2.149.1 (ma11p): Wahlpropaganda.

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Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

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Wahlpropaganda1.

1

Randvermerk Kempners vom 22. 3.: „Herrn StS. Dies Protokoll ist wichtig.“

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß er eine kurze Broschüre verfaßt habe unter dem Titel „Wie die Mark stabilisiert wurde“. Sie stelle eine programmatische Kundgebung des gegenwärtigen Kabinetts dar zu dem unter dem Ermächtigungsgesetz vollbrachten Werke. Er frage an, ob das Kabinett wünsche, daß diese Broschüre durch einen entsprechenden Hinweis im Vorwort als authentische Kundgebung des Reichsministeriums erscheinen solle.

Des weiteren stelle er die Frage zur Erörterung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfange und aus welcher Quelle Mittel für diese und etwaige weitere Broschüren zwecks Unterstützung der Wahlpropaganda der Regierungsparteien zur Verfügung zu stellen seien.

Der Reichskanzler begrüßte den Vorschlag des Reichsministers der Finanzen und stellte unter Zustimmung des Kabinetts das Einverständnis dazu fest, daß in dem Vorwort der Broschüre zum Ausdruck gebracht würde, daß die Veröffentlichung auf Wunsch des Kabinetts erfolge. Die einzelnen, im Reichsministerium vertretenen Parteien aufzuführen, sei vielleicht nicht zweckmäßig2.

2

Die von Luther verfaßte Broschüre erscheint unter dem Titel „Feste Mark – Solide Wirtschaft. Rückblick auf die Arbeit der Reichsregierung während der Wintermonate 1923/24“.

Der Reichsarbeitsminister empfahl, in größerem Umfange Broschüren auf Zeitungspapier in billigster Weise herzustellen und zusammen mit geeigneten Flugblättern durch die Zentrale für den Heimatdienst zu verbreiten.

Der Reichswirtschaftsminister schlug vor, daß der Reichspressechef fortlaufend geeignetes Material für die Wahlpropaganda sammeln und den Regierungsparteien nach Bedarf zur Verfügung stellen solle. Er empfahl ferner, daß der Reichskanzler ebenso wie zur Zeit des Ruhrkampfes sich an potente Wirtschaftskreise wenden solle, um zur Führung des Wahlkampfes im Sinne einer Erhaltung der Währung Mittel zu erlangen.

Der Reichspressechef stellte eine Broschüre mit den gesammelten Ministerreden zum Ermächtigungsgesetz in Aussicht, sowie eine fortlaufende Versorgung der Parteikorrespondenz mit Leitartikeln. Es müßten ihm nur genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Eine Befassung der Zentrale für den Heimatdienst mit der Wahlpropaganda halte er nicht für erwünscht.

[477] Ministerialdirektor Kempner berichtete über die in Frage kommenden Fonds, und es wurde über Verwendung eines derselben unter dem Titel „Versachlichung des Wahlkampfes“ Beschluß gefaßt. Es wurde dabei festgestellt, daß hieraus keine Mittel den einzelnen Parteien zufließen dürften. In Frage käme allenfalls eine Unterstützung der Parteien in der Pfalz nach Maßgabe des dort bereits üblichen Verteilungsschlüssels. Die Verteilung der Mittel soll durch den Staatssekretär in der Reichskanzlei erfolgen nach einem von ihm aufzustellenden Plan.

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