1.75.4 (ma12p): 4. Formulierung der Regierungserklärung in der Frage des Achtstundentages.

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4. Formulierung der Regierungserklärung in der Frage des Achtstundentages.

Der Reichsarbeitsminister verlas die aus der Anlage ersichtliche Regierungserklärung7 und bat um Zustimmung des Kabinetts zu dieser Formulierung. Er führte aus, daß er die Erklärung auf Wunsch der nicht sozialdemokratischen Gewerkschaftskreise abgeändert habe. Im übrigen wies er darauf hin, daß die Durchführung der Dawes-Gesetze Ausnahmen vom Achtstundentag nötig machen werde und erklärte, daß er Thomas ausdrücklich darauf aufmerksam machen wolle, daß Deutschland in diesem Falle sich auf Artikel 14 des Washingtoner Abkommens8 berufen könne.

7

Diese Regierungserklärung stimmt in ihrem ersten Teil wörtlich mit der in der Kabinettssitzung vom 2. 8. erörterten Regierungserklärung (Dok. Nr. 270, Anm. 2) überein. Nur der Schlußpassus ist neu formuliert. Er lautet: „Deutschland ist gern bereit, mit den übrigen in Betracht kommenden Staaten eine Verständigung hierüber herbeizuführen und würde sich in diesem Falle zu einer Ratifikation des Washingtoner Übereinkommens bereit finden. Dabei muß die RReg. als selbstverständlich voraussetzen, daß zur Verhütung außerordentlicher Gefährdung deutscher Lebensnotwendigkeiten der Artikel XIV des Washingtoner Abkommens Anwendung findet.“ (in der Anlage zum obigen Kabinettsprotokoll).

8

Art. XIV des Washingtoner Übereinkommens über den Achtstundentag sieht vor, daß die Bestimmungen des Übereinkommens im Kriegsfall oder bei Ereignissen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen, suspendiert werden können.

Der Vizekanzler äußerte Bedenken in der Richtung, ob Frankreich diese Interpretation9 des Artikels 14 des Washingtoner Abkommens anerkennen werde.

9

In der Vorlage irrtümlich „Interpellation“.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß er Thomas erklären werde, wir würden das Abkommen nicht ratifizieren, falls diese unsere Auslegung des Artikels 14 nicht angenommen werden sollte10.

10

Für Anfang September 1924 ist in Bern eine Konferenz zwischen dem Direktor des Internationalen Arbeitsamts, Thomas, und den Arbeitsministern von Deutschland, England, Frankreich und Belgien über die Ratifikation des Washingtoner Übereinkommens vorgesehen. Vgl. Dok. Nr. 321, Anm. 4.

Das Kabinett erklärte sich hierauf mit der Formulierung der Erklärung einverstanden11.

11

Die Regierungserklärung kommt im RT nicht zur Verlesung. Sie wird veröffentlicht im Rahmen eines Artikels von RArbM Brauns „Achtstundentag“ im RArbBl. Nr. 17 vom 1.9.24, nichtamtl. Teil, S. 420.

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