1.40.4 (ma12p): 4. Außerhalb der Tagesordnung: Feiern in Ostpreußen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 2 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

4. Außerhalb der Tagesordnung: Feiern in Ostpreußen.

Der Reichsminister des Innern teilte mit, daß er eine Einladung der Provinz Ostpreußen erhalten habe, an einer Feier der 10jährigen Wiederkehr der Schlacht von Tannenberg teilzunehmen.

Der Reichswehrminister berichtete hierzu, daß in der Provinz Ostpreußen eine Anzahl derartiger Feiern geplant sei, an denen der Generalfeldmarschall[893] v. Hindenburg und der General Ludendorff teilnehmen sollten. Der General v. Seeckt habe in Übereinstimmung mit ihm, dem Reichswehrminister, verfügt, daß eine Mitwirkung der Reichswehr nur in einem Falle, nämlich bei der Grundsteinlegung zu einem Denkmal auf dem Schlachtfelde von Tannenberg stattfinden werde. Hieran werde General v. Seeckt persönlich teilnehmen und auf diese Weise Gewähr leisten, daß nur der Generalfeldmarschall v. Hindenburg, nicht dagegen der General Ludendorff, erscheine. Er halte es für zweckmäßig, daß die Teilnahme der Reichsregierung sich auf diese Feier, oder allenfalls noch auf eine Feier in Königsberg beschränke14.

14

Bei der feierlichen Grundsteinlegung des Tannenbergdenkmals in der Nähe von Hohenstein/Ostpreußen am 31. 8. läßt sich die RReg. durch General v. Seeckt vertreten. Für die Tannenbergfeier in Königsberg am 23. 8. wird die Teilnahme eines RM zugesagt; diese Zusage wird jedoch wegen der Geschäftslage im RT wieder zurückgezogen (Vorgänge hierzu in R 43 I /1851 , Bl. 148-153, 158, 169).

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß vor kurzem eine Besprechung über die Feiern in Ostpreußen mit dem Preußischen Minister des Innern stattgefunden habe und schlug vor, daß der Reichsminister des Innern und der Reichswehrminister gemeinsam mit dem Preußischen Minister des Innern und dem Vertreter der Provinz Ostpreußen über eine einheitliche Regelung dieser Feiern Beschluß fassen sollten.

Das Kabinett beschloß dementsprechend.

Extras (Fußzeile):