2.44 (ma11p): Nr. 44 Louis Hagen an den Reichskanzler. Köln, 31. Dezember 1923

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[183] Nr. 44
Louis Hagen an den Reichskanzler. Köln, 31. Dezember 1923

R 43 I /2442 , Bl. 77-80

[Rheinisch-Westfälische Notenbank]

Hochverehrter Herr Reichskanzler,

Ihr Schreiben vom 22. Dezember1 gelangte in meinen Besitz. Ich habe dessen Inhalt umgehend mit den an der Errichtung einer Rheinisch-Westfälischen Notenbank interessierten Freunden des besetzten Gebietes besprochen. Es hat daraufhin eine dreistündige Verhandlung in Koblenz am 27. ds. Mts. stattgefunden mit den Vertretern der französisch-belgischen Banken in Gegenwart der Herren Tirard und Baron Rolin Jacquemyns2 und deren Kommissare. Das Resultat dieser Verhandlungen beehre ich mich in Folgendem zu Ihrer Kenntnis zu bringen.

1

Dok. Nr. 36.

2

Belg. Oberdelegierter bei der Irko; in der Vorlage fälschlich: „Jaquelin-Rolin“.

Die Bezeichnung der Bank soll auf allgemeinen Wunsch: „Rheinisch-Westfälische Noten-Bank“ bleiben. Die grundsätzliche Beschlagnahmefreiheit für Rentenmark ist abgelehnt, da eine solche überhaupt nur dann in Frage kommt, wenn die Deutsche Regierung ihren Verpflichtungen gegenüber den Besatzungsmächten nicht nachkommt.

Das Notgeld der Landesbank könnte höchstens auf 6 Monate zugelassen werden, in welcher Zeit Städte und Kommunen ihren Etat zu balanzieren hätten.

Ganz selbstverständlich werden Niederlassungen und Zweigniederlassungen der Bank nur im zur Zeit besetzten Gebiete errichtet.

Das Noten-Kontingent ist so festzusetzen, daß im ersten Jahre nicht über 75 Millionen Dollar, im zweiten Jahre nicht über 100 Millionen Dollar und im dritten Jahre nicht über 150 Millionen Dollar in Umlauf gesetzt werden dürfen, später aber keine Limitierung mehr stattfindet.

Zu Punkt C) auf Seite 4 Ihres Briefes ist zu bemerken, daß die darin enthaltenen Wünsche nicht annehmbar sind. Die Einheit ist auf 1/10 Dollar abzustellen.

Zu Punkt D) Als kleinste Stückelung muß eine Rheinmark (1/10 Dollar) verlangt werden. Nach Einziehung des kommunalen Notgeldes, also nach 6 Monaten, müssen auch ¼ Rheinmark-Scheine (1/40 Dollar) ausgegeben werden können. Auf die Ausgabe von Münzen durch die Rheinisch-Westfälische Noten-Bank wird wunschgemäß verzichtet.

[184] Zu Punkt E) Eine Abgabe auf gedeckte Noten ist abgelehnt. Dagegen für die nicht durch Gold oder Devisen gedeckte Noten 3/52% zugestanden, wobei die Haute Commission sich vorbehielt, diese Abgabe für Reparations-Konto zu verwenden.

Zu Punkt F) Für die Diskont- und Lombard-Politik der Bank wurde volle Freiheit verlangt, mit Rücksicht darauf, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des besetzten Gebietes ganz andere Sätze bedingen könnten als das unbesetzte Deutschland. Auch eine nur begrenzte Freiheit, etwa bis 25% unter die Sätze der Reichsbank als Minimum herunterzugehen, wurde glatt abgelehnt.

Zu Punkt G) Ein Kündigungsrecht der Regierung ist sowohl für die Gruppe a) wie für die Gruppe b)3 indiskutabel.

3

Mit Gruppe a) sind die deutschen, mit Gruppe b) die ausländischen Anteilseigner der Bank gemeint.

Was die zu vereinbarenden Bedingungen mit dem deutschen Konsortium betreffen, erklärt dieses sich mit allen Wünschen, welche in den Punkten A und B niedergelegt sind, einverstanden, lehnt dagegen die in dem letzten Absatz von Punkt B), Zulassung eines Beauftragten der Deutschen Regierung zu den Verhandlungen der deutschen Gruppe, ab.

Zu Punkt C) Über das Optionsrecht wird eine Einigung sehr schwer zu erzielen sein. Auch die Mitglieder der Gruppe a) sind nicht in der Lage, den unterbreiteten Vorschlägen auch nur im entferntesten zuzustimmen, weil sich, mit solchen Ungewißheiten ausgestattet, keine Bank errichten läßt. Es ließe sich vielleicht die folgende Basis diskutieren:

„Wenn nach Verlauf von mindestens 5 Jahren die Reichsbank oder ein gleichgeartetes Geld-Institut in Deutschland Noten schafft, die in Gold oder Goldwert einlösbar sind und an Wert den Noten der Rheinisch-Westfälischen Noten-Bank gleichstehen und welche von der Rheinland-Kommission zum Umlauf in den besetzten Gebieten zugelassen sind, haben die Aktionäre der Gruppe a und b das Recht, ihren Aktienbesitz diesem Geld-Institut zum Kauf anzubieten, welches verpflichtet ist, die Aktien zu übernehmen; andererseits erhält in einem solchen Falle das in Rede stehende Geld-Institut eine Option auf die Aktien der Gruppe a, mit der Verpflichtung, bei Ausübung der Option auch die Aktien der Gruppe b zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, sofern es von dieser Gruppe gewünscht wird. Der Preis, der in bar zu entrichten ist, wäre dann auf Grund des Werts der Aktien zu bestimmen, er muß mindestens das angelegte Kapital plus Zinsen und Reserven sowie den aufgelaufenen Sicherheits- und Reserve-Fonds enthalten.“

Als Obmann für das Schiedsgericht ist, falls die Partei sich über ihn nicht einigen kann, der Präsident der Kölner Handelskammer vorzusehen.

Soweit, sehr verehrter Herr Reichskanzler, das Resultat der Verhandlungen vom 27. Dezember.

Heute erreicht mich nun ein Brief des Präsidenten der Interalliierten Kommission in Koblenz, des Herrn Tirard, den ich in Abschrift anbei übersende4.

4

Beiliegend ein Schreiben Tirards an Hagen vom 29.12.23 (Abschrift in frz. Sprache und dt. Übersetzung). Tirard teilt mit, daß er die von Hagen übermittelten neuen Bemerkungen zur Bildung einer rhein.-westfäl. Notenbank den Vertretern der frz. und belg. Bankgruppen zur Kenntnis gebracht habe. Diesen sei klar geworden, daß gewisse Bedingungen die Substanz des ursprünglichen Planes vollkommen veränderten. Insbesondere könne nicht zugestanden werden, daß das Noteninstitut in seinen Emissions- und Diskontierungsmöglichkeiten beschränkt werde. Ebenso sei die vorgesehene Eventualität einer Option zugunsten einer Reichsnotenbank, die jederzeit das rhein.-westfäl. Unternehmen absorbieren könnte, offensichtlich geeignet, die Mitwirkung jeder ernstzunehmenden Bank unmöglich zu machen. Seriöse ausländische Banken könnten sich nicht engagieren, wenn ihnen nicht die Garantie einer normalen Entwicklung für etwa 20 oder 30 Jahre gegeben würde. „Ich halte es wie mein belg. Kollege [Baron Rolin Jacquemyns] für sehr bedauerlich, daß auf diese Weise Verhandlungen unterbrochen werden, die uns gestattet hätten, die Gesamtheit der gegenwärtig unserer Prüfung unterbreiteten Währungsfragen in einem günstigen Sinne zu regeln. Ich behalte mir im übrigen vor, im Interesse der öffentlichen Ordnung und der Wohlfahrt der besetzten Gebiete die Lösung des Problems direkt mit den frz. und belg. Gruppen durchzuprüfen. Bis diese Lösung erreicht ist, wird die Gesamtheit der die besetzten Gebiete angehenden Währungsfragen zwangsläufig suspendiert bleiben.“ (Frz. Text abgedr. bei Stehkämper, Der Nachlaß des Reichskanzlers Wilhelm Marx, Teil II, 1968, S. 113 f.).

[185] Ich sehe nunmehr einer umgehenden Willensäußerung des Reichskabinetts entgegen, um den Brief des Präsidenten Tirard beantworten zu können.

Auf die Gefahren für das besetzte Gebiet, wenn die Absicht der französischen und belgischen Banken zur Ausführung kommt, ohne unsere Mitwirkung eine Notenbank zu errichten, habe ich wohl nicht notwendig, hinzuweisen5, auch nicht auf die unübersehbaren bedauerlichen Folgen, wenn es nicht ermöglicht werden könnte, schon in allernächster Zeit wertbeständiges Geld in das besetzte Gebiet zu bringen und die Genehmigung zu erhalten, auch das wertbeständige Notgeld der Landesbank zuzulassen.

5

In einem Schreiben an RFM Luther vom 2.1.24 teilt Vögler mit, er habe aus sicherer frz. Quelle erfahren, daß man dort mit dem Scheitern der Rhein.-Westfäl. Notenbank auf paritätischer Grundlage rechne. Die Vorbereitungen zur Gründung einer rein ausländischen Bank sollen bereits in Angriff genommen sein. „Man mag nun zu der Kölner Bank stehen wie man will, das eine ist jedenfalls sicher, eine rein frz.-belg. Bank, deren Benutzung ganz bestimmt durch Ordonnanzen irgendwie vorgeschrieben wird, wäre das Schlimmste, was uns passieren könnte.“ Vögler bittet, „doch noch einen letzten Versuch zu machen, ob nicht die Bank in ihrer bisherigen Zusammensetzung, d. h. mit 50% dt. Kapital, aufgezogen werden kann. Zeit ist allerdings nicht mehr zu verlieren.“ (Abschrift in R 43 I /2442 , Bl. 105).

Ich benutze die Gelegenheit, Ihnen, hochverehrter Herr Reichskanzler, von Herzen ein recht glückliches neues Jahr zu wünschen, vor allen Dingen auch der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß es Ihnen und Ihren Mitarbeitern gelingen möge, unser armes über alles geliebtes Vaterland über die Fährnisse der Gegenwart in erträglichem Maße hinwegzubringen, wobei ich immer wieder die Versicherung erneuern kann, daß meine Freunde und ich es niemals an der notwendigen Mitwirkung fehlen lassen werden.

Ich habe die Ehre zu sein Ew. Hochwohlgeboren in größter Verehrung sehr ergebener

Louis Hagen.

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