1.90 (str2p): Nr. 204 Das Thüringische Staatsministerium an den Reichskanzler. Weimar, 30. Oktober 1923

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Text

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Nr. 204
Das Thüringische Staatsministerium an den Reichskanzler. Weimar, 30. Oktober 1923

R 43 I /2314 , Bl. 157

[Betrifft: Absetzung der Sächsischen Regierung.]

Die Reichsregierung hat die verfassungsmäßig zu Stande gekommene Regierung eines deutschen Landes abgesetzt. Den Grund für dieses Vorgehen bildet die Weigerung der Sächsischen Regierung, auf das Ultimatum des Herrn Reichskanzlers hin zurückzutreten und eine Neubildung der Regierung auf andere Grundlagen ohne Mitwirkung kommunistischer Mitglieder sofort herbeizuführen.

Eine solche Forderung steht im offenen Widerspruch zur Reichsverfassung. Nach Art. 17 der Reichsverfassung ist jede Regierung eines Landes verfassungsgemäß, die von einem demokratisch gewählten Landtage bestellt ist und dessen Vertrauen besitzt.

Das Vorgehen der Reichsregierung ist auch für das Land Thüringen unerträglich. Auch die Thüringische Landesregierung ist unter Teilnahme kommunistischer Mitglieder gemäß den Bestimmungen der Reichs- und Landesverfassung gebildet. Sie beruht insofern auf der gleichen Grundlage wie die Sächsische.

Wir legen daher vor aller Öffentlichkeit gegen den verfassungswidrigen Eingriff in die zur Aufrechterhaltung der republikanischen Freiheit gewährleisteten Rechte der Länder die schärfste Verwahrung ein und schließen uns der Forderung der Sächsischen Landesregierung an, die von uns nach wie vor allein als verfassungsmäßige Regierung des Landes Sachsen angesehen wird1. Wir beantragen auch unsererseits die sofortige Einberufung einer Konferenz[909] sämtlicher Ministerpräsidenten der Deutschen Länder zur Besprechung dieser für das verfassungsmäßige Eigenleben der Länder entscheidend wichtigen Frage.

1

S. Dok. Nr. 209.

Wir werden in dieser Besprechung die sofortige Rückgängigmachung der gegen die Sächsische Regierung ergriffenden Maßnahmen fordern2.

2

Eine Reaktion der RReg. auf dieses Schreiben konnte nicht ermittelt werden. Es war dem RK über den StSRkei zugeleitet worden. Abschriften hatten das Büro des RPräs., der RIM und der RWeM erhalten.

Frölich

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