2.55.1 (ma11p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Arbeitszeit der Angestellten und Arbeiter.

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1. Außerhalb der Tagesordnung: Arbeitszeit der Angestellten und Arbeiter.

Ministerialdirektor v. Schlieben trug den Inhalt der Anlage betreffend Arbeitszeit der Angestellten und Arbeiter in den Reichsbetrieben vor1. Auf Grund dieses Entwurfs solle mit den Organisationen verhandelt werden. Falls keine Einigung erzielt würde, käme Kündigung der Tarifverträge in Frage2.

1

In der Anlage heißt es: „1) Der Kabinettsbeschluß vom 14.12.23 betr. die Dienstzeit der Beamten [s. Dok. Nr. 23, P. 2] wird gemäß § 13 der VO über die Arbeitszeit vom 21.12.23 [RGBl. S. 1251 ] auf die Angestellten bei der Reichsverwaltung und in den Reichsbetrieben ausgedehnt mit der Maßgabe, daß die Dienstzeit 10 Stunden täglich regelmäßig nicht überschreiten soll [vgl. den entsprechenden Erlaß des RFMin. vom 15.1.24, RBesBl. S. 5]. 2) Die Arbeitszeit der Arbeiter in den Reichsbetrieben und bei der Reichsverwaltung ist im Durchschnitt grundsätzlich wie die Mindestdienstzeit der Beamten um mindestens eine Stunde täglich zu erhöhen, soll aber 10 Stunden regelmäßig nicht überschreiten [vgl. den Erlaß des RFMin. Nr. 791 vom 9.2.24, RBesBl. S. 17]. 3) Die Abgeltung der Mehrleistung soll nach folgenden Gesichtspunkten erfolgen: a) Soweit Schicht- (Tage-)löhne eingeführt werden, darf der Tagelohn das  8½ fache des jetzigen Stundenlohns nicht übersteigen; b) der neue Stundenlohn darf den 9. Teil dieses Tagelohns nicht überschreiten; c) Überzeitarbeit wird erst von der 11. Stunde an vergütet.“ usw.

2

Die Arbeitszeitregelungen in den bestehenden Tarifverträgen für die Reichsarbeiter werden am 11. 1. gekündigt (Rundschreiben des RFM vom 11. 1., R 43 I /2058 , Bl. 233).

Der Reichspostminister äußerte Bedenken bezüglich der Möglichkeit der Durchführung der Bestimmungen, da darin eine tatsächliche Herabsetzung der Löhne enthalten sei.

Der Reichsarbeitsminister stellte fest, daß die Industrie im allgemeinen die neunte Arbeitsstunde voll auszahle. Er glaube jedoch, man könne den Versuch machen, auf der vom Reichsminister der Finanzen vorgeschlagenen Basis zu verhandeln.

Staatssekretär Krohne trat den Ausführungen des Reichsministeriums der Finanzen bei.

Das Kabinett erteilte dem Entwurf seine Zustimmung. Es soll an Hand desselben mit den Organisationen verhandelt werden3.

3

Die Verhandlungen mit den Arbeiter- und Angestelltenorganisationen führen zum Abschluß neuer Tarifverträge, die auch Bestimmungen über eine Erhöhung der Arbeitszeit enthalten: Tarifvertrag für die Verwaltungsarbeiter vom 31.3.24 (RBesBl. S. 81 ff.), für die Betriebsarbeiter vom 25.4.24 (RBesBl. S. 109 f.); Reichsangestellten-Tarifvertrag vom 2.5.24 (RBesBl. S. 113 ff.).

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