2.14.2 (bau1p): 2. [Tagesordnung der Nationalversammlung: Ratifikation des Friedensvertrags; Regierungserklärung.]

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2. [Tagesordnung der Nationalversammlung: Ratifikation des Friedensvertrags; Regierungserklärung.]

Es wird in Aussicht genommen, am Mittwoch, dem 9. Juli vormittags, die Ratifikation des Friedensvertrages auf die Tagesordnung der Nationalversammlung setzen zu lassen2 und am Donnerstag nachmittag vor Eintritt in die Tagesordnung eine programmatische Erklärung über die nächsten Arbeiten der Regierung abzugeben3.

2

Zum Gesamtzusammenhang vgl. Dok. Nr. 10, P. 1. – Die NatVers. berät am 9. 7. in erster bis dritter Lesung den Entw. eines Ratifizierungsgesetzes zum VV. Einem Abänderungsantrag der DNVP-Fraktion, die Ratifikation an Vorbehalte zu binden und die Auslieferungs- und Kriegsschuldfrage durch Sachverständige bzw. einen neutralen Gerichtshof prüfen zu lassen, wird nicht zugestimmt. Die Annahme des unveränderten GesEntw. erfolgt noch am gleichen Tag in namentlicher Abstimmung mit 209 gegen 116 Stimmen. Gegen die Ratifizierung des VV sprechen sich die Abgg. der DNVP und DVP sowie ein großer Teil der DDP-Fraktion aus. Beachtenswert ist das unentschuldigte Fernbleiben fast eines Fünftels der Mitglieder der NatVers.; unter den 80 fehlenden Abgg. befinden sich 38 Sozialdemokraten, fast ein Viertel der SPD-Fraktion (NatVers.-Bd. 327, S. 1407  ff.). Das Ratifizierungsgesetz wird am 16.7.19 vom RPräs. und dem RMinPräs. unterschrieben. Es tritt mit dem Tag der Verkündung, dem 12.8.19, in Kraft (RGBl. S. 687 ; im Anhang zu diesem Gesetz ist der Text des VV in frz., engl. und dt. Fassung abgedruckt).

3

Am 10. 7. wird keine Regierungserklärung abgegeben. Die NatVers. nimmt eine umfassende Erklärung der neuen RReg. erst am 23. 7. entgegen (NatVers.-Bd. 328, S. 1843  ff.).

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