1.80.14 (bru3p): 14. Sozialversicherung.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 7). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II Band 3Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

14. Sozialversicherung.

In Verfolg der voraufgegangenen Beratungen des Reichskabinetts über den Abschnitt Sozialversicherung wurde nochmals besonders festgestellt, daß das Kabinett die Ermächtigung gebilligt hat, in der gewerblichen Unfallversicherung eine beschränkte Gemeinlast zu begründen23. Bei den Ausarbeitungen sollen die beteiligten Reichsministerien, insbesondere das Reichswirtschafts- und Reichsfinanzministerium beteiligt werden.

23

Vgl. hierzu Dok. Nr. 586.

Der Reichskanzler wiederholte sodann den dringenden Wunsch, die Änderungen in der Invalidenversicherung einem Gesetzentwurf vorzubehalten24. Er führte folgendes aus:

24

Zur entsprechenden Äußerung des RK siehe Dok. Nr. 586.

Die Invalidenversicherung besitze an Hypotheken, Darlehen und Wertpapieren ein Vermögen im Nennwerte von mehr als 1 Mrd. RM; die Hypotheken und Darlehen seien aber eingefroren, der Verkauf von Wertpapieren verbiete sich von selbst bei dem schlechten Kursstande. Wenn das Reich oder die Reichsbank der Invalidenversicherung gegen Verpfändung ihrer Wertpapiere monatlich 20 oder 22 Mill. RM tatsächlich flüssig mache, könne die Reform auf ein halbes Jahr – vorher könnte der Entwurf wohl kaum Gesetz werden –, zurücktreten25.

25

Zur erneuten Beratung der Reform der Invalidenversicherung siehe Dok. Nr. 747, P. 1.

[2084] Der Reichsfinanzminister hielt eine Verschleuderung der Wertpapiere für eine, den Versicherten gegenüber nicht vertretbare Maßnahme; man müsse auf einem anderen Wege helfen. Der Herr Reichsbankpräsident gab eine Erklärung nicht ab.

Darauf ersuchte der Reichsarbeitsminister wenigstens den Entwurf für die gemeinsamen Vorschriften anzunehmen; dabei spare die Invalidenversicherung rund 100 Mill. RM im Jahre. Ungedeckt blieben dann immer noch 12 Mill. RM im Monat.

Ministerialdirektor Dr. Grieser berichtete darauf: Der Abschnitt über die gemeinsamen Vorschriften enthalte in der Hauptsache Vorschläge der Landesversicherungsanstalt (mit Zustimmung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer) z. B. keinen Kinderzuschuß und keine Waisenrente über das 15. Lebensjahr hinaus, Beseitigung von Doppelrenten aus einem oder mehreren Versicherungszweigen, Ruhen von Renten beim Zusammentreffen mit Unfall- und Versorgungsrenten oder mit Beamtenpensionen, Höchstgrenzen für den Gesamtbetrag der Hinterbliebenenrenten usw.26. Die Versicherungsanstalten hätten sich auch dafür ausgesprochen, daß die Renten für Witwen, deren Männer schon beim Inkrafttreten der Reichsversicherungsordnung (1. Januar 1912) invalide oder tot waren, wieder wegfallen sollen, weil diese Renten nur Fürsorgecharakter hätten. Die Einsparung betrage etwa 100 Millionen RM.

26

Vgl. Dok. Nr. 585, Anm. 15.

Das Kabinett ließ diesen Teil für die Notverordnung zu27 und überwies die Kürzung der Renten und der Kinderzuschüsse einem Gesetzentwurf28.

27

Vgl. die Vierte NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8.12.31, Fünfter Teil (RGBl. I, S. 699 , hier S. 718).

28

Das Rkab. Brüning hat keinen derartigen GesEntw. mehr vorgelegt.

Der Reichsarbeitsminister wiederholte, es fehlten dann immer noch 12 Mill. RM für den Monat29. Der Reichskanzler erklärte, der Betrag sei verhältnismäßig gering und gebe kaum einen Grund zu Beunruhigung.

29

Am 24.12.31 wandte sich der RArbM wegen der Sanierung der Invalidenversicherung an den RFM mit der Bitte, die Zahlung der Renten durch entsprechende Maßnahmen des Reichs sicherzustellen. Der RArbM verwies erneut darauf, daß das Vermögen der Invalidenversicherung in Wertpapieren und Reichsschatzanweisungen festgelegt sei. „Die augenblicklichen Schwierigkeiten haben ihren Grund nicht in einem Unvermögen der Invalidenversicherung, sondern ausschließlich darin, daß sie von ihren Schuldnern im Stich gelassen wird und daß im übrigen niemand die Verschleuderung der Wertpapiere vertreten kann. Die Notverordnung vom 8. Dezember bringt der Invalidenversicherung für das Jahr die Ersparnis von rund 100 Mill. RM. Davon kommen den Versicherungsanstalten nur rund 70 Mill. RM und der Reichskasse 30 Mill. zugute. Meine weitergehenden Sparvorschläge konnten aus politischen Gründen nicht berücksichtigt werden“ (R 43 I /2097 , Bl. 27).

Extras (Fußzeile):