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Text

RTF

[Anlage]

Antrag.

Der Reichsrat wolle beschließen, die Reichsregierung zu ersuchen, eine umfassende Neuregelung der Beamtenbezüge alsbald in Angriff zu nehmen und die Vorarbeiten so zu beschleunigen, daß die Neuregelung spätestens am 1. Oktober 1927 mit Rückwirkung bis zum 1. Juli 1927 in Kraft treten kann.

Begründung.

Die Aufbesserung der Beamtengehälter ist eine seit langem als dringlich anerkannte Staatsnotwendigkeit. Schon im Dezember 1925 hat der damalige Reichskanzler Dr. Luther in öffentlicher Reichstagssitzung eine allgemeine Neuregelung der Beamtengehälter angekündigt2. Der Reichsfinanzminister Dr. Reinhold hat im Dezember 1926 diese Ankündigung wiederholt3. Auch der gegenwärtige Reichsfinanzminister Dr. Köhler hat in öffentlicher Reichstagssitzung erklärt, daß noch in diesem Jahre eine Reform der Beamtenbesoldung durchgeführt werden solle4. Trotz dieser wiederholten Erklärungen ist der sächsischen Regierung bisher nicht bekannt geworden, daß die Reichsregierung an die Bearbeitung einer Vorlage herangetreten wäre. Im Gegenteil haben die Verhandlungen des Reichstags in den letzten Wochen den Anschein erweckt, als sollte die Angelegenheit wieder bis in den Winter 1927/8 verschoben werden, so daß die Neuregelung vor dem 1. April 1928 kaum würde in Kraft treten können.

2

Siehe die Rede Luthers im RT vom 15.12.25 (RT-Bd. 388, S. 4913  ff.).

3

Siehe die Erklärung Reinholds vor dem RT am 15.12.26 (RT-Bd. 391, S. 8567 ).

4

Siehe die Etatrede Köhlers im RT vom 16.2.27 (RT-Bd. 392, S. 9005  ff., bes. S. 9007). Vgl. dazu Dok. Nr. 207, Anm. 2; Heinrich Köhler, Lebenserinnerungen, S. 251 ff.

Die sächsische Regierung hält eine solche Verzögerung nicht für erträglich. Die Gehälter der Beamten liegen mit ihrem Realwerte seit etwa zehn Jahren in den meisten Gruppen erheblich unter den Friedensbezügen, obwohl diese im Jahre 1914 gegenüber dem Zeitpunkte der ersten Bewilligung schon stark entwertet waren. Das hat zu einer geradezu bedrohlichen wirtschaftlichen Notlage der Beamten aller Schichten geführt. Die Fälle starker Verschuldung, soweit sie überhaupt bekannt werden, häufen sich mehr und mehr. Trotz Beschränkung auf solche Notfälle, die besondere Ursachen haben, müssen die sächsischen Ministerien immer häufiger zu Vorschußgewährung schreiten, um[703] den wirtschaftlichen Zusammenbruch von Beamtenhaushalten zu verhüten. Daß der Beamtenstand zum großen Teil verschuldet ist, hat auch der Berichterstatter des Einzelhandelsausschusses des Deutschen Industrie- und Handelstages in der Sitzung vom 4. Dezember 1926, ohne Widerspruch zu finden, festgestellt (vgl. den über diese Sitzung erschienenen gedruckten Bericht)5. Die Lebensführung weiter Kreise der Beamten, insbesondere auch der oberen Schichten, hat so eingeschränkt werden müssen, daß nicht nur kulturelle, sondern auch solche Bedürfnisse, die der Beamte ohne Beeinträchtigung seiner Amtsführung nicht entbehren kann, unbefriedigt bleiben. Vorräte besitzen die Beamtenhaushalte im allgemeinen nicht mehr; sie sind bei der langen Dauer der Unzulänglichkeit der Gehälter aufgezehrt worden. Ganz besonders groß ist die Notlage der unteren Schichten der Beamten. Deren Einkommen reicht vielfach überhaupt nicht mehr zur allereinfachsten Lebensführung und ist zum Teil weit unter das Einkommen der Industriearbeiterschaft gesunken. Während der Arbeitslohn des gelernten Arbeiters im gewogenen Reichsdurchschnitt seit dem 1. Dezember 1924 nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamtes von 74,8 Pfennige in der Stunde auf 95 Pfennige gestiegen ist, also um rund 27%, ist für die Beamten nur eine rund 4,4%ige Aufbesserung ihrer Bezüge durch Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses eingetreten. Selbst wenn die zuletzt gewährte Weihnachtsbeihilfe6 den Dienstbezügen des laufenden Jahres zugerechnet wird, ergibt sich nur eine Erhöhung um 6,4%. In Dresden ist der Gemeindearbeiter-Spitzenlohn in dieser Zeit von 35,04 M wöchentlich auf 41,76 M wöchentlich, das ist um rund 20% erhöht worden. Eine weitere Erhöhung um vielleicht 4% ist von den zur Zeit schwebenden Verhandlungen zu erwarten. Die Stundenlöhne der Metallarbeiter im Bezirk Dresden sind in der gleichen Zeit von 54 Pfennige auf 76 Pfennige (= 41%), die der Holzarbeiter von 72 Pfennige auf 95 Pfennige (= 32%) gestiegen. Die Lohnfestsetzung für die Metallarbeiter wird von diesen als ungenügend noch bestritten, und wegen Erhöhung des Holzarbeiterlohns schweben zur Zeit aussichtsreiche Verhandlungen. In vielen Beamtengruppen haben daher die Arbeiterlöhne die Beamtengehälter überschritten. Weite Kreise der unteren Beamtenschaft sind tatsächlich proletarisiert worden. In Sachsen ist das besonders offenkundig, da die Gehälter der unteren Staats- und Gemeindebeamten schon im Frieden höher waren als die der unteren Beamten im Reichs- und preußischen Staatsdienste. Unter diesen Umständen herrscht in der gesamten Beamtenschaft eine außerordentlich gedrückte Stimmung, die durch immer wiederholte Vertröstungen auf eine Besoldungsreform, denen die Erfüllung nicht folgt, mehr und mehr gereizt wird. Die sächsische Regierung kann in voller Übereinstimmung mit dem sächsischen Landtage dieser Entwicklung nicht mehr untätig zusehen, da offensichtlich das Staatsinteresse darunter leidet. Auch wirtschaftlich erscheint es nicht länger erträglich, daß sich eine so große Gruppe von Staatsbürgern mit ihrem Realeinkommen dauernd unter dem Friedenseinkommen befindet.

5

Nicht ermittelt.

6

Siehe dazu Dok. Nr. 145.

[704] Dazu kommt, daß das geltende Besoldungssystem so erhebliche Mängel aufweist, daß es sowohl im Interesse der Beamten wie im Interesse der Verwaltung baldigst geändert werden muß. Die Unzufriedenheit der Beamtenschaft mit der jetzigen Besoldungsordnung hat in Hunderten von Petitionen an den Landtag und in immer wieder wiederholten Vorstellungen bei der Regierung ihren Ausdruck gefunden, und die Regierung kann sich der Berechtigung dieser Beschwerden nicht verschließen. Teilweise Verbesserungen versprechen keinen Erfolg, eine grundlegende Änderung, die auch im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sehr erwünscht ist, läßt sich aber nur in Verbindung mit einer allgemeinen Gehaltserhöhung durchführen.

Der Sächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 6. ds. Mts. den Beschluß gefaßt, „die Regierung zu ersuchen, unverzüglich bei der Reichsregierung und beim Reichsrate zu beantragen, daß noch vor den Sommerferien des Reichstages eine reichsgesetzliche Neuregelung der Beamtenbesoldung erfolgt, für den Fall der Ablehnung dieses Antrags aber dem Landtag eine Vorlage über eine Zwischenregelung vorzulegen“. Die sächsische Regierung macht sich diesen Beschluß insoweit zu eigen, als es aus dem oben gestellten Antrage hervorgeht. Sie ersucht dringend, den Antrag anzunehmen und dadurch auf eine beschleunigte Inangriffnahme der Besoldungsreform hinzuwirken7.

7

Der Antrag der Sächs. Reg. wurde in einer Sitzung der zuständigen Ausschüsse des RR am 10.5.27 beraten. Nach einem Vermerk von MinR Vogels erklärte der Sächs. FM in dieser Sitzung, die Sächs. Reg. lege auf die Einhaltung der in ihrem Antrag genannten Frist vom 1. 7. kein entscheidendes Gewicht, ein Hinauszögern der Besoldungsreform über den 1.10.27 hinaus halte sie aber für unmöglich. MinR Wever (RFMin.) erklärte dazu, daß der RFM bereit sei, die Neuregelung der Beamtenbezüge noch in diesem Jahre durchzuführen; der Minister bäte, seine Fühlungnahme mit den Ländern abzuwarten; über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung könne z. Zt. keine Erklärung abgegeben werden. Der Vertreter Bayerns schlug einen Beschluß des RR vor, in dem die RReg. ersucht werden sollte, für die Bereitstellung weiterer Einnahmen zu sorgen, um die Erhöhung der Beamtenbesoldung gleichzeitig im Reich, in den Ländern und Gemeinden durchzuführen, und zwar tunlichst bis zum 1.10.27. Auch die Vertreter anderer Länder betonten die Notwendigkeit einer Besoldungserhöhung. „Die Durchführung der Maßnahmen sei jedoch abhängig von der Bereitstellung der Mittel durch das Reich, auch für den Mehraufwand der Länder und Gemeinden.“ MinR Wever erklärte dagegen, „daß den Ländern unter keinen Umständen irgendwelche Hoffnung auf die Bereitstellung von Reichsmitteln für den Mehrbedarf der Länder gemacht werden könnte“ (Vermerk Vogels’ vom 10. 5., R 43 I /2568 , Bl. 190–191). In der Ausschußsitzung des RR vom 24. 5., in der die Beratung des sächs. Antrags fortgesetzt wurde, teilte MinDir. Lothholz vom RFMin. u. a. mit, daß die Vorarbeiten für die Neuregelung der Beamtenbesoldung mit allem Nachdruck gefördert würden. Die Vorverhandlungen mit den Ländern sollten im Juli aufgenommen werden. Lothholz „ließ ferner durchblicken, daß der Reichsminister der Finanzen die Absicht hätte, die Neuregelung mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 in Kraft treten zu lassen, daß er es aber unter allen Umständen vermeiden wolle, schon jetzt sich nach dieser Richtung irgendwie festzulegen, weil er nicht vorhersagen könne, ob diese Absicht nicht aus politischen oder sonstigen Gründen durchkreuzt werden würde, und ihm unter allen Umständen daran gelegen sei, eine Enttäuschung der in der Sache ohnehin besonders erregten Beamtenschaft wegen einer nicht gehaltenen Zusage zu verhüten. Er ersuchte daher dringend, von jeder Weitergabe seiner Stellungnahme, soweit die Termine in Frage kommen, abzusehen.“ (Vermerk Vogels’ vom 24. 5., R 43 I /2568 , Bl. 193–194).

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