2.66.1 (ma11p): Berichterstattung des Botschaftsrats v. Hoesch.

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Berichterstattung des Botschaftsrats v. Hoesch.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung und erteilte dem deutschen Geschäftsträger in Paris, Botschaftsrat v. Hoesch, das Wort zur Berichterstattung.

Botschaftsrat von Hoesch erstattete in längeren Ausführungen Bericht über seine Verhandlungen mit dem französischen Ministerpräsidenten im Laufe der letzten Wochen1 und über die gegenwärtige innerpolitische und wirtschaftliche Lage Frankreichs.

1

Gemeint sind die Verhandlungen über die Herstellung eines Modus vivendi im besetzten Gebiet. Auf die diesbezüglichen dt. Vorschläge, die die dt. Missionschefs am 24.12.23 in Paris bzw. Brüssel übergeben hatten, antworteten die frz. und belg. Reg. mit Memoranden vom 11.1.24 (vgl. Dok. Nr. 37, bes. Anm. 3 ff.). Am 17. 1. notierte MinDir. v. Schubert (AA) über ein Gespräch mit dem brit. Botschafter in Berlin: „Lord D’Abernon fragte mich, was wir nun bezüglich des frz. und belg. Memorandums zu tun gedächten und welche Anregungen Herr v. Hoesch mitgebracht habe. Ich erwiderte, das frz. Memorandum sei ja, wie ich ihm schon gesagt hätte, absolut negativ, eine Ansicht, die auch Herr v. Hoesch bestätigt habe. Andererseits aber hätten die Franzosen Herrn v. Hoesch versichert, sie legten den größten Wert darauf, die Konversationen fortzusetzen. Es sei uns nicht ganz klar, auf welcher Basis denn eigentlich weitere Besprechungen erfolgen sollten, wenn der modus vivendi ausscheide und wenn man berücksichtige, daß das Reparationsproblem als solches doch schließlich zur Kompetenz sämtlicher Alliierten gehöre und dann auch hoffentlich von dem ersten Reparationskomitee behandelt werden würde. […] Andererseits seien wir doch nicht in der Lage, die Verhandlungen über den modus vivendi als abgeschlossen zu betrachten, da viele Punkte ganz einfach eine baldige Regelung erheischten. Auch kämen wir den Rheinländern gegenüber in eine schwierige Lage, wenn diese den Eindruck gewännen, daß unsere Verhandlungen über einen modus vivendi gescheitert seien. Denn dann würden eine Reihe von Leuten aus dem Rheinland darauf hinweisen, daß sie dann die einzigen wären, die die Verhandlungen fortführen könnten, das gerade aber wollten wir vermeiden, denn die Folge würde dann doch nur sein eine Reihe von Verträgen à la Micum und eine neue und ganz allgemeine Vergewaltigung des rheinischen Handels und der rheinischen Wirtschaft zugunsten der Franzosen und der Belgier. Die Folge werde dann eine Entfremdung des Rheinlandes von Deutschland durch Frankreich und Belgien sein. Dieser Punkt leuchtete Lord D’Abernon sehr ein, und er bestätigte, daß wir in einer sehr schwierigen Lage seien. Umsomehr hätten wir Anlaß, unsere ganze Kraft auf das erste Reparationskomitee zu konzentrieren und dafür zu sorgen, daß es sobald wie irgendmöglich nach Berlin komme und von hier nach der Ruhr reise.“ (Abschr. der Aufzeichnung Schuberts vom 17. 1. in: Pol.Arch. des AA, Büro RM, 5 Reparation, Bd. 17).

Im Anschluß an diese Berichterstattung unterbreitete Herr v. Hoesch dem Reichsministerium einen Plan für die Weiterführung der deutsch-französischen Verhandlungen.

Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsarbeitsminister richteten einige Fragen an Herrn v. Hoesch.

[256] Der Reichskanzler stellte fest, daß eine Beschlußfassung des Kabinetts vorderhand nicht erforderlich sei.

Der Reichsminister des Auswärtigen bat Herrn v. Hoesch alsdann noch über die Vorgänge zu berichten, welche dazu geführt hätten, daß der deutsche Geschäftsträger in Paris aus Anlaß des Verlustes der Dixmuiden der französischen Regierung das Beileid der deutschen Regierung ausgesprochen habe2.

2

Um Weihnachten 1923 war das frz. Luftschiff „Dixmuiden“ bei Sizilien ins Meer gestürzt und mit der gesamten Besatzung untergegangen. Der offizielle Beileidsbesuch von Hoeschs wurde besonders von den Deutschnationalen und der Rechtspresse scharf kritisiert (s. die Stellungnahme Stresemanns dazu in: Stresemann, Vermächtnis I, S. 288). In einem Schreiben des RWeM an das AA vom 5.1.24 heißt es: Bei der „Dixmuiden“ habe es sich „um ein Deutschland aufgrund des VV weggenommenes Luftschiff“ gehandelt. „Deshalb der frz. Reg. unser Bedauern auszudrücken, muß befremden und verletzt vor allem das soldatische Empfinden der dt. Wehrmacht aufs tiefste, zumal bei schweren Unfällen in der dt. Wehrmacht seit Friedensschluß Frankreich ebensowenig wie andere Mächte an Beileidskundgebungen gedacht hat. Wenn auch der Tod einiger frz. Soldaten an sich bedauerlich ist, so erscheint der Schritt des dt. Geschäftsträgers ganz besonders nicht angebracht in einer Zeit, in der Franzosen in bekannter Weise rücksichtslos und ungestraft dt. Bürger auf dt. Boden wie Hunde niedergeschossen haben und in Düsseldorf ein Prozeß beendet wurde [Urteil des frz. Kriegsgerichts im Düsseldorfer Schupoprozeß vom 27.12.23, s. Schultheß 1923, S. 235], der dt. Staatsbürger schwer trifft und auf das dt. Empfinden nicht die geringste Rücksicht nimmt.“ (R 43 I /64 , Bl. 92).

Der Botschaftsrat v. Hoesch erstattete Bericht, wozu von seiten des Reichswehrministers und des Reichsministers der Justiz Ausführungen gemacht wurden.

Hierauf wurde die Ministerbesprechung geschlossen.

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