1.108.5 (lut2p): 5. Befriedungsmaßnahmen aus Anlaß der Räumung der Kölner Zone.

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5. Befriedungsmaßnahmen aus Anlaß der Räumung der Kölner Zone.

Der Reichsminister der bes. Gebiete berichtete über die Angelegenheit10.

10

In einem Schreiben des RMbesGeb. an StSRkei vom 27. 1. heißt es: Bei Besprechungen der beteiligten Ressorts seien die Ergebnisse der vom 7.–10.12.25 in Koblenz geführten Vorverhandlungen über Amnestiemaßnahmen im bes. Gebiet (vgl. Dok. Nr. 251) als unannehmbar bezeichnet worden. Man sei übereingekommen, daß die dt. Delegation in neue Verhandlungen mit der Irko über eine Abänderung des seinerzeit erarbeiteten Protokollentwurfs einzutreten habe (R 43 I /1409 , Bl. 13 f.).

Ministerialrat Claußen trug die Einzelheiten vor und gab die Richtlinien bekannt, die den deutschen Unterhändlern für ihre Verhandlungen mitgegeben werden sollen11. Er teilte unter Bestätigung durch Staatssekretär Weismann mit, daß die Länder mit diesen Richtlinien einverstanden seien.

11

Diese Richtlinien sind dem Schreiben des RMbesGeb. vom 27. 1. (vgl. Anm. 10) beigefügt. Danach soll in den neuen Verhandlungen mit der Irko u. a. gefordert werden: 1) die Zusage einer Verwaltungsamnestie, die sich insbes. auf die Aufhebung der noch bestehenden Ausweisungen und die Wiederzulassung der abgesetzten Beamten erstrecken müsse, 2) eine in „besonders feierlicher Form“ gehaltene Erklärung, „daß künftig keinerlei Möglichkeit für Eingriffe in deutsche Justiz- und Verwaltungsverfahren mehr bestehen wird“. Bei diesen Verhandlungen sei die Erwähnung einer „etwaigen neuen Ordonnanz über ein künftiges Beschwerdeverfahren unter allen Umständen zu vermeiden, wie auch von der Festlegung eines formellen Beschwerderechts deutscher Staatsangehöriger in dem zu schließenden Abkommen abzusehen ist“.

Das Kabinett erklärte sich daraufhin damit einverstanden, daß die Richtlinien als Grundlage für die Verhandlungen dienten. Das Ergebnis der Verhandlungen ist dem Kabinett erneut vorzulegen12.

12

S. Dok. Nr. 345, dort bes. Anm. 2.

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