persönlichkeit unpolitischer Art, die sich für diese Aufgabe zur Zeit in Deutschland überhaupt ausfindig machen lasse, zu betrauen.

3

Nach der Umbildung des RFMin. hatte das Ressort seit dem Haushaltsjahr 1927 nur noch einen StS.

Wenn Eröffnungen wie diese in die von ihm angeratene erneute Regierungserklärung, die in klarer, wirksamer und lichtvoller Analysierung alle Aspekte der deutschen Finanzpolitik noch einmal scharf zu umreißen hätte und damit der Reichsbank die von ihr bisher gegen die Regierung unstreitig geführte Waffe – denn daß Herr Schacht in den letzten Wochen der Reichsregierung seine Bedingungen zu diktieren versucht habe, sei für ihn offensichtlich – aus der Hand schlagen würde, aufgenommen würden, so glaube er sich unbedenklich für einen Erfolg des Kabinettes vor der gesetzgebenden Körperschaft stark machen zu können. Jedenfalls verdiene ein solches Verfahren, sich im Reichstag dem Reichsbankpräsidenten gleichsam in offener Feldschlacht zu stellen, seines Dafürhaltens unbedingt den Vorzug vor einem Prozedere, wie es seiner Empfindung nach das Kabinett im Augenblick zu verfolgen für gut befinde, und das man etwa dahin kennzeichnen könnte, daß es, aus keinem anderen Grunde als um der ihm unangenehmen Auseinandersetzung mit der Reichsbank aus dem Wege zu gehen, sich in Anleiheverhandlungen mit ausländischen Banken einlasse, bei denen nicht nur die gestellten Bedingungen ungewöhnlich ungünstige und schwer tragbare seien, sondern bei denen überdies, eben gerade infolge des Ermangelns der notwendigen formellen Einwilligung der Reichsbank, der Mißerfolg vorherzusehen sei.

Nachdem der Herr Reichskanzler und der Herr Reichsminister der Finanzen diese langen Ausführungen des Herrn Generalagenten bereits des öfteren durch Gegenargumente, Berichtigungen oder Bekundung gewisser Bedenken unterbrochen hatten, erklärte abschließend Herr Reichskanzler Müller, Mr. Gilbert werde verstehen, wenn der Regierungschef zu seinem interessanten Exposé und insbesondere zu den mehrfachen Anregungen, die darin ihre positive Formulierung gefunden hätten, nicht sofort verbindlich Stellung nehmen könne. Er müsse den gesamten Fragenkomplex naturgemäß seinen Herren Kollegen im Kabinett unterbreiten. Er verspreche, diese Kabinettssitzung bereits für den morgigen Vormittag zu früher Stunde einzuberufen4, denn, da der Reichstag nur noch diese Woche bei einander sei, so dränge die Zeit. Rein technisch gesehen,[1283] stünde natürlich der Abgabe einer neuerlichen Regierungserklärung vor der gesetzgebenden Körperschaft nichts im Wege. Jedoch könne er sich im Augenblick in keiner Weise festlegen, weder bezüglich der tatsächlichen Vornahme einer solchen abermaligen Regierungserklärung, noch bezüglich ihres eventuellen Inhalts. Es sei Sache des ganzen Kabinetts, dem er alle von Mr. Gilbert entwickelten Gedanken und Anregungen getreulich berichten würde und welches er auch auf die gegebenenfalls zu ziehende Konsequenz des Kollektivrücktritts mit allen Folgeerscheinungen gebührend hinweisen werde, sich zu der Frage der Behandlung der gegenwärtigen Schwierigkeiten schlüssig zu werden. Ohne sich irgendwie binden zu wollen, möchte er nur noch darauf hinweisen, daß vielleicht der letzte, 14. Punkt des Finanzprogramms der Regierung, der die Vorlegung eines Gesetzes zur Regelung der Tilgung der Reichsschulden vorsehe, die Möglichkeit bieten werde, der von dem Herrn Reichsbankpräsidenten gestellten Bedingung einer sich in gesetzlicher Form bekundeten Zurverfügungstellung von 500 000 000 RM für Zwecke der Tilgung neuer Auslandsverschuldung entgegenzukommen und damit zwischen dem Standpunkte der Reichsregierung und dem der Reichsbank eine Brücke zu schlagen.

4

Siehe Dok. Nr. 392.

Nach dem Gedächtnis (ohne Aufzeichnungen) sofort in die Maschine diktiert.

[gez.] Dr. Michaelis

19.12.1929

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