2.42.8 (lut1p): 8. Außerhalb der Tagesordnung: Stellvertretung des Reichspräsidenten.

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8. Außerhalb der Tagesordnung: Stellvertretung des Reichspräsidenten.

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß anläßlich des Gesetzes über die Stellvertretung des Reichspräsidenten9 die Frage aufgetaucht sei, ob Paragraph 51 der Reichsverfassung auch auf die Vertretung des Stellvertreters des Reichspräsidenten Anwendung finde. Um die Frage zu klären, habe er die Abgabe einer Erklärung beabsichtigt, die folgenden Wortlaut habe:

9

S. dazu Anm. 16 zu Dok. Nr. 41.

„Wenn ich das Wort ergreife, so geschieht es nur, um von vornherein sicherzustellen, daß bei der Auslegung des beantragten Gesetzes keine Unklarheit[154] besteht. Es handelt sich dabei um eine Frage, die hoffentlich nicht praktisch werden wird, aber immerhin ins Auge gefaßt werden muß, nämlich um die Frage, wer im Falle einer Behinderung des Stellvertreters oder im Falle einer vorzeitigen Erledigung des Stellvertreteramtes zur Vertretung berufen ist. Die Reichsregierung hat keinen Zweifel, daß in diesem Falle die allgemeinen Grundsätze der Reichsverfassung gelten, wonach zunächst der Reichskanzler als Stellvertreter eintritt, im übrigen bei voraussichtlich längerer Dauer dem Reichstage vorbehalten bleibt, die Stellvertreterfrage erneut durch Gesetz zu regeln. Die Reichsregierung ist der Meinung, daß die Richtigkeit ihrer Auffassung sich klar aus Paragr. 2 des Gesetzentwurfs ergibt, wonach die Vorschriften der Reichsverfassung über den Reichspräsidenten für die Dauer der Stellvertretung auf den Stellvertreter Anwendung finden. Damit ist auch die etwaige Anwendung des Art. 51 der Reichsverfassung auf die Fälle der Behinderung des Stellvertreters und der vorzeitigen Erledigung der Stellvertretenden Präsidentschaft sichergestellt.

Ich würde dankbar sein, wenn mir dies auch als Auffassung des Hohen Hauses bestätigt würde.“

Die Parteien hätten zu erkennen gegeben, daß sie eine solche Erklärung im Plenum nicht wünschten10. Mit dem Inhalt dieser Erklärung hätten sich jedoch die Parteiführer persönlich einverstanden erklärt. Dies seien vom Zentrum Fehrenbach, von den Sozialdemokraten Müller, von der DVP Dr. Scholz, von den D.Nat. Schultz, von den Demokraten Erkelenz, von der Wirtschaftspartei Hampe, von der Bayer. Volkspartei Dr. Pfleger.

10

Die Erklärung wird nicht abgegeben.

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