1.25.1 (ma12p): 1. Kundgebung des Arbeitsausschusses der deutschen Verbände.

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1. Kundgebung des Arbeitsausschusses der deutschen Verbände.

Der Reichskanzler teilte mit, daß Bedenken geäußert worden seien, ob die in Aussicht genommene Erklärung der Reichsregierung1 ausreiche.

1

S. Dok. Nr. 236, Anm. 5.

Der Vizekanzler hielt die Erklärung für zu weich. Er halte es dann schon für besser, wenn sich die Regierung jeder Erklärung enthielte2 und möglichst geschlossen an der Veranstaltung sich beteilige.

2

Die Kundgebung der RReg., die ursprünglich auf der Veranstaltung des Arbeitsausschusses dt. Verbände verlesen werden sollte, wird nicht abgesandt (s. Dok. Nr. 236, Anm. 6).

Der Reichsminister des Auswärtigen widersprach der Auffassung über den Charakter der Erklärung. Sie ginge sogar sehr weit, da sie jede Schuld zurückweise. Nicht zu eigen machen dürfe sich allerdings die Regierung die Auffassung, daß Kriegsschulden und Kriegsschuld identisch seien. Er stelle anheim, ob das Kabinett morgen an der Veranstaltung sich beteilige. Vielleicht könne die in Aussicht genommene Micumverhandlung auf 11.15 vorm. verschoben werden3.

3

S. Dok. Nr. 239.

Das Kabinett beschloß, sich möglichst geschlossen an der Kundgebung zu beteiligen. Der Vorsitzende Dr. Rießer soll gebeten werden, der Versammlung davon Mitteilung zu machen, daß die Reichsregierung nicht in der Lage sei, mit Rücksicht auf die 11.15 beginnenden Micumverhandlungen der Veranstaltung bis zu Ende beizuwohnen4.

4

An der Kundgebung des Arbeitsausschusses deutscher Verbände „gegen das Friedensdiktat von Versailles und gegen die Kriegsschuldlüge“ am 29. 6. im RT nehmen von seiten der RReg. teil: Marx, Stresemann, Luther, Jarres, Brauns, Geßler und Hamm. Von der Versammlung wird eine Entschließung angenommen, in der es u. a. heißt: „Die dt. RReg. hat durch Öffnung ihrer Archive der Wahrheit die Bahn geöffnet. RAM Dr. Stresemann hat die amtliche Aufrollung der Kriegsschuldfrage zugesagt. Wir werden uns einmütig hinter jede RReg stellen, die in vollem Bewußtsein ihrer Verantwortung und in Übereinstimmung mit dem ganzen dt. Volke in amtlich-diplomatischen Verhandlungen erklärt, daß die Schuldanklage den geschichtlichen Tatsachen widerspricht, und daß das Schuldbekenntnis vom dt. Volk in wehrloser Stunde unter Protest erzwungen worden ist.“ (Die Zeit vom 1. 7.).

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