1.7 (wir1p): Schlußbemerkung

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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Schlußbemerkung

Wirth hat von Erfüllungspolitik nicht nur gesprochen, sondern er hat mit Idealismus, Arbeitskraft und im Rahmen des parlamentarisch Möglichen die Finanzen des Reiches eingesetzt, um Erfüllungspolitik zu betreiben. Allein etwa ein Drittel der in dieser Edition vorgelegten Dokumente bezeugen das.

[LXXII] Aber dieser Politik waren nur Anfangserfolge beschieden; ein neues außenpolitisches Klima ermöglichte Verhandlungen mit der englischen Regierung und der Reparationskommission über eine Stundung oder Revision des Londoner Ultimatums. Was Wirth jedoch im Innern für die Aufbringung der deutschen Verbindlichkeiten leisten konnte – das Kreditangebot der deutschen Industrie scheiterte an deren Bedingungen, und von der durch die Regierung eingebrachten Steuernovelle blieb nur ein Kompromiß übrig –, war nicht genug, ihn an das erstrebte Ziel einer Revision des Ultimatums zu bringen.

Und was er bei den alliierten Regierungen dennoch erreichte, wurde zunichte gemacht, als Poincaré im Januar 1922 Nachfolger Briands wurde. Hinzu kam im Oktober 1922 der Sturz Lloyd Georges, der bis dahin die deutsche Reparationspolitik unterstützt und gefördert hatte.

Das Kabinett Wirth scheiterte schließlich an einem innerpolitischen Hemmnis, der Aufnahme der DVP in die Koalition, aber auch nach außen hin war es gescheitert: in der Reparationspolitik stand es trotz intensivster Bemühungen dort, wo es begonnen hatte: vor dem drohenden Ruhreinmarsch.

Ingrid Schulze-Bidlingmaier

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