2.164.8 (bau1p): 8. Frage der Beibehaltung der Marine- und Militärattachés.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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8. Frage der Beibehaltung der Marine- und Militärattachés11.

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Ausgehend von den umstrittenen Etatisierung der mil. Auslandsvertretungen bezweifelten das AA und das RFMin. gegenüber dem RWeMin. die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Beibehaltung dt. Militärattachés. Da die Ressorts nicht zu einer Einigung gelangten, legte der RWeM am 16. 1. dem RK einen diesbezüglichen Schriftwechsel abschriftlich mit der Bitte vor, eine Entscheidung durch das RKab. herbeizuführen. Einzelheiten s. in: R 43 I /553 , Bl. 28–34.

Reichswehrminister Noske führt aus, daß der Friedensvertrag nur die Entsendung militärischer Missionen untersage, Militär- und Marineattachés fielen hierunter nicht12. Die Entsendung solcher ins Ausland sei unbedingt erforderlich, um die militärische Entwicklung bei anderen Völkern zu verfolgen. Er bitte dringend, keinen Beschluß zu fassen, der die Entsendung solcher Attachés grundsätzlich ausschließe. Reichsminister Müller hält die Bestimmung des Friedensvertrags gleichfalls für zweifelhaft. Die Entsendung militärischer Attachés müsse jedoch unterbleiben im Interesse der Einheitlichkeit der auswärtigen Politik, sowie der Kosten wegen. <Der Chef der Heeresleitung, General Reinhardt, betont, daß gerade bei der Verkleinerung des deutschen Heeres die sachverständige Beobachtung der Heeresentwicklung ausländischer Staaten an Ort und Stelle von gesteigerter Bedeutung sei, u[nd] daß z. Zt. namentlich in den östlichen Ländern (Warschau) eine militär-diplomatische Beratung oder Botschaft pp. nicht entbehrt werden könne.>13 Der Herr Reichskanzler hält die Entsendung eines Attachés nach Warschau für notwendig und schlägt vor, in den Etat drei Stellen einzusetzen, über deren Besetzung das Kabinett zu bestimmen haben werde, falls keine Einigung unter den Ressortministern erfolge. Er betont, daß die militärischen Attachés den Missionschefs[589] unterstellt sein müßten und keine eigene Politik treiben dürften. Admiral von Trotha betont die Notwendigkeit von Marineattachés für Skandinavien, Japan und Südamerika14. Reichsminister Erzberger erklärt sich damit einverstanden, drei Legationsräte als fliegende Stellen in den Etat einzusetzen, die nötigenfalls mit früheren Offizieren besetzt werden könnten. Das Kabinett stimmt der Einsetzung der drei Stellen zu.

12

Vgl. Art. 179 VV.

13

Ergänzung in <> auf Antrag des Chefs der Heeresleitung vom 11.2.20 (R 43 I /553 , Bl. 44).

14

Einzelheiten s. in der „Sonderbegründung der Admiralität für die Notwendigkeit der Beibehaltung der Marineattachés“ – darin auch für die Nordsee- und Mittelmeerländer sowie die USA gefordert –, die der RWeM am 30.1.20 dem RK u. a. vorlegte (R 43 I /553 , Bl. 36–41).

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