2.147 (bru1p): Nr. 147 Unterredung des Reichspräsidenten mit Abgeordneten der Fraktion Deutsches Landvolk. 23. Oktober 1930, 11.30 Uhr

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[548] Nr. 147
Unterredung des Reichspräsidenten mit Abgeordneten der Fraktion Deutsches Landvolk. 23. Oktober 1930, 11.30 Uhr

R 43 I /2545 , Bl. 120–123 Durchschrift1

1

StS Meissner übersandte mit Anschreiben vom 23. 10. der Rkei eine Durchschrift der Aufzeichnung. Das Anschreiben wurde vom RK und dem StSRkei abgezeichnet. Die Aufzeichnung enthält Unterstreichungen und Randbemerkungen von der Hand Pünders.

Anwesend: v. Hindenburg; Schiele; Abg. Döbrich, Gereke, Hepp; Protokoll: StS Meissner.

Der Vorsitzende der Fraktion Deutsches Landvolk Abgeordneter Döbrich legt einleitend dem Herrn Reichspräsidenten die grundsätzliche Stellungnahme des Deutschen Landvolks zu den Fragen der Landwirtschaft und der Regierungspolitik dar2.

2

Handschriftliche Notiz Pünders:

„1. Wiedereinberufung des Reichstags

2. Umbau des Kabinetts

3. Curtius.“

Abg. Hepp führt anschließend im einzelnen folgendes aus: Die deutsche Zoll- und Handelspolitik müsse eine Erweiterung und Änderung erfahren. Die Lage des Weltmarktes habe die früheren Maßnahmen zum Schutze der deutschen Landwirtschaft überholt. Daher müsse das Rüstzeug auf zoll- und handelspolitischem Gebiet verbessert werden und in Ergänzung derselben entsprechende innerpolitische Maßnahmen Platz greifen. Grundsätzlich dürfen wir aus dem Auslande überhaupt keine Lebensmittel hereinkommen lassen. Im einzelnen ist nötig, die sofortige Erhöhung des Futtergerstenzolles, die Erhöhung des Butterzolls um 100% sowie die Revision verschiedener Handelsverträge, insbesondere die des deutsch-italienischen Handelsvertrages. Grundsätzlich fordern wir volle Zollautonomie und Abkehr vom Grundsatz der Meistbegünstigung. Wir sind gegen die Handelspolitik Curtius und auch gegen seine Persönlichkeit.

Zur Ergänzung dieser Zollmaßnahmen sind eine Reihe innerwirtschaftlicher Maßnahmen notwendig: Zur Herstellung inländischer Erzeugnisse dürfen ausländische Agrarprodukte nur in ganz beschränktem Ausmaße verwendet werden. Dies gilt insbesondere für die Verwendung ausländischer Fette bei der Margarine-Produktion, für ausländisches Malz, ausländische Gerste und Hopfen, für ausländischen Flachs und Wolle. Notwendig ist ferner ein Beimahlungszwang von Roggen zu Weizenmehl. Der deutsche Obst-, Garten- und Gemüsebau muß durch ein Handelsmonopol für Südfrüchte und ausländisches Obst und Gemüse geschützt werden.

Die Kreditpolitik der Preußenkasse müssen wir als nicht sachlich, sondern stark politisch beeinflußt beanstanden; sie muß geändert werden; insbesondere ist eine Verlängerung der gewährten Kredite bis 1932 notwendig, weil sonst die Rückzahlungsverpflichtungen auch noch auf die Preise der Bodenerzeugnisse drücken. Die Osthilfe genügt nicht zur Sanierung der östlichen Landwirtschaft;[549] wir beantragen daher ein neues Osthilfegesetz, dessen Ausführungen allein in der Hand des Reiches liegen sollen3.

3

Randbemerkung Pünders: „Durch wen? R[eichs]La[nd]Bu[nd]?“

Was die Steuern anlangt, so sind wir der Meinung, daß die Landwirtschaft ein Steuermoratorium braucht, insbesondere auf dem Gebiete der Realsteuern.

Wir richten die dringende Bitte an den Herrn Reichspräsidenten, die Maßnahmen, wenigstens die dringendsten derselben, auf dem Wege der Notverordnung in Angriff zu nehmen, da eine frühere Einberufung des Reichstags vom Herrn Reichskanzler als unmöglich bezeichnet wurde, die Situation aber einen Aufschub nicht gestattet.

Abg. Dr. Gereke unterstützt die Bitte um baldigen Erlaß der erforderlichen Maßnahmen auf Grund Art. 48, dessen rechtliche Voraussetzungen sich aus der Notlage der Landwirtschaft ergeben. Die Maßnahmen müßten bald in Kraft treten, damit sie sich noch in diesem Jahre auswirken können.

Reichsminister Dr. Schiele: Die Osthilfe ist ohne gleichzeitige Wiederherstellung der Rentabilität der Landwirtschaft nutzlos. Die Kreditpolitik der Preußenkasse ist, wie er zugeben müsse, ein starkes Hemmnis für die Absichten, die er verfolge. Das Südfruchtmonopol ist ein dringender und berechtigter Wunsch der deutschen Landwirtschaft. Die innerwirtschaftlichen Maßnahmen (Verwendungszweckbestimmungen) sind bereits in die Wege geleitet. Die Margarineindustrie hat bereits zustimmend darauf reagiert. Es sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung, um amerikanischen Speck und amerikanisches Schmalz durch deutsche Erzeugnisse zu verdrängen. Dringend ist ein Beimahlungszwang von Roggen zu Weizenmehl4; da die Durchführung dieser Maßnahme mindestens vier Wochen Vorbereitung bedarf, wäre der baldige Erlaß einer Notverordnung empfehlenswert; die gesetzliche Verabschiedung einer diesbezüglichen Vorlage durch Reichstag und Reichsrat würde zu lange dauern, ihre Wirkung käme zu spät. Bezüglich der Kartoffelernte sind verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Kartoffelabsatzes teils getroffen, teils in Vorbereitung. So ist das Brennrecht erhöht5, die Verwendung der Kartoffel zur Stärkefabrikation erweitert, die Kartoffelflockenfabrikation gefördert worden. Da keine weitere Zeit verloren werden darf, empfiehlt es sich, eine ganze Reihe von Maßnahmen bereits jetzt durch eine Verordnung des Herrn Reichspräsidenten auf Grund Artikels 48 zu erlassen.

4

Dazu Anmerkung Pünders: „Warum denn nicht vor ¾ Jahr?“

5

Pünder notierte am Rand: „also keine weitere Erhöhung auf 80% beantragt?“

Der Herr Reichspräsident sagte unter Hinweis auf sein oft betontes Interesse für die Landwirtschaft sofortige Weiterverfolgung der hier vorgetragenen Wünsche zu, wegen der er sich im Laufe des morgigen Tages mit dem Herrn Reichskanzler besprechen werde6.

6

Pünders Schlußfolgerung: „Also keine Zusage wegen A[rt.] 48“.

Am Schlusse der Besprechung wurde eine Pressenotiz vereinbart und verabredet, daß über die Einzelheiten der heutigen Besprechung weitere Mitteilung in der Presse nicht gemacht werden soll.

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