2.138.5 (ma31p): Anlage 12

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Anlage 12

Unter dem Decknamen S. G. (Sondergruppe) betreibt das R.W.M.10 mindestens seit Sommer 1921 systematisch die Einrichtung von Kriegsindustrie im Ausland.

10

Reichswehrministerium.

Als Vertreter dieser S. G. sind bzw. waren tätig: General Wurtzbacher (seinerzeit im Waffenamt), General Hasse.

Diese Tatsachen gehen aus der Junkersschen Denkschrift über Beziehungen mit dem Reich hervor11.

11

Siehe die Denkschrift „Entwicklung der Beziehungen zwischen Junkers und dem Reich bezüglich der Zusammenarbeit in Rußland“, auszugsweise gedruckt in: ADAP, Serie B, Bd. II,2, Anhang I. Die Denkschrift enthält eine ausführliche Darstellung der Verhandlungen und Abmachungen zwischen der Fa. Junkers, dem RWeMin. (S.G.) und sowj. Stellen über den Aufbau einer Flugzeugfabrikation in der Sowjetunion.

Nach dem, was Junkers erfahren hat, stand vom Jahre 1923 an der S. G. die Summe von ca. 70 Millionen Goldmark für ihre Tätigkeit zur Verfügung.

Diese Gelder werden seit 1923 von einer speziell zu diesem Zwecke geschaffenen Stelle der S. G., der „Gefu(Gesellschaft zur Förderung gewerblicher Unternehmungen m.b.H.) verwaltet.

Ihre Tätigkeit besteht in der Einrichtung von Rüstungsindustrie in Rußland, indem deutsche Firmen dieser Branche zur Einrichtung derartiger Unternehmungen in Rußland veranlaßt werden.

[407] Außerdem besitzt die S. G. auch eigene industrielle Unternehmungen in Rußland. So wurden 1920 bis 21 von den Vertretern der S.G. Angebote auf einer Reihe von Gebieten der Rüstungsindustrie gemacht.

Unter anderem sind in Rußland unter der Verantwortung der S.G. mit der Firma Krupp Verhandlungen geführt worden. Die Firma Krupp soll im Kubangebiet im Kaukasus ein Werk unterhalten, in dem neben landwirtschaftlichen Maschinen Munition und Heeresgut hergestellt wird.

Außerdem wurde versucht, die Bayerischen Motoren-Werke zu gleichen Zwecken heranzuziehen.

Weiterhin hat die Gefu der chemischen Fabrik Dr. Hugo Stoltzenberg, Hamburg 28, Müggenburger Schleuse, den Auftrag gegeben, in Trozk, Gouvernement Samara (Rußland) eine Fabrik zur Erzeugung von Kriegsgiftgasen einzurichten12. Diese Einrichtung erfolgte in den Jahren 1923 bis 1926. Die Fabrik gliedert sich in folgende Abteilungen: Chlorerzeugung, C.O.-Erzeugung, Phosgen-Erzeugung und Lost-Erzeugung. Die Arbeiten in Rußland sind im Frühsommer 1926 wegen baulicher Schwierigkeiten unterbrochen worden. Als Beauftragter der Gefu in Trozk war der Oberst von der Lieth tätig; derselbe, der nach anderen Feststellungen der Moskauer Vertreter der Gefu ist.

12

Zur Erzeugung von Gaskampfstoffen durch die Fa. Stoltzenberg siehe: ADAP, Serie B, Bd. II,1, Dok. Nr. 196; Bd. II,2, Dok. Nr. 106, 107, 125. (Material hierüber auch in R 43 I /420 , Bl. 220–282).

Die Junkersflugzeugwerke Dessau13 wurden Sommer 1921 bestimmt, eine Fabrik zur Schaffung von Kriegsflugzeugen in Rußland einzurichten. November 1921 fand in Dessau zwischen Professor Junkers, General Wurtzbacher und General Hasse eine abschließende Besprechung statt. Dezember 1921 war eine gemischte Kommission (2 Herren der S.G. und 2 Herren von Junkers) in Moskau. Bei dieser Gelegenheit wurde von dem Volkskommissar Trotzki mit der Unterschrift des Vertreters der S.G. Hauptmann Niedermayer ein Angebot gemacht des Inhalts: Zurverfügungstellung von 21 Millionen Goldmark Kapital von deutscher Seite.

13

Zum folgenden vgl. die in Anm. 11 angegebene Denkschrift.

Diese Reise nach Rußland erfolgte unter falschem Namen und mit falschen Pässen.

Am 15.3.1922 fand im R.W.M. die Vertragsverhandlung und Unterzeichnung statt, an denen Hauptmann v. Niedermayer als Beauftragter der S.G. und auch General Hasse teilnahmen. Der Vertrag wurde im R.W.M. unterzeichnet, und zwar aus Geheimhaltungsgründen mit falschen in Rußland geführten Namen Neumann und Sig[s]feld. Der Vertrag liegt im Wortlaut vor, dazu der Schlüssel für die Deckbezeichnungen.

Hauptmann a. D. Tschunke war u. a. Ende 1921 als Vertreter der S.G. zu Besprechungen in Moskau mit den Junkersvertretern. Bei den Konzessionsverhandlungen mit den Russen waren als Vertreter der S.G. anwesend die Hauptleute Niedermayer und Fischer und Hauptmann a. D. Tschunke. Verschiedene von ihnen haben die Russen in ihren Forderungen bei diesen Verhandlungen dauernd gestützt. Februar 1923 wurde nach 1½jähriger Verhandlungsdauer der Vertrag vom Rate der Volkskommissare ratifiziert.

[408] Die S.G. drängte sehr stark auf Aufnahme der Produktion mit der Begründung, daß die „Wurzelfabrikation“ aus militärischen Gründen sofort durchgeführt werden sollte.

Russischerseits wurde bei der Ratifizierung des Auftrages ein Auftrag von 100 Flugzeugen erteilt, dem ein deutscher Auftrag zur Abnahme von 200 Flugzeugen entsprach.

Trotzdem hatte der General Hasse, der ebenfalls einmal in Moskau gewesen ist, 1923 100 Fokker-Flugzeuge in Holland bestellt mit der Begründung, daß während des Ruhreinbruches schnell Kriegsmaterial hätte beschafft werden müssen.

Im Verlaufe der Streitigkeiten zwischen der S.G. und der Firma Junkers fand am 2.11.23 im Reichswehrministerium eine Besprechung statt, an der eine große Anzahl Herren des Ministeriums und Herren der Junkersgesellschaft teilnahmen. Anwesend waren auch der General Wurtzbacher, der dabei von der moralischen Verpflichtung der S.G. gegenüber der Junkersschen Arbeit in Rußland sprach.

Anfänglich hatte die S.G. Junkers eine Summe von 1,2 Millionen Goldmark zur Verfügung gestellt. Später machte General Wurtzbacher den Vorschlag, auf den geplanten Auftrag in Höhe von 10 Millionen Goldmark einen Vorschuß von 2 x 2 = 4 Millionen Goldmark zu geben, wenn Junkers sich zur Weiterarbeit in Rußland bereit erklären würde.

Am 5.5.1924 erfolgte ein neuer interimistischer Vertrag, in dem die S.G. Junkers unter Anrechnung dieser vier Millionen Goldmark weitere acht Millionen zur Verfügung stellte.

Bei Beginn der Verhandlungen mit der Firma Junkers und wiederholt im Verlaufe der nächsten Jahre ist von seiten der S.G. der Firma Junkers [gegenüber] stets betont worden, daß es sich bei dem Wunsche, in Rußland eine Flugzeugfabrikation aufzuziehen, nicht um eine wirtschaftliche, sondern um eine militär-politische Angelegenheit handelt.

Als im Verlaufe des Jahres 1924 Junkers sich brieflich an den General von Seeckt wandte, um ein Schiedsgericht einzusetzen, lehnte General von Seeckt im Schreiben vom 26. 11. dieses Schiedsgericht aus militärischen und staatspolitischen Bedenken ab14.

14

Vgl. dazu Dok. Nr. 16, Anm. 16.

In einem Schreiben des Generals v. Seeckt vom 18.8.24 wird das Verhalten der Gefu ausdrücklich in allen Teilen gebilligt. Ferner hat General v. Seeckt (Brief vom 26.11.24) das Verhalten der nachgeordneten Dienststellen in dieser Angelegenheit gebilligt.

Weiterhin geht aus dem Briefe des Generals v. Seeckt vom 18.8.24 noch hervor, daß die im Vertrage vom 5.5.1924 der Firma Junkers zugebilligte Beihilfe von 8 Millionen Goldmark für ihr Werk in Fili durch das Waffen- und Truppenamt erfolgt ist.

Aus dem Schreiben des Reichswehrministers, gezeichnet Senftleben (10. 10. 1925), geht hervor, daß die Gefu in Berlin W. 62, Keithstr. 11, noch Ende 1925[409] die Interessen des Reichswehrministeriums vertrat15. Näheres über die Gefu s. Anlage 13.

15

Die angezogenen Schreiben Seeckts und Senftlebens an Prof. Junkers befinden sich in Abschrift im Nachl. Mentzel , Nr. 5.

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