1.34.3 (ma12p): 4. Außerhalb der Tagesordnung: Regiebahnen.

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4. Außerhalb der Tagesordnung: Regiebahnen.

Staatssekretär Vogt teilte mit, daß vier Vorschläge gemacht seien bezüglich der Einbeziehung der Regiebahnen in die neue Betriebsgesellschaft6. Der[865] erste Vorschlag ginge dahin, daß die Übergabe der Regiebahn stattgefunden haben müsse, bevor das Gesetz über die Errichtung der Betriebsgesellschaft in Kraft getreten sei. Der zweite Vorschlag verlange, daß die Regiebahnen der Eisenbahn-Gesellschaft mit ihrer Gründung zurückgegeben werden, wobei noch eine gewisse Frist für die Abwicklung der Geschäfte vorzusehen sei. Der dritte Vorschlag ginge dahin, daß die Gesellschaft zunächst ohne die Regiebahnen errichtet werden soll, und daß die Reparationslast des ersten Jahres um den Betrag sich vermindere, der der Gesellschaft infolge des Fehlens der Regiebahnen fehle. Der vierte Vorschlag (Bergmann) fasse das Inkrafttreten der Gesellschaft sofort ins Auge, und zwar ohne die Regie. Das erste Reparationsjahr soll dabei aber um die Zeit verlängert werden, die die Regie seit dem Inkrafttreten der Gesellschaft noch existiere.

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Gemeint ist die gemäß Sachverständigen-Gutachten zu bildende Dt. RB-Gesellschaft.

Das Kabinett gelangte zu folgender Stellungnahme: Der dritte Vorschlag wurde für unannehmbar erklärt. Die übrigen Vorschläge seien diskutabel. In jedem Falle müsse darauf hingewirkt werden, daß in der Regie der status quo erhalten bliebe, daß also die Franzosen bis zur Übergabe der Regie nicht noch Material aller Art wegschleppten.

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