1.175.4 (ma12p): 4. Arbeitszeitfrage.

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4. Arbeitszeitfrage16.

16

Nach den bisherigen Kabinettsbeschlüssen sollte der Erlaß einer vom RArbM vorgelegten VO über die Arbeitszeit in Kokereien und Hochofenwerken solange zurückgestellt werden, bis das diesbezügliche Gutachten des RWiR vorliegt (s. Dok. Nr. 368, P. 1; Nr. 378, P. 1). Dem Arbeitsausschuß des Sozialpol. Ausschusses des RWiR, der mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt war, wurden in der Sitzung vom 5. 1. mehrere Anträge zur Abstimmung vorgelegt. Die Arbeitgebergruppe des Arbeitsausschusses beantragte, einer Verkürzung der Arbeitszeit in den Hochofen- und Kokereibetrieben z. Zt. nicht zuzustimmen. Der Antrag der Arbeitnehmergruppe empfahl dagegen, die verkürzte Arbeitszeit in den genannten Betrieben zum 1.3.25 einzuführen. Ein Vermittlungsantrag des Gutachters Prof. Heyde enthielt den Alternativvorschlag, entweder ab 1.10.25 in den Hochofenwerken und Kokereien unter bestimmten Bedingungen zum Dreischichtensystem (Achtstundentag) überzugehen, oder aber ab 1.7.25 für die acht Stunden überschreitende Arbeitszeit einen Mehrarbeitszuschlag zu zahlen. Keiner dieser Vorschläge erhielt bei der Abstimmung in der Ausschußsitzung vom 5. 1. die erforderlichen Mehrheit (Text der Anträge in der Anlage zu einer Kabinettsvorlage des RArbM vom 9. 1., in R 43 I /2059 , Bl. 27-30, 31-113; s. hier auch den Bericht des RWiR vom 10. 1.).

Der Reichsarbeitsminister berichtete über die Sitzung des Unterausschusses, die zu keinem Ergebnis geführt habe. Auch ein Vermittlungsvorschlag Heydes[1278] sei abgelehnt worden. Bemerkenswert sei ferner, daß ein Antrag Dr. Heydes, der vorgesehenen Regelung der Arbeitszeit bei den Hochöfen unter der Bedingung zuzustimmen, daß damit für längere Zeit ein Abschluß der Regelung der Arbeitszeit gegeben sei, ebenfalls abgelehnt worden wäre. Die Gesamtkommission werde in ihrer am 9. Januar stattfindenden Sitzung voraussichtlich zu keinem andern Ergebnis kommen. Er bitte um die Ermächtigung, die von ihm in Aussicht genommene Vorlage bereits vorher auszuarbeiten und vorlegen zu dürfen. Für die Beschlußfassung werde natürlich die endgültige Entscheidung des Reichswirtschaftsrats abgewartet werden müssen.

Der Reichswirtschaftsminister ersuchte, den Vermittlungsvorschlag Heydes in die Vorlage als Material mit einzuarbeiten.

Der Reichsarbeitsminister sagte dies zu.

Das Kabinett war mit dem Vorgehen des Reichsarbeitsministers einverstanden17.

17

Am 9. 1. legt der RArbM einen neuen Entwurf einer „VO über die Arbeitszeit in Kokereien und Hochofenwerken“ vor (R 43 I /2059 , Bl. 27-30). Der Entwurf wird jedoch erst vom Kabinett Luther in der Sitzung vom 17. 1. behandelt. S. diese Edition, Die Kabinette Luther I/II.

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