2.188.2 (bau1p): 2. Stellung des Reichs- und Staatskommissars für die besetzten westlichen Gebiete im Behördenorganismus des Reichs und des Staates sowie Frage einer zweckmäßigen Umformung der Einrichtung.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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2. Stellung des Reichs- und Staatskommissars für die besetzten westlichen Gebiete im Behördenorganismus des Reichs und des Staates sowie Frage einer zweckmäßigen Umformung der Einrichtung.

Reichsminister des Innern Koch trägt vor, daß die gegenwärtige Regelung bezüglich der Stellung des Reichs- und Staatskommissars zu den Reichs- und Landesbehörden sich als unzweckmäßig erwiesen habe. Der Reichskommissar stehe zur Zeit in zu unmittelbarer Nähe der Interalliierten Kommission, ferner seien Konflikte zwischen ihm und den preußischen Oberpräsidenten eingetreten5. Es müssen eine starke Zentralstelle gleichzeitig für das Reich und für Preußen geschaffen werden. Eine gleiche Regelung sei für die Ostgebiete erforderlich. Es sei nun die Frage aufgetaucht, ob ein Reichs- und Staatsministerium für die besetzten Gebiete geschaffen werden solle. Hiergegen spreche jedoch, daß einmal die Schaffung neuer Ministerien unerwünscht sei, und daß zweitens sich nur schwer eine geeignete Persönlichkeit werde finden lassen, die die Verhältnisse im Osten und im Westen gleichzeitig[666] zu übersehen in der Lage sei. Könnten diese Schwierigkeiten überwunden werden, so würde er das für die beste Lösung halten. Sei das nicht möglich, so müsse ein Kommissar für den Osten und einer für den Westen in Berlin bestellt werden, der gleichzeitig dem Reichsministerium des Innern und dem Preußischen Ministerium des Innern unterstellt sei. Der Preußische Ministerpräsident sei mit dieser Lösung einverstanden6.

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RuStKom. von Starck, der die Interessen der Bevölkerung im besetzten Rheinland gegenüber der Irko vertreten sollte, war einerseits auf die Zusammenarbeit mit den eingesessenen dt. Behörden angewiesen, andererseits sollte seine Dienststelle ausdrücklich „keine Zwischeninstanz zwischen den ordentlichen Provinzialbehörden und den Zentralbehörden“ bilden (Dienstanweisung des RIM vom 17.11.19; R 43 I /1844 , Bl. 193–195; gleichlautend die Dienstanweisung des PrIM vom 26.9.19; Landeshauptarchiv Koblenz, 403/13451, Bl. 19–25). Beschwerden darüber, daß von Starck die Grenzen seiner Zuständigkeit z. B. dadurch überschreite, daß er von den pr. Oberbehörden eine periodische Berichterstattung über die Lage im besetzten Gebiet erbat, waren wiederholt vom OPräs. der Rheinprovinz, von Groote, vorgebracht worden.

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Diese Fragen waren vom PrMinPräs. mit den Vertretern der pr. Oberbehörden in der Rheinprovinz bereits am 6. 2. in Köln besprochen worden. Ein Beschlußprotokoll dieser Beratungen übersandte der PrMinPräs. dem RK am 21. 2. mit der Bitte um Besprechung der Angelegenheit in einer gemeinsamen Sitzung des RKab. und des PrStMin. (R 43 I /1844 , Bl. 245 f.). – Die Aussprache fand am 10. 3. statt (vgl. Dok. Nr. 185, Anm. 4).

Unterstaatssekretär Walther betont die große wirtschaftliche Bedeutung der neu zu schaffenden Stelle für die Vermögensverwaltung des Reichs; zur Zeit würden die Angelegenheiten der besetzten Gebiete in Berlin in zahlreichen verschiedenen Ressorts bearbeitet, dies sei ein unmöglicher Zustand. Ein Kommissar genüge seines Erachtens nicht, es müsse eine Behörde sein; wenn kein Ministerium, dann mindestens ein selbständiger Unterstaatssekretär. Reichsminister David: Die bisherigen Vorschläge liefen darauf aus, die bisherige Rangstellung von Koblenz und Berlin umzukehren, ohne daß damit eine sachliche Förderung verbunden sei. Er schlägt vor, eine Abteilung im Reichsministerium des Innern mit einem Unterstaatssekretär zu bilden. Der Reichsminister des Innern müsse zugleich einen Sitz im Preußischen Kabinett erhalten, um dadurch seinen Einfluß bezüglich der hier einschlägigen Fragen in Preußen zu sichern. Daneben müßte im besetzten Gebiet eine Spitze verbleiben, die ein Netz von Vertrauensleuten über das ganze Land legt. Reichskanzler Bauer kann in diesem Vorschlage eine grundlegende Änderung und Förderung nicht erblicken. Er hält es für notwendig, eine Zentralstelle beider Regierungen zu schaffen, dem der Reichs- und Staatskommissar für die besetzten Gebiete unterstellt sei. Reichsverkehrsminister Bell hält es für notwendig, einen Minister für die besetzten Gebiete zu schaffen. Unterstaatssekretär Albert erachtet die Schaffung eines neuen Ministeriums für nicht möglich, er empfiehlt die Zentralstelle dem Reichsministerium des Innern zu unterstellen. Gleichzeitig müsse die Stelle als Verbindungsmann zwischen beiden Kabinetten fungieren. Er warnt ferner vor der Vereinigung des Kommissars für den Osten und den Westen in einer Person, da im Osten und im Westen völlig verschiedene Aufgaben zu lösen seien. Reichsminister Schiffer befürchtet, daß die Einreihung eines Reichsministers in das Preußische Kabinett auf Widerstand stoßen werde. Deshalb empfehle es sich nicht, die neu zu schaffende Stelle als Ministerium zu bilden. Die Frage, ob die Angelegenheiten des Westens und Ostens in einer Hand vereinigt werden könnten, sei lediglich eine Personenfrage. Reichsminister David betont nochmals die große Bedeutung des Postens im Westen; der Kommissar dort müsse Vertrauensmann der gesamten Bevölkerung sein.

Reichskanzler Bauer stellt fest: Das Kabinett stimmt der Anregung zu, eine Zentralstelle zu schaffen. Ob an ihrer Spitze ein Präsident oder ein Unterstaatssekretär stehen solle, sei noch zu prüfen. Die Zentralstelle solle dem gesamten[667] Reichsministerium und dem Preußischen Staatsministerium unterstehen. Ein Vertreter dieser Zentrale sei ständig im besetzten Gebiet zu stationieren, um mit der Interalliierten Kommission zu verhandeln. Reichsminister des Innern Koch hält es für erforderlich, daß die zu schaffende Zentralstelle seinem Ministerium unterstellt werde.

In der Abstimmung spricht sich das Kabinett dafür aus, daß die Zentralstelle dem gesamten Reichsministerium und dem preußischen Staatsministerium zu unterstellen sei7.

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Für den Beschluß stimmten der RJM und die anwesenden, ihren Minister vertretenden Unterstaatssekretäre; dagegen sprachen sich die Minister Koch, Müller und David aus. Enttäuscht stellt daraufhin der RIM, der nach eigenen Angaben „seit 5 Monaten um die Errichtung einer straffen Organisation für die besetzten und bedrängten Gebiete im Osten und Westen gekämpft“ hatte, fest, daß er durch diesen Beschluß ausgeschaltet sei, da er „nur politische Aufgaben in diesen Gebieten habe, keine Verwaltungstätigkeit, die allein dem Kommissar verbleiben würde. Ich bocke daher und erkläre gleich darauf bei Beratung der Rheinlandreise [vgl. TOP 5], daß ich die Reise nicht mehr mitmache, da ich ja doch keine Aufgabe mehr habe. Man sucht mich zu beruhigen, ich bleibe aber hart. Nun will man die Zuständigkeit des Reichsministeriums des Innern zum Reichskommissar noch näher abgrenzen“ (Tagebuchaufzeichnung vom 12.3.20; Nachl. Koch-Weser , Nr. 22, Bl. 47).

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