2.179.2 (feh1p): 2. Vereinfachung und Vereinheitlichung der Reichsverwaltung.

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2. Vereinfachung und Vereinheitlichung der Reichsverwaltung2.

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Zur Vorgeschichte s. Dok. Nr. 141, P. 2 und Dok. Nr. 163, P. 3.

Der Reichsminister des Innern trug den Entwurf eines Beschlusses der Reichsregierung vor, durch den eine Reihe von Fragen einer aus der Mitte der Reichsregierung, des Reichsrats und des Reichstags zu bildenden Kommission zur Prüfung überwiesen wird3. Es knüpfte sich hieran eine längere Erörterung, in der namentlich gegen die Erwähnung einzelner weitgehender Vorschläge und gegen die Veröffentlichung des Beschlusses Bedenken erhoben wurden.

3

Dieser Entw. eines Beschlusses der RReg. war vom RIM bereits auf einer Chefbesprechung am 8.2.1921 vorgetragen worden, doch war die Entscheidung darüber auf eine der nächsten Kabinettssitzungen vertagt worden.

Dieser Beschluß sah die Einsetzung einer Kommission vor, die aus dem RIM, dem RFM, dem RSchM, dem StSRkei, RKom. Carl, 6 Mitgliedern des RT, 3 Mitgliedern des RR, von denen einer möglichst pr. Minister sein sollte, und 3 Mitgliedern des RWiR bestehen sollte.

Die Kommission sollte folgende Aufgaben haben:

1. Festlegung der Art und des Zeitpunktes für den Abbau des RSchMin. und des RMin-Wiederaufbau;

2. Prüfung der Zuständigkeit der einzelnen Behörden;

3. Prüfung der Möglichkeit der Zusammenlegung von RWiMin. und REMin. und RWiMin. und RFMin. zu einem großen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen;

4. Sicherung des geeigneten Beamtennachwuchses für das Reich;

5. Regelung des Geschäftsverkehrs der Reichsbehörden mit dem RT, dem RR und dem RWiR.

Ferner sollte die Kommission prüfen, ob Ersparnisse durch die Vereinfachung oder Zusammenlegung der Behördenapparate des Reiches und der Länder erzielt werden könnten (Protokoll der Chefbesprechung und Wortlaut des Beschlusses der RReg., R 43 I /1947 , Bl. 85 – 89).

Der Reichsminister des Auswärtigen bezeichnete entschiedene Schritte noch vor den Verhandlungen in London außenpolitisch als wünschenswert, doch war sich das Kabinett darüber einig, daß eine entscheidende Lösung bis dahin nicht vorliegen werde.

Das Kabinett gelangt zu folgender Entschließung:

Auf Grund der geleisteten Vorarbeiten wird zur weiteren Prüfung der zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Reichsverwaltung zu ergreifenden Maßnahmen eine gemischte Kommission eingesetzt. Ihrer Bearbeitung unterliegen folgende Fragen:

1)

Wie sind zur Erzielung von Ersparnissen in der öffentlichen Verwaltung die Aufgaben zwischen Reich, Ländern und Kommunen zu verteilen?

2)

Organisation der Reichs- und Landesbehörden.

3)

Verhältnis der Reichs- zu den Landesbehörden.

4)

Dezentralisation innerhalb der Reichsverwaltung.

5)

Abgrenzung der Verwaltungsbezirke im Reich und in den Ländern.

[478] Die Kommission soll bestehen aus:

dem Reichsminister des Innern als Vorsitzenden,

6 von der Reichsregierung zu ernennenden Mitgliedern,

6 Mitgliedern des Reichstags,

6 Mitgliedern des Reichsrats, darunter tunlichst einem preußischen Minister.

Um mit möglichster Beschleunigung Fälle der Doppelarbeit festzustellen, ihre Abhilfe vorzubereiten und gegebenenfalls durchzuführen, wird dem Reichsminister des Innern anheimgestellt, die Bildung einer Kommission von Staatssekretären in die Wege zu leiten, die mit diesen Arbeiten sofort beginnen soll4.

4

In der Kabinettssitzung vom 5.3.1921 teilte der RIM mit, daß der RT-Ausschuß für die Verbilligung der Verwaltung der Einsetzung der Kommission zugestimmt habe. Geändert habe der RT-Ausschuß jedoch die Zusammensetzung der Kommission. So sollte die Kommission jetzt aus 8 Mitgliedern des RT, 4 Mitgliedern des RR und 4 Mitgliedern der RReg. bestehen. Das Kabinett stimmte dieser Änderung zu. Siehe Dok. Nr. 194, P. 3.

Die Kommission trat am 30.4.1921 zu ihrer ersten Sitzung zusammen (Die Kommission an den StSRkei am 13.9.1921, R 43 I /1947 , Bl. 160–161).

Eine sofortige Veröffentlichung dieses Beschlusses soll nicht erfolgen.

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