2.10 (ma12p): Nr. 10 Aufzeichnung über eine Besprechung zwischen deutschen, französischen und belgischen Delegierten in London, Downing Street 10 am 16. August 1924 [11 Uhr]

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Nr. 10
Aufzeichnung über eine Besprechung zwischen deutschen, französischen und belgischen Delegierten in London, Downing Street 10 am 16. August 1924 [11 Uhr]1

1

Diese Aufzeichnung ist nicht datiert und nicht unterzeichnet. Der Beginn der Besprechung ergibt sich aus dem Konferenztagebuch (Anhang, Dok. Nr. 1), Eintragung unter dem 16.8.24.

R 43 I /268 

Anwesend: von der dt. Delegation: Marx, Stresemann, Luther; MinDir. v. Schubert, Schäffer; MinR Graf Adelmann, Kiep; Dolmetscher Schmidt, Illch;

von der frz. Delegation: Herriot, Clémentel, Nollet, Peretti de la Rocca, Bergery, Aron;

von der belg. Delegation: Theunis, Hymans.

[Abschließende Erörterung der noch unerledigten Konferenzpunkte]

1) Notenwechsel.

Es wurde das Verfahren hinsichtlich der auszutauschenden Noten besprochen und die Fassung der Noten2 erörtert.

2

Gemeint ist offenbar der Notenwechsel zur Räumungsfrage; s. Anm. 5.

2) Default-Frage.

Die von der deutschen Delegation vorgeschlagene Formel3 wurde verlesen und angenommen.

3

Nicht ermittelt.

3) Eisenbahner-Frage.

Herriot teilte mit, daß die französische und belgische Regierung beschlossen hätten, die im Begleitbrief zum Bericht des zweiten Ausschusses erwähnte Frage der Belassung belgischer und französischer Eisenbahner im besetzten Gebiet nicht mehr aufzubringen.

ReichskanzlerMarx dankte für diese Mitteilung.

[1338] 4) Sachlieferungen.

[Nach längerer Debatte über die Regelung der deutschen Farbstofflieferungen wird beschlossen, durch die Sachverständigen eine Kompromißformel ausarbeiten zu lassen4.]

4

S. Anm. 8.

[Räumungsfrage.]

Ministerpräsident Theunis schlug hiernach vor, an die Abfassung des Briefes heranzugehen.

Die Sitzung wurde zu diesem Zwecke um 12 Uhr unterbrochen.

Die deutschen Vertreter begaben sich in ein anderes Zimmer, und es wurde alsdann im Wege des gegenseitigen Austausches von Entwürfen die Feststellung des Wortlauts der verschiedenen Briefe vorgenommen.

Um 2 Uhr traten die Delegationen erneut zur gemeinsamen Besprechung zusammen.

Herriot verlas zuerst den ersten und alsdann den zweiten Brief5. Zum zweiten Briefe führte er aus:

5

Im ersten Schreiben vom 16. 8. an RK Marx erklären MinPräs. Herriot und MinPräs. Theunis namens der frz. und belg. Reg., daß die militärische Räumung des Ruhrgebiets innerhalb einer Maximalfrist von einem Jahr, vom heutigen Tage ab gerechnet, vorgenommen werden würde. In einem zweiten Schreiben vom 16. 8. an Marx teilen Herriot und Theunis den Beschluß der frz. und belg. Reg. mit, „daß sie am Tage nach der endgültigen Unterzeichnung des Londoner Abkommens die militärische Räumung der Zone Dortmund-Hörde und der seit dem 11.1.1923 außerhalb des Ruhrgebiets besetzten Gebiete anordnen werden; diese militärische Räumung wird gleichzeitig mit der wirtschaftlichen Räumung derselben Zonen erfolgen.“ Diese Schreiben sowie zwei Antwortschreiben von Marx und ein Schreiben MacDonalds an Herriot und Theunis vom 16. 8. betr. militärische Räumung des Ruhrgebiets sind abgedr. im dt. Weißbuch: Die Londoner Konferenz Juli–August 1924, Dok. Nr. 545759; auch in RT-Drucks. Nr. 446 , S. 50–54, RT-Bd. 383 ; Schultheß 1924, S. 437 f.

Hierzu muß ich zweierlei bemerken: erstens, die einzelnen Ortschaften, die unter die Räumung der Flaschenhälse fallen, habe ich nicht aufgeführt, denn ich befürchte eine unerwünschte Reaktion der öffentlichen Meinung in Frankreich, wenn eine so lange Liste von Ortschaften in der Öffentlichkeit bekannt wird; zweitens: Ruhrort konnte leider nicht sofort freigegeben werden, da dieses Gebiet von den Belgiern besetzt ist und der Hafen von Ruhrort den Schlüssel zu dem gesamten belgischen besetzten Gebiet darstellt. Ich weise ferner darauf hin, daß ich nicht die Stadt Dortmund genannt habe, sondern die Zone Dortmund, d. h. das Gebiet Dortmund-Hörde-Lünen. Im übrigen werden die einzelnen Ortschaften in einem besonderen Schriftstück festgestellt werden, das ich aber bitte, nicht zu veröffentlichen.

Minister Stresemann: Es steht noch offen die schwierige Frage des Sanktionsgebiets6. Diese Frage spielt eine entscheidende Rolle, und es liegt uns dringend daran, von der belgischen und französischen Regierung eine Erklärung zu erhalten, wonach es feststeht, daß das Sanktionsgebiet gleichzeitig mit der Ruhr geräumt wird. Der englische Premierminister hat darauf hingewiesen,[1339] daß dies eine gemeinsame alliierte Sache sei. Wir bedürfen somit übereinstimmender Erklärungen aller beteiligten Alliierten. Ich bitte daher, hierüber für die belgische und französische Regierung in einem weiteren Briefe eine Erklärung abzugeben.

6

Gemeint sind die im Frühjahr 1921 besetzten Städte Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort.

Herriot: Ich bitte, mich zu dieser Frage mündlich erklären zu dürfen, da es sonst zuviel Briefe gibt und ich in Schwierigkeiten geraten könnte, hier eine Erklärung abgegeben zu haben, ohne die anderen Alliierten zu befragen. Ich stehe jedoch nicht an, hiermit formell zu erklären, daß diese Städte, d. h. das sogenannte Sanktionsgebiet mit der abschließenden Räumung des Ruhrgebiets ebenfalls geräumt werden.

Theunis: Ich schließe mich der Erklärung des französischen Ministerpräsidenten namens der belgischen Regierung an.

Minister Stresemann: Könnte diese Erklärung nicht heute nachmittag in der Vollkonferenz abgegeben werden?

Herriot: Ich bitte Sie, davon Abstand zu nehmen. Wir können es vor der Konferenz mit Mr. MacDonald noch besprechen7.

7

Am 16. 8. übermittelt Marx an Herriot und Theunis das folgende Memorandum: „In der Sitzung, die heute in London zwischen der Deutschen, Französischen und Belgischen Delegation stattgefunden hat, haben der Französische und der Belgische Herr Ministerpräsident im Namen ihrer Regierungen die Erklärung abgegeben, daß diese sich zu ihrem Teile nicht widersetzen werden, daß die im Frühjahr 1921 besetzten rechtsrheinischen Gebiete gleichzeitig mit dem Ruhrgebiet geräumt werden.“ Abgedr. in: Die Londoner Konferenz Juli–August 1924, Dok. Nr. 58; RT-Drucks. Nr. 446 , S. 53, RT-Bd. 383 .

Ich darf meinerseits um eine formelle Erklärung der Deutschen Regierung dahingehend bitten, daß, wenn die alliierten Truppen sich aus den zu räumenden Gebieten zurückziehen, keinerlei Kundgebungen der deutschen Bevölkerung stattfinden, welche die Ehre der französischen Truppen verletzten könnten.

ReichskanzlerMarx: Ich gebe gern diese Erklärung ab.

Es fand alsdann eine abschließende Besprechung über die Frage der Farbstofflieferungen statt auf Grund der durch den französischen Sachverständigen Aron verlesenen Formel der Sachverständigen.

Nach weiterer kurzer Aussprache zwischen Minister Dr. Luther und den französischen und belgischen Delegierten wurde auch dieser Punkt erledigt8.

8

Die Ausführung der dt. Reparationssachlieferungen wird festgelegt in Anlage II zum Schlußprotokoll der Londoner Konferenz: Abkommen zwischen den All. Regierungen und der Dt. Reg. über das Abkommen zwischen der Dt. Reg. und der Repko vom 9.8.1924; abgedr. in: Die Londoner Konferenz Juli–August 1924, Dok. Nr. 50; auch in RT-Drucks. Nr. 446 , S. 17 ff., RT-Bd. 383 .

Danach fand eine kurze Aussprache zwischen dem Reichskanzler Marx und dem englischen Ministerpräsidenten statt, wobei der Reichskanzler um eine entsprechende Zusicherung der englischen Regierung hinsichtlich der Räumung des Sanktionsgebiets bat.

MacDonald teilte mit, daß er bereit sei, nicht nur die gleiche Erklärung abzugeben wie die französische und belgische Regierung, sondern sogar eine für Deutschland günstigere. Er werde hierüber dem Reichskanzler einen Brief schreiben9.

9

S. das Schreiben MacDonalds an Marx vom 19. 8. betr. Räumung des Sanktionsgebiets, in: Die Londoner Konferenz Juli–August 1924, Dok. Nr. 61; auch in RT-Drucks. Nr. 446 , S. 55, RT-Bd. 383 ; Schultheß 1924, S. 439.

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