2.47.3 (ma11p): 3. Rhein-Ruhrgedenktag 1924.

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3. Rhein-Ruhrgedenktag 1924.

Der Reichspostminister ersuchte, von der Abhaltung eines Gedenktages Abstand zu nehmen2. Notwendig sei, in Kürze über verschiedene andere Fragen des Ruhrgebiets im Rhein-Ruhr-Ausschuß zu beraten.

2

In einem Schreiben an sämtliche Landesregg. vom 16.12.23 hatte RMbesGeb. Höfle angeregt, zur Erinnerung an den Beginn des frz.-belg. Ruhreinbruchs (11.1.23) am Sonntag, den 13.1.24 im unbesetzten Deutschland einen „Rhein- und Ruhr-Gedenktag“ zu veranstalten. „Der Grundgedanke dieses Tages könnte nach meiner Auffassung sein, daß das Volk in ernster Sammlung seinen Blick nach der Wiege der dt. Kultur, dem Rheinlande, nach dem Kernland der dt. Wirtschaft, dem Ruhrgebiet, richte, um des schweren Unrechts zu gedenken, das feindliche Hand diesen Landen zugefügt, um Verwahrung einzulegen gegen den feindlichen Versuch, diese Lande dem Reich zu entfremden, und um vor allem – dies könnte als Hauptzweck des Tages gelten – aus der bitteren Empfindung des dem dt. Volke angetanen Unrechts den mannhaften Entschluß zu schöpfen, um der besetzten Gebiete willen alle Kräfte dem Dienste des Vaterlandes in steter Opferbereitschaft zu weihen.“ (R 43 I /190 , Bl. 343-345). Gegen diesen Vorschlag machte der PrMinPräs. (i. V. Weismann) in einem Schreiben an den RMbesGeb. vom 3.1.24 „gewichtige Bedenken“ geltend. In außenpolitischer Hinsicht sei mit der Möglichkeit zu rechnen, daß die geplante Aktion, „wenn auch zu Unrecht von den Franzosen und Belgiern als eine Art Provokation gedeutet würde. […] Aber auch innerpolitisch scheint mir noch nicht eine solche Erleichterung der Lage im besetzten Gebiet eingetreten zu sein, daß die Gefahr einer gewollten oder ungewollten Mißdeutung der im unbesetzten Gebiet geplanten Feier von der Hand zu weisen wäre.“ (R 43 I /191 , Bl. 9). Das AA stimmte dieser Stellungnahme „vollinhaltlich“ zu. „Es erscheint gerade im jetzigen Zeitpunkt, da die mit Frankreich eingeleiteten Verhandlungen über das Rhein- und Ruhrgebiet in ein wichtiges und unter Umständen entscheidendes Stadium eingetreten sind, nicht erwünscht, die auf die Rechtswidrigkeit des frz. Vorgehens […] bezüglichen Tatsachen erneut und in besonders eindrucksvoller Form durch Veranstaltung eines Gedenktages mit den hierbei unvermeidlichen Versammlungen, Reden und Presseäußerungen in der dt. und damit auch in der frz. Öffentlichkeit wieder zur Erörterung zu stellen, zumal im bisherigen Verlauf der Verhandlungen mit Paris diese Seite der Angelegenheit mit Vorbedacht zurückgestellt worden ist.“ (Schubert an RMbesGeb., 5.1.24, R 43 I /191 , Bl. 50).

Die Abhaltung eines Gedenktages wurde abgelehnt3.

3

Am 11.1.24 bringt die Presse zum Jahrestag der Ruhrbesetzung eine Kundgebung des RK, in der der RK u. a. an die Weltöffentlichkeit appelliert, „mit uns dahin zu wirken, daß der Rechtszustand im besetzten Gebiet wiederhergestellt werde, daß vor allem die unschuldig im Gefängnis schmachtenden Deutschen ihren Familien endlich zurückgegeben werden und die Vertriebenen in ihre Heimat zurückkehren können“; vgl. DAZ vom 11.1.24, Nr. 17; Schultheß 1924, S. 5.

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