2.115.1 (ma31p): 1. Bekämpfung der Erwerbslosigkeit (Seeschifferneuerungsfonds).

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1. Bekämpfung der Erwerbslosigkeit (Seeschifferneuerungsfonds).

Gemäß dem Antrage des Reichsverkehrsministers1 ermächtigte das Reichs-[324] kabinett den Reichsarbeitsminister, aus den Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge den deutschen Reedern, welche bis zum 31. März 1927 Schiffbauaufträge an deutsche Werften vergeben, für die Dauer der Bauzeit und die ersten 5 Betriebsjahre Zinszuschüsse zu gewähren.

1

Dieser Antrag wurde in der Kabinettsvorlage des RVM Krohne vom 3.11.26 folgendermaßen begründet: Der 50-Mio-Fonds, den die RReg. im Jahre 1924 aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge bereitgestellt habe, um durch Gewährung von Schiffsbaukrediten an die Seeschiffahrt der Arbeitslosigkeit in der Werftindustrie entgegenzuwirken (vgl. diese Edition, Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 382, P. 4), sei nahezu erschöpft. Da die Seeschiffswerften in der Vergangenheit kaum Aufträge erhalten hätten, die nicht aus dem 50-Mio-Fonds unterstützt worden wären, sei mit der Einstellung der Kredite an die Reeder ein fast völliger Stillstand in den Neubauaufträgen und eine große Arbeitslosigkeit in den Werftbetrieben zu befürchten. Die RReg. müsse daher einen schroffen Abbruch der Werft- und Reederunterstützung zu vermeiden suchen. Angesichts der günstigen Entwicklung des Geldmarkts sei eine nochmalige Bereitstellung von Kapital nicht erforderlich; es werde genügen, den Reedern, die Neu- oder Umbauaufträge vergeben wollen, Zinsbeihilfen zu gewähren. Dabei müsse man von dem bisher befolgten Prinzip abgehen, die subventionierten Aufträge möglichst gleichmäßig auf alle Werften zu verteilen; vielmehr dürfe der Konzentrationsprozeß in der Werftindustrie durch staatliche Eingriffe nicht gehemmt werden. Der RFM sei mit dem Grundgedanken der Hilfsaktion einverstanden. Die Landesregierungen würden sich voraussichtlich wie schon bisher beteiligen (R 43 I /2146 , Bl. 341–345).

Die Durchführung der Aktion wurde dem Reichsverkehrsminister im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister und dem Reichsminister der Finanzen übertragen.

Über die Frage der Zinssätze und die Frage der Konzentrationsbewegung in der Werftindustrie sollen noch Besprechungen zwischen den beteiligten Ressorts stattfinden2.

2

Als Ergebnis der Ressortberatungen übersandte das RVMin. der Rkei am 1.12.26 „Richtlinien betreffend Arbeitsbeschaffung für die deutschen Seeschiffswerften“ (R 43 I /2146 , Bl. 353–359).

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