1.79.3 (wir2p): 4. Not der Presse.

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4. Not der Presse3.

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Siehe Dok. Nr. 293, P. 3.

Reichsminister Schmidt trägt vor. Der Reichsrat beabsichtige, an dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung der Not der Presse gewisse einschneidende Änderungen vorzunehmen. Insbesondere scheine die Absicht zu bestehen, eine Waldbelastung nicht annehmen zu wollen. Er beantrage daher, falls der Reichsrat einen Beschluß in letztgenannter Richtung fassen sollte, dem Reichstag eine Doppelvorlage, nämlich einmal den ursprünglichen Entwurf der Regierung, und außerdem die Neufassung des Reichsrats einzubringen. Sollte der Reichsrat jedoch den Vorschlägen des Reichswirtschaftsrats zustimmen, so dürften seitens der Reichsregierung keine Bedenken bestehen, der Vorlage zuzustimmen.

Das Kabinett stimmt zu.

Reichsminister Schmidt bringt daraufhin einen Vorfall zur Kenntnis des Kabinetts, der sich gelegentlich der Behandlung des vorgenannten Gesetzentwurfs im Reichsrat abgespielt habe: Es sei von einem Ressort ein anderer Standpunkt als der in dem Regierungsentwurf, dem das Kabinett zugestimmt habe, enthaltene vertreten worden.

Der Reichskanzler stellt daraufhin ausdrücklich fest, daß nach Auffassung des Kabinetts Vorlagen, die vom Kabinett verabschiedet sind, gegenüber dem Reichsrat oder dem Reichstag ausschließlich von dem federführenden Ressort zu vertreten sind. Soweit von anderen beteiligten Ministerien zu Einzelheiten Auskünfte verlangt werden, haben sie sich genau im Rahmen der Auffassung des Kabinetts zu halten.

Das Kabinett stimmt dem ausdrücklich zu.

VizekanzlerBauer beantragt, gegen die Beamten, die gegen diesen letzterwähnten Kabinettsbeschluß verstießen, disziplinarisch vorzugehen.

Das Kabinett stimmt auch diesem Antrage für die Zukunft zu.

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