1.58.4 (ma12p): 4. Behandlung der Aufwertungsfrage im Reichstagsausschuß.

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4. Behandlung der Aufwertungsfrage im Reichstagsausschuß1.

1

Vgl. Dok. Nr. 263, P. 3.

Der Reichsarbeitsminister teilte mit, daß es für das Reichsarbeitsministerium größte Schwierigkeiten mache, zu den Eingaben der Fraktionen Stellung zu nehmen. Eine Stellungnahme sei eigentlich nur möglich, wenn allgemeine Richtlinien über die einzuschlagende Politik vorlägen. Ohne solche könne eine positive Stellungnahme gar nicht eingenommen werden, und negative Kritik sei auch nur im beschränkten Umfange möglich. Es müsse erwogen werden, ob unter diesen Umständen die Beantwortung nicht hinausgezögert werden solle. Vor den Reichstagsferien werde der Ausschuß sowieso zu keinem Ergebnis kommen.

Staatssekretär Joel und Ministerialdirektor von Brandt wandten sich gegen die Auffassung, daß man jetzt den Reichstagsausschuß wiederum hinhalten könne. Die Stimmung sei dort nicht gerade freundlich. Eine positive Stellungnahme[944] sei auch nicht notwendig. Die Ressorts sollten ihre Bedenken gegen die Vorschläge, die von den Fraktionen eingereicht seien, äußern. Darum werde man nicht herumkommen.

Der Reichswirtschaftsminister glaubte ebenfalls, daß man dem Reichstagsausschuß die Möglichkeit geben müsse, zu einem gewissen Abschluß der Vorprüfungsarbeiten zu kommen. Allerdings sei auch er der Meinung, daß dem Ausschuß Fingerzeige für eine positive Stellungnahme nicht gegeben werden können.

Der Vizekanzler hielt eine alsbaldige Entscheidung in der Aufwertungsfrage für notwendig.

Staatssekretär Zapf schloß sich der Auffassung von Staatssekretär Joel an und bat demzufolge, daß auch die positiven Andeutungen in dem Antwortentwurf des Reichsfinanzministeriums2 unterblieben.

2

Der Antwortentwurf konnte in den Akten der Rkei nicht ermittelt werden.

Das Kabinett war der Auffassung, daß die Ressorts die zugesagte Mitarbeit aufrechterhalten sollen, daß dabei aber äußerst vorsichtig vorzugehen sei und insbesondere jede Andeutung einer positiven Stellungnahme zu unterbleiben habe. Richtlinien für eine positive Lösung könnten jetzt nicht aufgestellt werden3.

3

Am 1. 10. findet im RFMin. eine Ressortbesprechung über die Aufwertungsfrage statt. Nach der Aufzeichnung Grävells vom gleichen Tage wurden dabei folgende Punkte behandelt: „1. die Aufwertung der Reichsanleihen, 2. die Aufwertung der Staats- und Gemeindeanleihen, 3. die Höheraufwertung der Hypotheken, 4. die Rückwirkung der Aufwertung, 5. die Erzielung einer Gleichmäßigkeit der Aufwertung der verschiedenen Schuldtitel. Die Ressortvertreter erhoben für ihre Person, der Vertreter des RWiMin. für dieses keine Einwendungen gegen folgende Gedankengänge: Zu 1: Eine allgemeine Aufwertung der Reichsanleihen ist aus finanziellen und sozialen Gründen unmöglich; ebenso die Aufnahme irgendeines allgemeinen Zinsendienstes. Dagegen erscheint gerecht und durchführbar der Gedanke der sozialen Fondsbildung, um hilfsbedürftig gewordenen Zeichnern von Kriegsanleihe, die noch im Besitz der gezeichneten Stücke sind, eine lebenslängliche Unterstützung zu gewähren. Zu 2: Es muß Stellung genommen werden gegen die Auffassung, die Gemeinden seien auf Grund ihrer gegenwärtigen günstigen Finanzverhältnisse in der Lage, eine Aufwertung ihrer Anleihen vorzunehmen. Bevor der Finanzausgleich nicht geregelt ist, muß die Frage der Aufwertung der Gemeindeanleihen als nicht spruchreif angesehen werden. Da aber nicht abzuleugnen ist, daß zahlreichen Gemeinden durch die tatsächliche Annullierung ihrer Schulden erhebliche Vermögensgewinne erwachsen sind, so ist erwägenswert, ob nicht in irgendeiner Form, evtl. auf dem Wege der Besteuerung der Gemeinden, diese Gewinne der Allgemeinheit nutzbar gemacht werden können. […] Zu 3: Gegen eine Höheraufwertung der Hypotheken muß Stellung genommen werden. Zu 4: Eine Rückwirkung der Aufwertung kommt nicht in Betracht. Zu 5: Eine vollständige Gleichmäßigkeit der Aufwertung, soweit sie überhaupt stattfindet, ist unmöglich. […]“ (R 43 I /2454 , Bl. 247f).

Die Arbeiten des Aufwertungsausschusses des RT werden durch die am 20.10.24 erfolgende Auflösung des RT unterbrochen. Die dem RT vorliegenden Anträge auf Neuregelung der Aufwertung bleiben unerledigt.

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