2.59.1 (lut1p): 1. Fortführung der Verhandlungen über die Zolltarifnovelle.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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1. Fortführung der Verhandlungen über die Zolltarifnovelle1.

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Das Kabinett hatte am 9. 3. die Vertagung der Zolltarifnovelle bis nach den Reichspräsidentenwahlen beschlossen und – im Interesse der laufenden Handelsvertragsverhandlungen – erstmals die Frage der Einbringung eines Ermächtigungsgesetzes zur kurzfristigen Regelung der Zolltarife erörtert (Dok. Nr. 42, P. 2). – In einer Besprechung mit Vertretern der Regierungsparteien (DNVP, Zentrum, DVP, BVP, WV) am 18. 3., an der unter Vorsitz des RK die RM v. Schlieben und Neuhaus teilnahmen, wurde die Notwendigkeit eines Ermächtigungsgesetzes allgemein unterstrichen und betont, das Gesetz müßte eine umfassende Regelung der landwirtschaftlichen Zölle ermöglichen und sollte als Initiativgesetz im RT eingebracht werden. Über den Zeitpunkt der Einbringung waren die Meinungen dagegen geteilt. Unterschiedliche Standpunkte – unverzügliche Einbringung, Vertagung bis nach den Präsidentenwahlen – wurden insbesondere von Abgeordneten des Zentrums vertreten (Protokoll in R 43 I /2417 , Bl. 226-229).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, daß das beabsichtigte Ermächtigungsgesetz nur durchzusetzen sein werde, wenn der Reichskanzler seine Bereitwilligkeit erkläre, der Landwirtschaft einen gewissen Zollschutz zu gewähren.

Der Reichskanzler hielt eine solche Erklärung nur für möglich, wenn zuvor das Kabinett sich mit der Frage befaßt und eine formulierte Erklärung beschlossen habe.

Der Reichswirtschaftsminister und der Reichsernährungsminister betonten die Notwendigkeit einer baldigen Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes, konnten aber die gewünschte Erklärung darüber, wie sich die Parteien dazu stellen würden, jedenfalls für das Zentrum nicht geben. Daher wurde auf Anregung des Reichskanzlers beschlossen, vor weiteren Verhandlungen zunächst die Stellungnahme des Zentrums festzustellen und in der im Anschluß an die gegenwärtige Besprechung beabsichtigten Parteiführerbesprechung2 eine bestimmte Erklärung von seiten der Reichsregierung nicht abzugeben, sondern die Parteien zu veranlassen, sich ihrerseits dazu zu äußern, ob sie der Regierung das Ermächtigungsgesetz geben wollten oder nicht.

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S. Dok. Nr. 60.

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