1.28 (bru3p): Nr. 542 Der Zweckverband der Industrie- und Handelskammern zu Bochum, Dortmund, Essen und Münster an den Reichskanzler, Dortmund, 5. November 1931

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[1920] Nr. 542
Der Zweckverband der Industrie- und Handelskammern zu Bochum, Dortmund, Essen und Münster an den Reichskanzler, Dortmund, 5. November 1931

R 43 I /1140 , Bl. 328–331

[Betrifft]: Der Zweckverband der Industrie- und Handelskammern zu Bochum, Dortmund, Essen und Münster zur wirtschaftspolitischen Lage.

Unter dem Vorsitz des Präsidenten der Dortmunder Handelskammer, Dr.-Ing. Heinr. Jucho, tagte am 4. November ds. Js. der Zweckverband der Industrie- und Handelskammern des engeren Rheinisch-Westfälischen Industriebezirks in Dortmund. Nach einem ausführlichen Referat des I. Geschäftsführers Dr. Martin wurde folgender Beschlußantrag angenommen1:

1

Die Entschließung wurde dem RK am 5.11.31 mit Anschreiben übersandt (R 43 I /1140 , Bl. 327).

„Die im Zweckverband der Industrie- und Handelskammern zu Bochum, Dortmund, Essen und Münster vertretene Wirtschaft des engeren Ruhrbezirks kann nach den seit der Staatsumwälzung mit staatlichen Wirtschaftsprogrammen und Enquêten gemachten Erfahrungen eine Rettung aus den Nöten der Gegenwart durch diese Mittel nicht mehr erwarten.

Nur Männer, die unbeeinflußt von parteipolitischen, insbesondere marxistischen Gedankengängen und Hemmungen sind, können Deutschland aus der Tiefe wieder emporführen. Mit politischen Kompromissen ist dieses Ziel nicht zu erreichen.

Der Versailler Vertrag, die Kriegsschuldlüge und die auf ihr beruhende unerfüllbare Tributpflicht vernichten die deutsche Wirtschaft. Deshalb verlangen wir ausdrücklich, daß die Zahlung der Kriegstribute endgültig eingestellt wird. Mit den ausländischen Gläubigern muß ein Abkommen getroffen werden, das die aufgenommenen Schulden und Zinsverpflichtungen in einer Weise regelt, die dem Deutschen Volke Zeit und Ruhe läßt, unter Wahrung einer menschenwürdigen Lebenshaltung seine privatrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Voraussetzung ist dabei die Wiedergewinnung voller staatsrechtlicher Souveränität und Integrität des Staatsterritoriums gegen Sanktionen.

Die Reichsreform im Sinne straffer Konzentration der Regierungsgewalt darf nicht bis zum Abschluß der wirtschaftlichen Sanierung aufgeschoben werden; sie ist als wesentlicher Bestandteil dieser Sanierung unter verständiger Schonung geschichtlich gegebener Tatsachen unverzüglich durchzuführen. Insbesondere sind alle finanz- und wirtschaftspolitischen Befugnisse in einer Hand zu vereinigen, damit endlich die Doppelarbeit in Reich und Ländern, die vielfach in ein Gegeneinander ausartet, aufhört.

Der Glaube, die durch politischen Zwang in günstigerer Konjunktur hinaufgesetzten Selbstkosten der Wirtschaft und zugleich die gewaltig gesteigerten öffentlichen Ausgaben noch im Zeichen nicht nur absinkender, sondern abstürzender Konjunktur[1921] aufrechterhalten zu können, hat sich als große Illusion erwiesen. Die Reichsregierung hat bereits im September 1930 erklärt, daß nur durch den Abbau der Gestehungskosten und durch eine freiere Bewegungsfähigkeit der Privatwirtschaft der wirtschaftliche Verfall und die soziale Verelendung aufgehalten werden können. Seitdem ist eine Fülle von Notverordnungen erlassen, die zwar Teilkorrekturen vornehmen, aber eine fühlbare Behebung der Notlage nicht gebracht haben. Dabei befindet sich die Wirtschaft in einer geradezu verzweiflungsvollen Lage. Besonders an der Ruhr ist der Fortbestand der Wirtschaft auf das äußerste gefährdet, um so mehr, als die bisher schon stark geminderte Konkurrenzfähigkeit von Kohle und Eisen gegenüber dem Auslande durch das Heranrücken des englischen Pfund-Dumpings endgültig vernichtet wird. Jeder Tag der Verzögerung bedeutet neuen Zusammenbruch von Arbeitsstätten und Arbeitsstellen. Die Menschen an der Ruhr finden nur dann wieder ihre Beschäftigung, wenn sich Kohle und Eisen in der Konkurrenz gegenüber dem Auslande behaupten können. Bei weiterem Anhalten der herrschenden Krisenzustände wird der Staat nicht mehr die soziale Kraft aufwenden können, um die unbeschäftigten Massen und die Beamten ausreichend zu versorgen. Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung machen sich im Industriegebiet breit und bieten der politischen Erregung, die sich gegen die Sicherheit und Ordnung im Staate wendet, einen fruchtbaren Nährboden.

Das System hat versagt. Wir fordern daher radikale Abkehr vom marxistischen zugunsten des grundsätzlich individualistischen Wirtschaftssystems.

Vereinzelte Irrtümer und Mißgriffe der Privatwirtschaft sollen nicht in Abrede gestellt, und, wo sie vorgekommen sind, scharf geahndet werden. Sie können aber nicht verallgemeinert und zu einem Versagen der kapitalistischen Wirtschaftsweise umgefälscht werden.

Im einzelnen fordern wir: Beschränkung der Ausgabenwirtschaft durch Abbau öffentlicher Aufgaben und der Wirtschaftsunternehmungen der öffentlichen Hand; Reform des Tarif- und Schlichtungswesens derart, daß den Vertragsparteien selbst die Verantwortung überlassen bleibt;

Neuordnung der Sozialinstitute unter Senkung der hohen Beitragssätze und Vermeidung von Zuschüssen aus dem allgemeinen Steueraufkommen;

Steigerung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft durch radikale Senkung aller Gestehungskosten und Wiederherstellung des Realkredits.

Das Ziel muß sein: Sicherung, Stärkung und Entfaltung der deutschen Nationalwirtschaft, damit sie wieder instandgesetzt wird, die Mittel aufzubringen, die zur Erhaltung des Deutschen Volkes notwendig sind2.“

2

Die Rkei sah wegen der scharfen Formulierungen in der Entschließung von einer Empfangsbestätigung ab (R 43 I /1140 , Bl. 32).

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