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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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9. Begrenzung der Erwerbslosenfürsorge im besetzten Gebiet.

Der Reichskanzler übernimmt den Vorsitz.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über die Verhandlungen mit den Sachverständigen. Die Heraufsetzung des Einheitskurses von 420 auf 630 Milliarden sei notwendig gewesen, weil die Preisentwicklung im Innern nicht mehr dem Kurs von 420 Milliarden entsprochen habe. In der Frage der Einlösbarkeit der Papiermark seien die Sachverständigen völlig uneinig10. Ihm selbst sei an Hand der Entwicklung der Finanzlage der letzten Tage zur Gewißheit geworden, daß es im Augenblick nicht möglich sei, einen Einlösungskurs für die Mark festzusetzen. Die schwebende Schuld des Reichs betrage heute bereits 21 Trillionen Mark. Am gleichen Tage habe die Reichsbank 14 Trillionen Papiermark im Lande zur Verteilung gebracht. Bei dieser Entwicklung müsse man damit rechnen, daß am 15. November bei Ausgabe der Rentenmark eine schwebende Schuld von 100 Trillionen Papiermark vorhanden sei11. Bei einem Kurs der Mark von 100 Milliarden Papiermark = 1 Goldmark bedeute das 1 Milliarde Goldmark12. Eine derartige Summe könne für die Einlösung der Papiermark nicht aufgewendet werden. Er habe daher einen Beschluß zur Annahme vorgelegt, in dem

10

S. dazu Dok. Nr. 223, P. 3.

11

Die schwebende Schuld des Reichs betrug am 10. November 1923: 63 184 421 962 036 355 300 M (RFM an StSRkei, 15.11.23; R 43 I /40 , Bl. 43–44).

12

Vgl. Anm. 7 zu Dok. Nr. 220.

a)

Maßnahmen vorgesehen seien zur Beschaffung eines Devisenfonds,

b)

erklärt werde, daß die Diskontierung von Schatzwechseln bei Ausgabe der Rentenmark eingestellt werde und daß dann die an diesem Tage umlaufende Menge Papiergeld gegen eine im Betrag von 300 Millionen Goldmark neu auszugebende, durch besondere Sicherheiten gedeckte Goldanleihe eingetauscht werden solle.

Was die Rentenmark anlange, so sei notwendig, sich darüber vollkommen klar zu sein, daß die Ausgabe derselben ein totaler Fehlschlag werden würde, wenn es nicht gelänge, mit dem Tage der Ausgabe die ungeheuer angeschwollenen Ausgaben des Reichs auf ein erträgliches Maß zurückzudämmen. Dazu sei vor allen Dingen erforderlich, die Einstellung der Zahlungen für die Erwerbslosenfürsorge im besetzten Gebiet13.

13

Zur Behandlung der Erwerbslosenproblematik hier und in der weiteren Diskussion des RKab. s. Dok. Nr. 242, P. 3; Dok. Nr. 245; vgl. ferner Dok. Nr. 238; Dok. Nr. 264.

Der Reichsarbeitsminister teilte mit, daß für die Erwerbslosenfürsorge im[987] unbesetzten Gebiet für die Zeit vom 1. bis 30. November 36 Millionen Goldmark und im besetzten Gebiet für die Zeit vom 10. bis 30. November 72 Millionen GM unter der Voraussetzung, daß keine weitere Vergrößerung des Umfanges der Erwerbslosigkeit eintrete, betrage. Er frage an, ob sich die Einstellung der Zahlungen bei Ausgabe der Rentenmark nur auf die Erwerbslosenfürsorge erstrecken solle.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß alle Zahlungen für das besetzte Gebiet eingestellt werden müßten.

Der Reichsarbeitsminister regte an, in einer Kundgebung vor der ganzen Welt darzutun, was im besetzten Gebiet geschehe. Eine bestimmte Erklärung müsse abgegeben werden, daß über die Mitte der nächsten Woche hinaus Zahlungen nicht mehr geleistet werden könnten. Diese Erklärung dürfe nicht in der gewohnten Form gehalten sein, sondern müsse sich an die Welt richten und vor allem dartun, welche Verantwortung Frankreich bei seiner Verschleppungstaktik nicht nur gegenüber dem besetzten Gebiet, sondern auch gegenüber seinen Alliierten übernehme14.

14

In diesem Zusammenhang ist wohl auch eine von MinDir. v. Schubert für „ganz geheim“ erklärte Aufzeichnung vom 7.11.23 zu sehen, die für den RK bestimmt war: „Staatssekretär von Maltzan teilt mir soeben mit, daß der Finanzminister [!] in der Kabinettssitzung vorgeschlagen habe, einen Aufruf ‚An Alle‘ ergehen zu lassen. Ich darf daran erinnern, daß unser von Herrn Smuts etwas umredigierter Entwurf [s. Dok. Nr. 200] im Auswärtigen Amt vorliegt, daß Herr Smuts aber vor einigen Tagen geraten hatte, einen solchen Aufruf vorläufig nicht zu erlassen.“ Solle doch ein Aufruf erlassen werden, so sei als Vorbild der genannte Entwurf geeignet (Pol.Arch.: Büro RM PA, Bd. 1).

Der Reichswirtschaftsminister hatte Bedenken wegen des Erfolges der Devisenabgabe. Vor allen Dingen werde sie nicht sehr rasch gehen. Ein Einlösungskurs der Mark müsse festgesetzt werden und, wenn dies wirklich nicht sofort möglich sei, dann solle man aber doch wenigstens etwas Bestimmteres, als in dem Vorschlag des Reichsfinanzministeriums vorgesehen sei, in Aussicht nehmen. Er empfehle vor allen Dingen zu versuchen, einen Termin für die Ausgabe der Rentenmark jetzt schon bekanntzugeben. Wenn die Reichsregierung heute wiederum nicht zu einem positiven Entschluß käme und damit der Mark nicht neue Kraft verleihe, dann wären die Folgen nicht abzusehen. Er empfehle, positiv zu sagen, daß mit der Ausgabe der Rentenmark die Notenpresse stillgelegt werde. Das Wort „Goldanleihe“ wünschte er in die Bekanntmachung für den Einlösungswert aufgenommen; denn tatsächlich handele es sich doch bei dem Vorschlag des Reichsministers der Finanzen um die Neuausgabe einer Goldanleihe.

Der Reichspostminister schloß sich den Ausführungen des Reichswirtschaftsministers an und betonte vor allem, daß auch er es begrüßen würde, wenn es möglich wäre, einen bestimmten Termin für die Ausgabe der Rentenmark festzulegen.

Der Reichsernährungsminister bezweifelte, daß es notwendig gewesen sein sollte, den Einheitskurs heraufzusetzen. Es sei heute ein Erfolg des stabilen Einheitskurses gewesen, daß die Mehlhändler den Goldpreis für Mehl um 10% herabgesetzt hätten, und zwar im wesentlichen auf die Versprechungen der Reichsregierung hinsichtlich des Einheitskurses hin. Durch die Heraufsetzung[988] des Einheitskurses sei eine ungeheure Verwirrung in den Lebensmittelhandel getragen, und es wäre nicht abzusehen, was daraus entstände. Gegen die 2. Devisenabgabe hätte er sehr starke Bedenken. Es ginge kaum an, die Wirtschaft, und zwar die anständige Wirtschaft, denn diese würde nur von der Devisenabgabe getroffen, erneut zu schwächen. Die Verstimmung über diese Maßnahme werde im Volk sehr groß sein. Er bedauere, daß es nicht möglich sei, einen Einlösungskurs für die Mark festzusetzen, bitte aber zum mindesten, den Termin für die Rentenmarkausgabe festzulegen, und bis zu diesem Termin den Einheitskurs der Mark stabil zu halten15.

15

Die Problematik des unsicheren Kurses für die Versorgung geht aus dem Telegramm des bad. StPräs. Remmele an den RK vom 5.11.23 hervor: „Durch Fixierung Dollarkurses Lage unhaltbar. Lebensmittelgeschäfte und Handel können Lager nicht ergänzen. Hungersnot steht unmittelbar bevor. Bindet sofort Reichsmark an Rentenmark dadurch, daß künftigen Einlösungskurs Papiermark in Rentenmark unverzüglich bekannt gebet. Zwecks Stützung Rentenmark erscheint es ratsam, Einlösungskurs auf wesentlich höherer Dollarbasis festzusetzen. Beschleuniget Ausgabe Rentenmark“ (R 43 I /2440 , Bl. 238). Stresemann ließ darauf am 7. 11. antworten: „Projekt beschäftigt Reichsregierung seit langem auf das Intensivste. Entscheidung ist voraussichtlich heute Abend zu erwarten“ (a.a.O.).

Der Herr Reichskanzler erklärte, er habe keine Bedenken, daß eine starke Kundgebung erlassen werde. Er sei der Meinung, daß Frankreich den bestimmten Plan verfolge, Deutschland zum finanziellen Ruin zu bringen und dadurch Bewegungen hervorzurufen, die das Reich zertrümmerten. Frankreich habe in dieser Richtung bereits sondiert16. Ein bestimmter Termin für die Einstellung der Zahlungen an das besetzte Gebiet möge nicht genannt werden. Die Darlegung solle aber in der Form einer bestimmten Erklärung erfolgen, die besage, daß wir den passiven Widerstand restlos aufgegeben hätten. Es sei eine Lüge, zu behaupten, daß wir den Zustand vor dem 11. Januar nicht wieder hergestellt hätten. Wir hätten darüber hinaus sogar die Erwerbslosenfürsorge übernommen, um die Ruhe in dem Gebiet aufrechtzuerhalten. Außerdem hätten wir uns bereit erklärt, für die Reparationsschuld bestimmte Garantien zu geben. Unsere Leistungsfähigkeit sei aber begrenzt, und wenn nicht bald die Verhandlungen über die Wiederaufnahme der Arbeit im besetzten Gebiet zum Abschluß gebracht würden, werde sehr bald die Zeit kommen, in der wir nicht mehr in der Lage seien, Erwerbslosenfürsorge und andere Zahlungen zu leisten. Damit werde aber der Zustand einer absoluten Hungersnot herbeigeführt. Die Verantwortung dafür treffe allein Frankreich, das mit seiner Verschleppungspolitik den Zustand herbeigeführt habe, daß am Rhein und an der Ruhr ein Volk stehe, das arbeiten wolle, aber nicht arbeiten dürfe.

16

S. Dok. Nr. 219.

Was die Ausgabe der Rentenmark betreffe, so möchte auch er bitten, schon heute den Termin der Ausgabe festzusetzen. Wenn durch Buchdruckerstreik oder dgl.17 das Versprechen der Reichsregierung nicht eingehalten werden könne, so sei das „force majeure“, und das könne dann ohne Bedenken der Bevölkerung mitgeteilt werden. Im übrigen glaube er, daß in der Kundgebung zum Ausdruck gebracht werden müsse, daß die Reichsregierung sich nur angesichts der ungeheuren Not trotz schwerster Bedenken zu den Maßnahmen[989] entschlossen habe. Die einzelnen Schritte seien dann weiter in möglichst populärer Form zu begründen.

17

Vgl. Anm. 10 zu Dok. Nr. 233.

Der Reichsverkehrsminister bedauerte, daß es nicht möglich sein sollte, an dem früheren Standpunkt festzuhalten. Man solle sich doch vergegenwärtigen, wie die Wirkung der Aufgabe des Beschlusses, einen Einlösungskurs der Mark in Kürze festzusetzen, sein würde. Die Ausgaben des Reichs in dem bisherigen Umfang seien für die Dauer unmöglich. Von den Franzosen sei keine rasche Entscheidung in der Frage der Wiederaufnahme der Arbeit zu erwarten. Leider sähe auch er sich gezwungen, die Verhandlungen wegen der Kohlenkredite mit London wieder aufzunehmen18, da durch die Stinnesverhandlungen keine Gewähr geboten sei, Kohlen in ausreichendem Maße für die Eisenbahn zu erhalten.

18

Zu den Verhandlungen der RB um engl. Kohlen s. Anm. 25 zu Dok. Nr. 128. Dazu schrieb die „Kölnische Zeitung“, Nr. 774 vom 9.11.23: „In der Öffentlichkeit ist mehrfach die Ansicht geäußert worden, daß nunmehr nach Beendigung der Ruhraktion für die Reichsbahn ein Grund, weiterhin Kohle aus dem Ausland zu beschaffen, nicht mehr vorliege. Leider ist dem nicht so. Zunächst wird bei dieser Behauptung übersehen, daß sich in der Abschließung des Ruhrgebiets trotz Einstellung des passiven Widerstands auf deutscher Seite durch das Verhalten der Besatzungsmächte noch nichts geändert hat, so daß die Reichsbahn deshalb heute noch vorwiegend auf ausländische Kohle angewiesen ist.“

Der Reichsernährungsminister warnte nochmals dringend, die Bekanntmachung in der vorliegenden Form herausgehen zu lassen. Derartige Beschlüsse seien direkt ruinös. Er bitte vor allem, unbedingt an einem stabilen Einheitskurs bis zur Ausgabe der Rentenmark festzuhalten.

Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß in allen bisherigen Erklärungen der Reichsregierung ein fester Termin für die Ausgabe der Rentenmark nicht genannt worden sei, so daß man tatsächlich der Regierung nicht den Vorwurf machen könne, sie habe ihr Wort nicht gehalten. Er erkläre sich aber einverstanden, den 15. November als Ausgabetermin anzusetzen.

Der Reichsarbeitsminister bat, um Verwirrungen zu vermeiden, auch jetzt schon zum Ausdruck zu bringen, daß der Einlösungskurs der Mark zugleich mit der Ausgabe der Rentenmark bekanntgegeben werde.

Der Reichsminister der Finanzen und Herr v. Schlieben hatten gewisse Bedenken, glaubten aber schließlich doch, diesem Wunsche nachkommen zu können.

In der Frage der Zuckerausfuhr19 erklärten der Reichsernährungsminister und Staatssekretär Heinrici, daß die Zahl von 2 Millionen Tonnen zu hoch sei, über 1 Millionen Tonnen werde kaum hinausgegangen werden können.

19

Durch Zuckerausfuhr sollten Devisen beschafft werden, s. die Bekanntmachung. Ein entsprechender Vorschlag war am 11.10.23 von der Handelskammer zu Halle/S. unterbreitet worden. Da der RK eine Behandlung im Kabinett nicht wünschte, wurde „die Sache“ an StS Heinrici abgegeben, wie MinR Kempner am 17. 10. vermerkte (R 43 I /2436 , Bl. 138–139). Dieser hatte dem StSRkei am 2. 11. mitgeteilt, die Angelegenheit werde verfolgt, sei aber noch nicht entscheidungsreif, da nach den letzten Schätzungen die Zuckererzeugung hinter den bisherigen Annahmen zurückbleibe (R 43 I /2436 , Bl. 168).

Der Reichskanzler schlug vor, eine Zahl überhaupt nicht zu nennen. Der Umfang der notwendig werdenden Ausfuhr werde später unter Berücksichtigung des Ertrages der Devisenabgabe festgelegt werden können.

[990] Bei der Formulierung der Bekanntmachung wurde den gefaßten Beschlüssen Rechnung getragen, insbesondere wurde beschlossen, daß das Wort „Goldanleihe“ gebraucht werden solle, daß 300 Millionen GM in Form einer Goldanleihe zur Verfügung gestellt werden, daß unmittelbar nach Inkrafttreten der Rentenmark am 15. November der Einlösungskurs der Mark bekanntgegeben werde und daß mit Eröffnung der Rentenbank die Notenpresse für den Reichsbedarf zur Diskontierung von neuen Schatzanweisungen stillgelegt werde20.

20

S. den Text der Bekanntmachung, in: Vermächtnis I, S. 202 f.; Ursachen und Folgen V, Dok. Nr. 1230.

Widerspruch wurde nicht erhoben.

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