2.200.2 (ma31p): 2. Entwurf eines Gesetzes über Erhöhung des Zuckerzolls sowie Entwurf eines Gesetzes über Änderungen des Zuckersteuergesetzes und des Gesetzes über das Branntweinmonopol.

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2. Entwurf eines Gesetzes über Erhöhung des Zuckerzolls sowie Entwurf eines Gesetzes über Änderungen des Zuckersteuergesetzes und des Gesetzes über das Branntweinmonopol.

Der Reichsminister der Finanzen verwies wegen des Sachverhalts auf seine den Kabinettsmitgliedern bekannte schriftliche Vorlage vom 8. III. 1927 – IIb 2739 –11.

11

In der Kabinettssitzung vom 8.12.26 (Dok. Nr. 141, P. 2 u. 3) hatte die RReg. eine Erhöhung des Zuckerzolls sowie eine Herabsetzung der Zuckersteuer und eine Erhöhung der Hektolitereinnahme aus dem Branntweinmonopol beschlossen. Die diesbezüglichen Entwürfe eines „Gesetzes über Erhöhung des Zuckerzolls“ sowie eines „Gesetzes über Änderungen des Zuckersteuergesetzes und des Gesetzes über das Branntweinmonopol“ waren am 11.12.26 dem RR zugeleitet worden.

In einer Kabinettsvorlage vom 8.3.27 hatte nun RFM Köhler beantragt, die beiden Gesetzentwürfe zurückzuziehen. Gegen die geplante Erhöhung der Branntweinsteuer habe sich starker Widerstand geltend gemacht; der Arbeitsausschuß des Vorl. RWiR habe die Erhöhung bereits abgelehnt, mit einer ablehnenden Stellungnahme des RR sei bestimmt zu rechnen. Wenn aber die Erhöhung der Branntweinbelastung fortfiele, könne auch die beabsichtigte Herabsetzung der Zuckersteuer nicht weiterverfolgt werden, da sonst dem Reich erhebliche Einnahmeverluste entstehen würden. Würde die Zuckersteuerermäßigung nicht durchgeführt, beständen auch gegen eine Erhöhung des Zuckerzolls ernste wirtschaftliche und politische Bedenken, zumal der Zuckerpreis eine steigende Tendenz aufweise (R 43 I /2419 , Bl. 265–274). Gegen die vom RFM beantragte Zurückziehung des Regierungsentwurfs über die Erhöhung des Zuckerzolls hatte REM Schiele in einer Kabinettsvorlage vom 14.3.27 Widerspruch eingelegt. Die Zuckerzollerhöhung sei bereits vor mehreren Monaten von der früheren RReg. gutgeheißen worden. Die Gründe für die Erhöhung beständen unverändert fort. Die in den letzten Jahren eingetretene Steigerung der Zuckerrübenproduktion würde einen Rückschlag erleiden, wenn nicht der Landwirtschaft ein stärkerer Schutz gegen die Konkurrenz des ausländischen Zuckers gewährt würde. Der REM beantragte daher, den GesEntw. über Erhöhung des Zuckerzolls beschleunigt der parlamentarischen Erledigung zuzuführen (R 43 I /2419 , Bl. 277–284).

Ministerialdirektor Ernst gab hierzu nähere Erläuterungen. Er schloß mit der Bitte, zu beschließen, die Gesetzentwürfe über die Erhöhung des Zuckerzolls[629] und über die Änderungen des Zuckersteuergesetzes sowie des Gesetzes über das Branntweinmonopol zurückzuziehen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft begründete demgegenüber den Antrag, den Gesetzentwurf über Erhöhung des Zuckerzolls entsprechend dem Beschluß der Kabinettssitzung vom 8. Dezember 1926 beschleunigt der parlamentarischen Erledigung zuzuführen.

Zu einer Einigung kam es nicht, und die Weiterberatung wurde mit Rücksicht auf die Abwesenheit des Reichswirtschaftsministers – der durch die Beratung seines Haushalts im Reichstage unabkömmlich war – auf Dienstag, den 15. März vertagt12.

12

Im Anschluß an die Ministerratssitzung vom 15. 3. (Dok. Nr. 201) fand eine Kabinettssitzung über die Frage des Zuckerzolls, der Zuckersteuer und der Hektolitereinnahme statt. In dieser Kabinettssitzung wurde lt. Vermerk Feßlers vom 16. 3. folgender Beschluß gefaßt: „Der Reichsminister der Finanzen wird die Gesetzentwürfe, die den Zuckerzoll, die Zuckersteuer und die Hektolitereinnahme betreffen, nicht zurückziehen. Ihre Verabschiedung wird aber im Reichsrat vorerst nicht weiter betrieben werden. Es besteht Übereinstimmung, daß der Zuckerzoll vor der nächsten Kampagne auf 15 Mk. für Verbrauchszucker und 13 Mk. für Rohzucker erhöht wird. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wird am 16. März im Reichstag eine Erklärung dahin abgeben, daß die Reichsregierung den Zuckerzoll rechtzeitig vor der nächsten Kampagne angemessen erhöhen wird.“ (R 43 I /1419 , B. 198). Siehe die Rede des REM in der Sitzung des RT vom 16. 3. (RT-Bd. 392, S. 9535  ff., insbes. S. 9541). Hinsichtlich der Weiterverfolgung der Gesetzentwürfe über den Zuckerzoll und die Zuckersteuer siehe Dok. Nr. 264, P. 1, dort auch Anm. 1, 7 und 9.

Die ursprünglich vorgesehene Ministerbesprechung über das Kanalbauprogramm fiel aus.

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