2.194.2 (bru1p): 2. Landarbeiterfrage.

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2. Landarbeiterfrage.

Der Reichskanzler führte aus, daß der Preußische Ministerpräsident bereit sei, in eine Diskussion darüber einzutreten, daß die fremden Wanderarbeiter auf den Zuckerrübenbau beschränkt würden, und daß andererseits die jungen Leute, die vom Lande abwanderten, drei Jahre lang in den Städten keine Arbeitslosenunterstützung erhalten sollten. Auch Wohlfahrtsunterstützung dürfe ihnen nicht gewährt werden, wenn sie nicht nachwiesen, daß sie dauernde Arbeit gehabt hätten. Es wäre eine Beschränkung der Freizügigkeit21.

21

S. Dok. Nr. 190, P. 7.

Der Reichsarbeitsminister führte hierzu aus, daß von den fremden Wanderarbeitern 90% auf Preußen entfielen. Von diesen seien 80% im Zuckerrübenbau beschäftigt. Meist seien es polnische Mädchen.

Die Freizügigkeit müsse wegen der Abwanderung vom Lande beschränkt, oder es müsse das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz entsprechend geändert werden. Die Städte seien bereit, eine Statistik über die Zuwanderung vom Lande vorzulegen. Im Reichstag sei aber kaum mit einer Mehrheit zu rechnen.

Falls der Reichsminister des Innern einverstanden sei, wäre er bereit, für durchgreifende Maßnahmen im Wege der Notverordnung einzutreten. Gegenwärtig sei allerdings die Abwanderung aus den Städten größer als die Zuwanderung.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sprach sich für eine Beschränkung der Freizügigkeit aus. Der Zuckerrübenbau gehe in Mitteldeutschland zurück. Dort erfolge die Umstellung auf Weizen. Wenn der Zuckerrübenbau kontingentiert werde, so könnten die fremden Arbeiter eingeschränkt werden. Für 1930 seien 25% weggefallen, 1931 könnte die Zahl um weitere 25% gekürzt werden.

[717] Der Reichskanzler stellte fest, daß die Frage der fremden Arbeiter noch in einer Ressortbesprechung mit den Preußischen Ministerien geklärt werden solle22.

22

Die Besprechung mit dem PrMinPräs. und dem PrLandM fand am 15. 12. im RArbMin. statt. Es wurde eine Einigung darüber erzielt, daß Ausländer nur für den Zuckerrübenanbau zugelassen werden durften und nur für Betriebe mit mindestens 25 Morgen Zuckerrübenanbaufläche. Die Ausländer müßten zu 80–85% weibliche Arbeitskräfte sein. Für 1931 sollten höchstens 2/3 der 1930 beschäftigten Ausländer eine Einreiseerlaubnis erhalten, wobei die Zahl von 50 000 möglichst nicht überschritten werden sollte (Aufzeichnung über die Chefbesprechung und Schreiben des RArbM vom 24. 12. über das Ergebnis in R 43 I /1293 , Bl. 77 bis 80 und 82–83). Über den Fortgang der Beratungen s. Dok. Nr. 218, P. 2.

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