2.27.2 (ma11p): 2. Goldnotenbank.

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2. Goldnotenbank.

Generalkommissar Schmid berichtete, daß das Statut der Goldnotenbank am Vorabend eingetroffen sei1. Eine sachverständige Prüfung habe noch nicht stattfinden können; es ergebe sich aber schon aus einer oberflächlichen Betrachtung des Statuts, daß dasjenige deutsche Übergewicht in der Bank, welches nach den bisherigen Mitteilungen der Herren Hagen und Stinnes zu erwarten gewesen sei, nicht durch das Statut bestätigt werde. Insonderheit sehe[117] das Statut keine deutsche Majorität des Aktienkapitals, sondern vielmehr eine paritätische Teilung zwischen deutscher und fremder Beteiligung im Verhältnis von 50 zu 50% vor2.

1

Der Entwurf eines Statuts der „Rheinisch-Westfälischen Notenbank A.G.“ findet sich in den Akten des PrJMin. (P 135/1673); in den Akten der Rkei konnte er nicht ermittelt werden.

2

In § 5 des Statuts heißt es: „Das Gesellschaftskapital ist je zur Hälfte von zwei Aktionär-Gruppen gezeichnet; die eine Gruppe besteht aus Deutschen (Gruppe A), währenddem die Aktionäre der anderen Gruppe sich aus Franzosen, Belgiern und Angehörigen anderer Nationen zusammensetzen (Gruppe B).“

Generalkommissar Schmid trug alsdann der Reihe nach die wesentlichen Bestimmungen des Statuts vor3.

3

Vgl. Dok. Nr. 28 und 29.

Ministerialdirektor Bail ergänzte die Ausführungen des Vorredners und teilte mit, daß der nichtdeutsche Anteil des Aktienkapitals derart aufgeteilt werden solle, daß 30% auf französische, 6 bis 10% auf belgische und der Rest auf neutrale Banken entfallen solle. Es sei hiernach festzustellen, daß nicht nur keine absolute deutsche Majorität bestehe, sondern auch hinsichtlich der neutralen Beteiligung es mehr als fraglich erscheinen müsse, ob diese den deutschen Interessen dienstbar gemacht werden könne.

Es müsse zunächst eine sorgfältige Prüfung des Statuts durch Sachverständige erfolgen und angestrebt werden, in den entsprechenden Punkten eine Änderung herbeizuführen. Er sei der Auffassung, daß man auch französischerseits mit Gegenvorschlägen der Deutschen Regierung rechne und bereit sein werde, auf gewisse Kompromißregelungen einzugehen. Inzwischen müsse aber auch versucht werden, auf dem Wege über die deutschen Großbanken eine Ingerenz auf die deutsche Vertretung in der neuen Notenbank auszuüben.

Der Vizekanzler schlug vor, daß die Sachverständigenkommission am darauffolgenden Tage vormittags 9 Uhr im Finanzministerium zusammentreten und um  10½  Uhr im Ausschuß über das Ergebnis der Prüfung des Statuts berichten solle. Um 11 Uhr könne der Ausschuß auf Grund dieser Berichterstattung in Verhandlungen mit den Vertretern aus Köln und Düsseldorf eintreten.

Dem Vorschlage wurde zugestimmt.

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