1.171.1 (bru2p): Finanz- und wirtschaftspolitische Maßnahmen.

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Finanz- und wirtschaftspolitische Maßnahmen.

Der Reichskanzler stellte nach Eintreffen des Reichsbankpräsidenten die Frage der Wiedereröffnung des unbeschränkten Zahlungsverkehrs zur Debatte. Er trat erneut für möglichst baldige Eröffnung der Schalter ein. Allerdings seien erhebliche technische Schwierigkeiten, insbesondere bei den Provinzbanken, zu überwinden.

Der Reichsbankpräsident schlug vor, am Montag, dem 3. August, den vollen Überweisungsverkehr im Überweisungsverband1, am Dienstag den vollen Überweisungsverkehr außer bei der Reichsbank und beim Postscheckamt und am Donnerstag, dem 6. August, die volle Auszahlung und den Überweisungsverkehr ohne Ausnahme zuzulassen. Von Montag bis einschließlich Mittwoch müßten dann die Bankfeiertage mit erhöhten Auszahlungssätzen aufrechterhalten werden. Der Vorschlag beruhe auf dem Beschlusse aller Mitglieder des Reichsbankdirektoriums und des Generalrats der Reichsbank2. Grund seien die Vorstellungen der Provinzbankiers3. Es sei besser, die volle Auszahlung hinauszuschieben als Zusammenbrüche lediglich aus technischen Gründen herbeizuführen. Der Plan müsse gleichzeitig mit der Sanierung der Dresdner Bank einheitlich bekanntgemacht werden; es müsse vermieden werden, daß die Reichsbank mit minderwertigem Material belastet wird.

1

Zu den Aufgaben des Überweisungsverbands s. Dok. Nr. 396, Anm. 14.

2

Dieser Beschluß war auf der Sitzung des Reichsbankdirektoriums und des Generalrats am 31.7.31 vormittags gegen den ausdrücklichen Widerspruch des anwesenden RFM gefaßt worden (Protokoll über die Sitzung im Nachl. Luther Nr. 336; vgl. auch Luthers Aufzeichnung vom 31.7.31 im Nachl. Luther Nr. 365, Bl. 112–113).

3

Vertreter der Provinzbanken hatten in der Besprechung der Rbk mit Bankiers am 30.7.31 abends die Befürchtung geäußert, „daß die Stimmung in der Bevölkerung dahin gehe, daß sie alles, was irgend möglich sei, abheben würde und starke Zweifel beständen, ob diesen Ansprüchen Genüge geleistet werden könnte, daß andererseits aber ein Versagen auch nur einer Kasse zu einer außerordentlichen Diskreditierung nicht nur der betroffenen Bank, sondern auch der ganzen Maßnahme führen müßte“ (Protokoll über die Besprechung im Nachl. Luther Nr. 336; vgl. auch Luthers Aufzeichnung vom 31.7.31, Nachl. Luther Nr. 365, Bl. 110–111).

Der Eröffnung des vollen Zahlungsverkehrs bereits am Mittwoch [5. August] stände der Beschluß des Reichsbankdirektoriums und die Stellungnahme des Reichsbank-Generalrats entgegen.

[1479] Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg erkannte an, daß die Provinzbanken besonders gefährdet seien. Es wäre eine ungeheuere Verantwortung, wenn sie wegen mangelnder technischer Vorbereitungen abglitten, zumal allgemein der Eindruck bestehe, daß sich die Fürsorge auf die Berliner Großbanken beschränke. Es müsse vermieden werden, daß diesen zum Nachteil der Provinzbanken aus der Entwicklung geschäftliche Vorteile erwüchsen. Die Verschmelzung der Adca mit der Sächsischen Staatsbank sei so zu verstehen4.

4

Am 28.7.31 war die Allgemeine Deutsche Creditanstalt mit der Sächs. Staatsbank zu einer KG auf Aktien vereinigt worden. Für rein staatliche Zwecke blieb die Staatsbank als eigenes Institut erhalten. Der Freistaat Sachsen übernahm eine Garantie für sämtliche Verbindlichkeiten beider Banken. Die Kreditorensumme der fusionierten Institute wurde mit rund 527 Mio RM angegeben (DAZ Nr. 341–342 vom 30.7.31).

Die Reichsbank müsse ihre Vorsteher in den Provinzen freier stellen als bisher und von dem Risiko entlasten, das sie bei Kreditgewährungen eingehen. Bis Mittwoch müsse ein Funktionieren des Zahlungsverkehrs auch in den Provinzen sichergestellt werden.

Der Reichsminister der Finanzen lehnte es ab, eine Verordnung entsprechend dem Vorschlage der Reichsbank zu unterschreiben. Er erklärte sich auch nicht mit der Eröffnung des Zahlungsverkehrs am Mittwoch einverstanden5.

5

Dietrich hatte Luther gegenüber am Vormittag des 31.7.31 seine Demission angekündigt, wenn am Montag, dem 3. 8., die Banken nicht geöffnet würden (Nachl. Luther Nr. 365, Bl. 111). Luther notierte über seinen Zusammenstoß mit dem RFM in der Ministerbesprechung: „Dietrich machte in seiner Erregung Bemerkungen, das seien ja alles nur Einwendungen, worauf ich deutlich erklärte, ich sei nicht gesonnen, derartige Bemerkungen zu ertragen“ (a.a.O., Bl. 115).

Dr. MelchiorMelchior trat für den Vorschlag der Reichsbank ein.

Staatssekretär a. D. DernburgDernburg hielt es für geboten, alsbald eine Devisenverordnung zu erlassen. Durch Eröffnung des unbeschränkten Überweisungsverkehrs käme ein großer Teil der Forderungen aus dem Wege. Die Reichsbank scheine sich nicht sofort auf die Vorbereitungen für die Eröffnung des Zahlungsverkehrs eingestellt zu haben, insbesondere in der Provinz. Dort könnten Buchkredite mit Wechseln belegt werden. Bei geeigneter Instruktion an die örtlichen Stellen werde die Hereinnahme guten Materials möglich sein.

Jedenfalls müsse der unbeschränkte Zahlungsverkehr am Mittwoch wieder zugelassen werden. Die Akzeptbank könne nur formal helfen durch eine dritte Unterschrift auf den Wechseln. Die Reichsbank müsse sich über formale und materielle Bestimmungen hinwegsetzen und auch unbewegliche Kredite honorieren.

Der Reichskanzler setzte die Entscheidung bis nach der Besprechung mit den zu einer allgemeinen Aussprache geladenen Sachverständigen aus. Der Reichsbankpräsident scheine in der schnellen Erledigung der dringenden Fragen nicht immer eine ausreichende Unterstützung bei den Herren des Reichsbankdirektoriums zu finden. Daraus erklärten sich die Meinungsverschiedenheiten. In der Verzögerung aber liege eine sehr große Gefahr.

Demgegenüber wies der Reichsbankpräsident auf die schwere Verantwortung hin, die auf dem Reichsbankdirektorium laste.

[1480] Zur Frage der Sanierung der Dresdner Bank trat der Reichsminister der Finanzen für den bisherigen Plan der Bildung eines neuen Kapitals von 300 Millionen ein6. Die Banken hätten 150 Millionen Kapital und 150 Millionen Darlehen vorgeschlagen7. Er nähme an, daß dies protokollarisch richtig festgehalten worden wäre.

6

S. Dok. Nr. 420.

7
 

Dieser Vorschlag war von dem Bankier Sobernheim als Vertreter der Großbanken gegenüber StS Pünder am 31.7.31 vertreten worden. Pünder fertigte über seine Unterredung mit Sobernheim folgenden Vermerk an: Sobernheim „habe soeben zusammen mit seinen Kollegen Wassermann, Reinhart, Remshard und Jeidels die Frage erneut durchgesprochen. Sie hätten übereinstimmend nach wie vor Bedenken gegen die Hereinnahme eines neuen Aktienkapitals durch das Reich. Jedenfalls sei aber ein Kapital in Höhe von 300 Millionen ganz unmöglich, da eine so stark und mit amtlichen Mitteln ausgestattete Dresdner Bank wie ein Magnet wirken werde und den unaufhaltsamen Ruin aller noch bestehenden gesunden kleineren deutschen Banken zur Folge haben werde. Da aber der Kabinettsbeschluß hinsichtlich der Hereinnahme neuen Aktienkapitals durch das Reich wohl schon ergangen sei, seien sie zu einem Kompromiß bereit und schlügen nunmehr vor: 150 Millionen neue Aktien und weitere 150 Millionen durch einen bereitgestellten Reichskredit. Sie müßten den Herrn Reichskanzler und die Reichsregierung beschwören, auf diesen letzten Vorschlag einzugehen, da sonst die katastrophalen Folgen für das Bankgewerbe von der Reichsregierung überhaupt nicht zu verantworten sein würden. Abschließend teilte Herr Sobernheim noch mit, daß auch Herr Vizepräsident Dreyse an diesen Besprechungen teilgenommen hätte und sich dieser Auffassung völlig angeschlossen habe. Als ich mich zu diesem Punkte etwas erstaunt äußerte, da doch die Vorschläge wegen Hereinnahme neuen Kapitals nach der grundsätzlichen Seite wie auch hinsichtlich der Höhe nicht zuletzt von der Reichsbank gekommen seien, erwiderte Herr Sobernheim, daß Herr Vizepräsident Dreyse den oben erwähnten versammelten Bankiers aber erklärt habe, er persönlich habe diese Auffassung nie geteilt und stimme mit dem oben erwähnten Vorschlage durchaus überein. Ich konnte demgegenüber nur erwidern, daß Herr Präsident Luther bei seinen Vorschlägen gerade auch hinsichtlich dieses Punktes betont hätte, daß er in völliger Übereinstimmung mit dem gesamten Direktorium der Reichsbank spreche“. Pünder wollte den RK und den RFM über diesen Vorschlag sofort unterrichten (Vermerk Pünders in R 43 I /646 , Bl. 255–256; eine Durchschrift dieses Vermerks wurde von Brüning abgezeichnet: a.a.O., Bl. 276–277). In einem Schreiben vom 1.8.31 teilte Pünder Sobernheim mit, der RK und der RFM seien durchaus geneigt gewesen, dem Vorschlag der Großbanken näherzutreten, daß aber die Sachverständigen der Meinung gewesen seien, man könne von dem Beschluß der 300 Millionen Aktien jetzt nicht mehr herunterkommen (Nachl. Pünder Nr. 139, Bl. 122–126).

Er habe den Bankvertretern zugesagt, ihren Vorschlag noch in Vortrag zu bringen. Die Commerz- und Privatbank und die Deutsche Bank fürchteten Schaden für sich. Gegebenenfalls würde er mit dem neuen Vorschlag einverstanden sein.

Dr. MelchiorMelchior trat dafür ein, es bei dem alten Plan zu belassen, obwohl er die Bedenken gegen das große Aktienkapital nicht verkenne. Die psychologische Wirkung müsse sein, daß der Ansturm auf alle Banken vermieden würde. Die Stillhalteverhandlungen seien noch nicht abgeschlossen.

Geheimrat SchmitzSchmitz hielt es für möglich, daß die hohe Auslandsverschuldung der Dresdner Bank bei den Vorschlägen der ausländischen Sachverständigen eine gewisse Rolle mitgespielt haben könnte8. Er trat für 200 Millionen Aktienkapital und 100 Millionen Kredit ein.

8

Vgl. dazu Wallenbergs Äußerung in Dok. Nr. 415.

Staatssekretär a. D. DernburgDernburg hielt allgemein das Bankwesen für falsch konstruiert, weil die Kapitalien im Verhältnis zur Bilanzsumme zu gering seien. Es ließe sich aber nicht so bald ändern. Er stellte zur Erwägung den Vorschlag[1481] von Geheimrat Schmitz oder die Schaffung von 150 Millionen Aktienkapital und Hingabe von 150 Millionen Kredit.

Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg hielt die Wiederherstellung des alten Aktienkapitals und die Hingabe des Restes der 300 Millionen als Kredit für die logische Lösung.

Der Reichskanzler führte aus, die Bilanzgrundlagen der deutschen Wirtschaft entsprächen nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen. Das Aktienkapital möchte nicht zu klein gemacht werden. Die Ausländer hätten zuerst am bisherigen Stand nichts ändern wollen, sondern seien lediglich für die volle Auszahlung eingetreten. Sie hätten den Vorschlag des hohen Aktienkapitals erst gemacht, als sich ihr Vorschlag als unmöglich erwiesen habe.

Bei der Abstimmung trat die Mehrheit des Kabinetts und der Sachverständigen für die Schaffung eines Aktienkapitals von 300 Millionen für die Dresdner Bank ein.

Nach Wiedereintritt in die Verhandlungen, die wegen der Besprechung mit den Wirtschaftssachverständigen unterbrochen waren9, wies Staatssekretär JoëlJoël darauf hin, daß bei Wiedereröffnung des vollen Zahlungsverkehrs erst Mittwoch, den 5. August, die Notverordnung wegen der Danatbank verlängert werden müsse10.

9

S. Dok. Nr. 423.

10

Die DurchführungsVO über die Danatbank vom 13.7.31 (RGBl. I, S. 359 ) war bis zum 31.7.31 befristet.

Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg berichtet, daß die Treuhänder der Danatbank sich für Ausdehnung der Notverordnung auf den ganzen August ausgesprochen hätten. Er selbst hielte es für zweckmäßig, sie bis zum 15. August auszudehnen. Allerdings könne sie aufgehoben werden, sobald die volle Auszahlung möglich sei. Die Schwierigkeiten der Auszahlung bei der Danatbank seien größer als bei den anderen Banken, weil sich die Geschäfte länger angestaut hätten.

Der Reichsminister der Finanzen trat dem Vorschlage entschieden entgegen. Es ginge nicht an, die Wiederkehr normaler Verhältnisse immer wieder hinauszuschieben. Er lehne es ab, nachzugeben und würde nötigenfalls seine Folgerungen ziehen.

Dr. MelchiorMelchior sprach sich auch dagegen aus, daß die Danatbank anders behandelt würde als die anderen Banken, nachdem sie zum vollen Auszahlungsverkehr übergegangen sei. Die Mehrheit trat dieser Auffassung bei.

Wegen der Wiedereröffnung des vollen Zahlungsverkehrs trat Ministerialdirektor ErnstErnst für den Vorschlag der Reichsbank ein, während der Reichswehrminister sehr entschieden für den Reichsminister der Finanzen Stellung nahm. Es entstehe der Eindruck, daß die nötigen Arbeiten tagelang verzögert seien. Es müsse möglich sein, die Vorbereitungen rechtzeitig zu beenden. Das Ansehen des Kabinetts würde sonst auf das schwerste getroffen. Es müsse verlangt werden, daß Arbeiten dieser Art mit der größten Energie und ohne Verzögerung[1482] durchgeführt würden. Die Reichsbank sei in der Lage gewesen, die Angelegenheit rechtzeitig zu ordnen11.

11

Groener erklärte, wie schon früher bei anderer Gelegenheit, das Kabinett müsse stark regieren und deshalb sei er, ohne von der Sache etwas zu verstehen, für den inzwischen vom Kanzler gemachten Vorschlag, Mittwoch zu eröffnen“ (Aufzeichnung Luthers vom 31.7.31, Nachl. Luther Nr. 365, Bl. 115).

Der Reichskanzler führte aus, die großen Banken kämen Montag in Ordnung, die Provinzbanken, die zum Teil nicht auf festem Grund ständen, müßten bis Mittwoch ausreichend versorgt werden. Der Überweisungsverkehr müsse also Montag innerhalb der Banken in vollem Umfange zugelassen werden, die dem Überweisungsverband angehören. Am Dienstag sollen auch im übrigen bis auf Postscheck und Reichsbank-Girokonten die Überweisungen ausnahmslos zulässig sein. Von Mittwoch ab sollen sämtliche Überweisungen und die Barauszahlungen aus Kontokorrent- und Giroguthaben unbeschränkt erfolgen. Welchen Bestimmungen Sparkonten bei Banken, Sparkassen und Genossenschaften unterliegen sollen, wird noch festgestellt werden. Das Kabinett war mit diesem Vorschlag einverstanden. Auch der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er sich damit abfinde. Der Beschluß solle sofort mit einer Pressenotiz veröffentlicht werden (Anlage)12.

12

Die Pressenotiz über die Wiederaufnahme des normalen Zahlungsverkehrs in der ersten Augustwoche wurde von WTB Nr. 1614 am 1.8.31 veröffentlicht (R 43 I /1450 , S. 661). Zum Erlaß der VO s. Dok. Nr. 425.

Hinsichtlich der Dresdner Bank führte der Reichsminister der Finanzen aus, der Aufsichtsrat sei zum 1. August eingeladen worden. Er müsse seine Mandate zur Verfügung stellen.

Nach einer Mitteilung von Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg ist zur Rekonstruktion der Firma keine qualifizierte Mehrheit der Generalversammlung erforderlich, wenn der Aufsichtsrat sie vorschlägt. Anderenfalls wäre es nicht sicher, ob die nötigen 76% der Stimmen erreicht würden.

Der Kanzler hielt es für erforderlich, in diesem Falle öffentlich eine Darstellung der Entwicklung und Lage zu geben.

Staatssekretär Dr. SchäfferSchäffer schlug vor, daß der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Fritz Andreae, eine schriftliche Erklärung abgibt, daß sämtliche Aufsichtsratsmitglieder ihre Ämter zur Verfügung stellen. Er wird sich mit ihm dieserhalb in Verbindung setzen. Bedenken wurden nicht erhoben13.

13

In einem Vermerk vom 31.7.31 teilte StS Trendelenburg mit, er habe den Aufsichtsratsvorsitzenden der Dresdner Bank, Andreae, um 22.30 Uhr telephonisch von der Reichsbeteiligung an der Dresdner Bank unterrichtet, Voraussetzung für diese Aktion sei der Rücktritt des Vorstands und des Aufsichtsrats der Dresdner Bank. Andreae erklärte, er zweifle nicht daran, daß der Aufsichtsrat seinem Beispiel folgen und seine Ämter zur Verfügung stellen werde (Durchschrift in R 43 I /646 , Bl. 264; die Aufzeichnung ist abgedruckt in: Born, Die dt. Bankenkrise, S. 219 f.). Zur weiteren Behandlung der personellen Probleme s. Dok. Nr. 425.

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