1.127.2 (ma12p): 2. Wahlaufruf der Reichsregierung.

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2. Wahlaufruf der Reichsregierung.

Der Reichskanzler verlas den anliegenden Entwurf eines Aufrufs der Reichsregierung zu den Neuwahlen1 und stellte ihn zur Erörterung. Es sei[1133] die Frage, ob nicht die Parteien hierzu Stellung nehmen müßten; er sei grundsätzlich dagegen, da er eine Einigung der Parteien auf einen gemeinsamen Aufruf für unwahrscheinlich halte.

1

Der Entwurf befindet sich nicht in der Anlage zu diesem Protokoll; auch in den Sachakten der Rkei war er nicht zu ermitteln.

Der Reichsarbeitsminister trat diesen Bedenken bei und äußerte die Auffassung, daß im wesentlichen zwei Parolen für den Aufruf in Frage kämen: 1. gegen jede extreme Politik, 2. gegen parteipolitische Zersplitterung. Es müsse vermieden werden, daß durch den Wahlaufruf die Auswertung des künftigen Wahlergebnisses erschwert werde.

Der Reichsminister des Auswärtigen stimmte dem Vorredner zu und regte an, als dritte Wahlparole hinzuzunehmen: die Zusammenfassung weiter Volkskreise auf die bisherige Außenpolitik.

Der Reichswirtschaftsminister riet, den retrospektiven Teil des Aufrufs nach Möglichkeit zu verkleinern.

Der Reichswehrminister machte darauf aufmerksam, daß seine Partei auf eine Beteiligung am Entwurf des Wahlaufrufs Wert legen würde.

Nach einer weiteren Erörterung wurden der Reichsarbeitsminister, der Reichswirtschaftsminister und der Reichspressechef gebeten, nach Maßgabe der gepflogenen Erörterung einen neuen Entwurf für den Aufruf zu verfassen und dem Kabinett vorzulegen2.

2

S. Dok. Nr. 340.

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