2.31.6 (bau1p): 7. [Kündigungen in Reichs- und Staatsbetrieben.]

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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[137]7. [Kündigungen in Reichs- und Staatsbetrieben.]

Unter dem Eindruck der dringenden Notwendigkeit, die überflüssigen Kriegsbetriebe im öffentlichen Interesse beschleunigt abzubauen, beschließt das Kabinett, mit rückwirkender Kraft eine Verordnung zu erlassen, wonach bei der Schließung von Reichsbetrieben die Bestimmung, daß vor Entlassungen Arbeiter- und Angestelltenausschüsse zu hören sind7, nicht angewendet zu werden braucht. Der Reichsarbeitsminister wird in Verbindung mit den nächstbeteiligten Ministern die Verordnung noch heute herausgehen lassen8.

7

Gemäß § 9 der VO über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 28.3.19 (RGBl. S. 355 ).

8

Die VO vom 21.7.19 tritt rückwirkend ab 9.1.19 in Kraft (RGBl. S. 660 ).

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