2.136.1 (cun1p): 1) Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Brotversorgung im Wirtschaftsjahr 1923/24.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

Extras:

 

Text

RTF

1) Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Brotversorgung im Wirtschaftsjahr 1923/24.

Der Herr Reichsernährungsminister und der Reichsminister der Finanzen trugen den Inhalt des Gesetzentwurfes vor1.

1

Der Gesetzentwurf war zusammen mit einer zwölfseitigen Begründung am 16. 4. von Luther und Hermes gemeinsam vorgelegt worden (R 43 I /1262 , Bl. 104-119), nachdem beide Minister darüber beraten hatten (s. Anm. 4 zu Dok. Nr. 90).

Der Vertreter des Reichswirtschaftsministeriums, dem sich der Herr Reichsjustizminister anschloß, beantragte Vertagung der Angelegenheit, da der heute abwesende Herr Reichswirtschaftsminister den Wunsch hege, seine Auffassung persönlich dem Kabinett darzulegen.

Der Herr Reichsminister der Finanzen erklärte sich mit der Vertagung auf den 23. April einverstanden. Da er jedoch an der Kabinettssitzung am 23. April nicht teilnehmen könne, müsse er schon heute erklären, daß er die Verantwortung als Minister der Finanzen und als Kabinettsmitglied für < eine andere Art der Ausgabendeckung als durch die vorgesehene Belastung des Besitzes und für >2 ein Heruntergehen unter die in der Vorlage vorgesehene Höhe der Mittel für die Brotversorgung nicht tragen könne3.

2

Dieser Teil des Satzes ist handschriftlich von MinR Kempner hinzugefügt worden.

3

Die Kabinettsberatung findet am 25. 4. statt (Dok. Nr. 139).

Extras (Fußzeile):