2.57.4 (ma11p): 4. Fortsetzung der Zolltarifrevisionsarbeiten.

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4. Fortsetzung der Zolltarifrevisionsarbeiten.

Der Reichswirtschaftsminister wies darauf hin, daß mit dem 10. Januar [1924] die in dem Vertrag von Versailles vorgesehene Frist abgelaufen sei, innerhalb deren der Völkerbund die Fortsetzung der Meistbegünstigung für die Vertragsmächte hätte verlangen können. Damit sei es notwendig geworden, die Ausarbeitung eines neuen Zolltarifes, der den geänderten Verhältnissen entspreche, vorzubereiten. Die dem Kabinett gemachte Vorlage7 sehe die Grundzüge der Vorbereitungsarbeiten vor, ohne daß dabei sachlich bereits irgendwelche Entscheidungen getroffen seien. In einer Besprechung im Auswärtigen Amt am Morgen sei die allgemeine Auffassung dahin gegangen, daß diese Vorbereitungsarbeiten streng vertraulich im engsten Kreise der Ressorts stattzufinden hätten, damit nicht im Augenblick der Streit über das Zolltarifschema in die Öffentlichkeit getragen werde. In diesem Punkte dieser Auffassung zu entsprechen, sei das Reichswirtschaftsministerium bereit. Die Vorlage werde dementsprechend dahin abgeändert, daß die Heranziehung des großen Zolltarifausschusses[228] und seiner Unterausschüsse erst nach nochmaliger Fühlungnahme mit dem Kabinett erfolgen solle.

7

S. hierzu die Kabinettsvorlage des RWiM vom 3. 1. (Dok. Nr. 46).

Der Wirtschaftsausschuß war mit der Aufnahme der Vorbereitungsarbeiten im Sinne der Vorlage mit der soeben vom Reichswirtschaftsminister gemachten Einschränkung einverstanden.

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