2.121.3 (lut1p): 3. Abbau der notwirtschaftlichen Gesetzgebung.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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3. Abbau der notwirtschaftlichen Gesetzgebung.

Der Reichswirtschaftsminister berichtete über seine Vorlage6. Es handle sich jetzt um die Frage, ob die Reichsregierung die in Aussicht genommene Verordnung nebst den Änderungen, die der Reichsrat daran vorgenommen habe, erlassen solle oder zunächst die Initiative des Reichstags und die Erörterungen im Reichstage abwarte.

6

In der Vorlage, am 3. 7. übersandt, heißt es u. a.: Der von der RReg. in der Kabinettssitzung am 19. 5. verabschiedete Entwurf einer VO über die Aufhebung der notwirtschaftlichen VOen (s. Dok. Nr. 89, P. 5, dort auch Anm. 7) sei vom Vorl. RWiR und vom RR vorbehaltlich folgender Änderungen gebilligt worden: 1) völlige Aufhebung der Preistreibereiverordnung, 2) Aufhebung des II. Abschnitts (Preisschilder und Preisverzeichnisse) der VO über Handelsbeschränkungen vom 13.7.23 (RGBl. I, S. 706 ). „Die Herbeiführung einer erneuten Beschlußfassung des Kabinetts erscheint mit Rücksicht auf die politische Tragweite der Angelegenheit nach § 37 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Reichsministerien, besonderer Teil [s. Anm. 3 zu Dok. Nr. 98], erforderlich.“ (R 43 I /1153 , Bl. 184 f.).

Er sei der Meinung, daß es angesichts der bereits früher gegenüber einer Ausdehnung der Verordnung innerhalb des Kabinetts geäußerten Bedenken zweckmäßiger sei, zunächst die Verhandlungen im Reichstag abzuwarten.

Das Kabinett war damit einverstanden, der Erlaß der Verordnung soll zunächst zurückgestellt werden7.

7

Der Erlaß der VO unterbleibt. Statt dessen bringt der 5. Ausschuß (Reichshaushalt) am 9.6.26 den „Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der Preistreibereiverordnung und damit zusammenhängender Verordnungen“ (RT-Drucks. Nr. 2348, Bd. 409 ) ein, der im Plenum am 26.6.26 angenommen wird (RT-Bd. 390, S. 7587 ). Die Verkündung erfolgt am 19.7.26 (RGBl. I, S. 413 ).

Der Reichswirtschaftsminister bat noch um die Ermächtigung, im Reichstag erklären zu dürfen, daß die Reichsregierung angesichts einer Beschlußfassung im Reichstag ihre Bedenken gegenüber einem erweiterten Abbau der notwirtschaftlichen Gesetzgebung zurückstelle.

[428] Das Kabinett erteilte die Ermächtigung nicht, sondern war der Meinung, daß eine Erklärung überhaupt nicht erforderlich sei.

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