2.138.4 (ma31p): Anlage 10

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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RTF

Anlage 10

Auf Grund von ganz zuverlässigen Nachrichten wurde im Frühjahr 1926 festgestellt, daß im ganzen Reich Kleinkaliberschützenorganisationen aufgezogen werden, die in allerengster Beziehung zu Dienststellen der Reichswehr stehen.

Entgegen den offiziell angegebenen Verbandsbestimmungen (die auf Wehrhaftmachung der Jugend hinzielen), wird von dieser Organisation die wehrhafte Bevölkerung in Stammrollen und Karteien listenmäßig erfaßt. Das ist festgestellt für die Landesgruppe Hessen-Nassau. Diese Tätigkeit wird auf [das] nachdrücklichste von aktiven Reichswehrdienststellen unterstützt.

Die Mitarbeit der aktiven Reichswehroffiziere in diesen Verbänden geht soweit, daß sie die eigentliche Leitung des Verbandes in den Händen haben. Sie nehmen ferner eine Verpflichtung der Verbandsmitglieder zum Gehorsam gegenüber ihren Führern in feierlicher Handlung und in eigener Person in Art des alten Fahneneides mit Handschlag entgegen.

In Hessen wird der Verband geleitet von dem R. W.-Hauptmann Flörke (Regimentsadjutant I. R. 15 Kassel).

Flörke soll seinerseits die Richtlinien für die Verbandsleitung von dem Kommandeur des I. R. 15 Oberst Fett bekommen. Den sogenannten Zivilbeauftragten der Organisation, die nach außen hin als Leiter des Verbandes auftreten, unterstehen die sogenannten Kreisleiter, die nach Bestimmungen der R. W.-Offiziere arbeiten.

Hauptmann Flörke wird von dem Major a. D. Stockhausen aus Kassel unterstützt. In Marburg arbeitete der Kapitän a. D. v. Hippel als Gauleiter nur[406] im Einverständnis mit dem Marburger Ausbildungs-Batl. unter Leitung von Oberstleutnant v. Bernuth.

In der Provinz Westfalen (Sitz der Gauleitung in Münster) ist der Verband ebenfalls vertreten.

Zuverlässigen Meldungen zufolge besteht die Organisation heute noch. Dies alles geschieht unter absichtlicher Geheimhaltung vor den Zivilbehörden.

Es ist als sehr wahrscheinlich anzunehmen, daß mit Hilfe dieser Kleinkaliber-Verbände ein neues Ausbildungssystem an Stelle des bisher geübten gestellt werden soll9.

9

In R 43 I /686  (Bl. 152–162) finden sich undatierte, wahrscheinlich vom RWeMin angefertigte Stellungnahmen zu den Anlagen 3, 4a, 4b, 5, 8 und 10. Die Stellungnahme zu der oben abgedruckten Anlage 10 lautet: „Über die angeblichen Vorgänge hat im Frühjahr und Sommer 1926 ein Schriftwechsel mit dem Pr.Min.d.I. stattgefunden. Dabei ist festgestellt worden, daß die Nachrichten über die Landesgruppe Hessen-Nassau und ihre Beziehungen zur Reichswehr auf einen Spitzel-Bericht der franz. Rhein-Armee – C E 46 v. 27.6.23 – zurückgehen. Sie haben dem Pr.Min.d.I. Veranlassung zu seiner Weisung v. 8.3.26 betr. ‚Verbot und Auflösung von Kleinkalibervereinen‘ gegeben. Der Pr.Min.d.I. sah sich aber veranlaßt, die Verbote und Auflösungen, die auf Grund seiner Weisung gerade in dem Gebiet Hessen-Nassau angeordnet worden sind, mangels Voraussetzungen wieder rückgängig zu machen. Das ist der schlagendste Beweis für die Unrichtigkeit der Angaben. Tatsächlich sieht die Reichswehr im Kleinkalibersport ein wertvolles, durch das Diktat von Versailles nicht verwehrtes Mittel, um in breitesten Kreisen des Deutschen Volkes die Freude am Schießsport zu pflegen. Insoweit begrüßt und unterstützt sie die weiteste Ausbreitung dieses Sports innerhalb des ihr gegebenen Rahmens. Die private Beteiligung steht jedem Reichswehrangehörigen ebenso frei wie die Teilnahme an den Veranstaltungen jedes anderen unpolitischen Vereins. Die Einzelangaben über die dienstliche Betätigung von Reichswehroffizieren in der Landesgruppe Hessen-Nassau treffen nicht zu. Die Schlußfolgerung eines neuen Ausbildungssystems entspricht nicht den Tatsachen.“ (R 43 I /686 , Bl. 162).

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