2.100.4 (ma11p): 4. Bezahlung von Zollstrafen im besetzten Gebiet.

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4. Bezahlung von Zollstrafen im besetzten Gebiet6.

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In seiner Sitzung vom 24.12.23 hatte sich der Rhein-Ruhr-Ausschuß des Kabinetts mit dem Antrag des RMinbesGeb. vom 1.11.23 wegen Erstattung der Zollstrafen (s. Dok. Nr. 3, Anm. 8) befaßt und beschlossen, dem Kabinett folgende Vorschläge zu unterbreiten: 1. Der Wirtschaftsausschuß für die besetzten Gebiete soll versuchen, durch Verhandlungen mit der Irko einen Erlaß oder eine Ermäßigung der Zollstrafen herbeizuführen. 2. Der RFM soll dem Wirtschaftsausschuß einen Betrag von 6 Mio GM zur Verfügung stellen, damit der Wirtschaftsausschuß besonders in den Fällen helfend eingreifen kann, in denen eine Unachtsamkeit der dt. Zollverwaltung dazu geführt hat, daß die Besatzungsbehörden gegen dt. Firmen des besetzten Gebiets mit Zollstrafen vorgehen konnten. Diese Vorschläge wurden in einem Rundschreiben des RMinbesGeb. vom 2.2.24 dem Kabinett zur Annahme empfohlen (R 43 I /191 , Bl. 270 f.).

Der Reichsminister der Finanzen erklärte von vornherein, daß er die Verantwortung für die vorgeschlagene Maßnahme nicht übernehmen könne.

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß es sich zu Punkt 1 des Schreibens des Reichsministers für die besetzten Gebiete vom 2. Februar d. Js. zunächst darum handle, durch Verhandlungen mit der Rheinlandkommission Erlaß oder Ermäßigung der Strafen zu erwirken. Was den zweiten Punkt anlange, so bestehe doch hier eine moralische Verpflichtung des Reichs.

Der Reichsminister der Finanzen erhob Einspruch gegen die Bewilligung von Mitteln.

Ministerialdirektor Miller erklärte, daß die 6 Millionen Goldmark willkürlich gegriffen seien, man könne wohl mit einer geringeren Summe auskommen.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß die Franzosen Strafen bis zu 1 Million Franken ausgesprochen hätten. Da würde der beantragte Betrag,[352] selbst wenn man den Tiefstand des Franken in Betracht ziehe, in keinem Falle ausreichen.

Der Reichsminister des Innern wies darauf hin, daß man vor allem den mittleren und kleineren Betrieben helfen wolle, während die größeren Betriebe, bei denen die Franzosen höhere Strafen festsetzten, sich selbst helfen müßten. Er glaube, daß man mit einem Betrage von 3 Millionen auskommen werde.

Das Kabinett lehnte den Antrag des Rhein-Ruhr-Ausschusses, wie er im obenerwähnten Schreiben des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete niedergelegt ist, ab7.

7

Zur endgültigen Regelung des Ersatzes von Zollstrafen s. die Kabinettssitzung vom 3.12.24, P. 9. Vgl. auch die Denkschrift des RFM „Die Reparationslasten und Schäden der Privatwirtschaft des Ruhr- und Rheingebiets und ihre Erstattung durch das Reich“, RT-Drucks. Nr. 568 , S. 17 f., RT-Bd. 398 .

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