2.226.1 (ma31p): 1. Rückwirkung der Betreuungsaktion für die Saarbeamten auf die Arbeiterschaft des Saargebiets.

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1. Rückwirkung der Betreuungsaktion für die Saarbeamten auf die Arbeiterschaft des Saargebiets.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung.

Vortr. Leg.Rat v. Friedberg trug den Sachverhalt vor1. Er führte aus, daß die Arbeiter des Saargebiets eine einmalige Beihilfe pro Kopf von 100 M verlangten. Wenn diesem Anspruch Genüge geleistet werden solle, so seien insgesamt 16½ Millionen Mark erforderlich. Es werde nicht möglich sein, diesen Wunsch der Arbeiter des Saargebiets zu erfüllen. Das Reichsarbeitsministerium, und zwar insbesondere Min.Dir. Grieser, habe sich bemüht, auf dem Gebiete der Sozialversicherung den Arbeitern zu helfen und ihre Lage zu bessern. Das sei auch in beachtlichem Umfange ermöglicht worden. Auf jeden Fall werde es nötig sein, mit den Vertretern der Gewerkschaften des Saargebiets über die Forderungen der Arbeiter zu sprechen; an der Besprechung würden am besten auch Vertreter der Beamten und der politischen Parteien teilnehmen. Es werde auch nötig sein, einen ständigen Saarausschuß zu bilden, in dem alle Kreise der Bevölkerung des Saargebiets nach Möglichkeit vertreten sein müßten.

1

Gemäß Kabinettsbeschluß vom 10.6.26 (Dok. Nr. 21, P. 1) waren den im Dienst der Saarregierung stehenden Reichs- und Staatsbeamten Beihilfen aus Reichsmitteln gewährt worden. Unter Berufung auf diese Beamtenbetreuungsaktion hatten die saarländischen Gewerkschaften bei der RReg. wiederholt die Forderung gestellt, auch der Arbeiterschaft des Saargebiets eine einmalige Notstandsbeihilfe zu bewilligen, aus der jeder Arbeiter einen Betrag von 100 RM erhalten sollte. Die zuständigen Reichsressorts schlugen vor, diese Forderung abzulehnen, weil der finanzielle Gesamtaufwand für das Reich nicht tragbar sei und weil mit Berufungen anderer Bevölkerungsgruppen gerechnet werden müsse. Statt einer Beihilfe könnten der Arbeiterschaft weitere Verbesserungen auf dem Gebiete der Sozialversicherung in Aussicht gestellt werden, um die sich das RArbMin. bereits bemühe. Auch könne man den Gewerkschaften eine Vertretung in dem zu errichtenden Saarausschuß zugestehen. Eine Besprechung der Ressorts mit Vertretern des Saargebiets über diese Fragen sollte am 13.5.27 in Heidelberg stattfinden. Das AA als federführendes Ressort hatte das Kabinett um Richtlinien für die Besprechung gebeten (Vorgänge hierzu in R 43 I /243 ).

Der Preußische Minister des Innern betonte, daß vor allem die Bildung des Saarausschusses nötig sei. Wenn den Arbeitern eine Summe gegeben werde, und das würde doch zu empfehlen sein, so müsse eine Summe gegeben werden, von der die Vertreter des Saargebiets überzeugt seien, daß sie beruhigend wirken werde.

[710] Vortr. Leg.Rat v. Friedberg machte noch nähere Ausführungen über die Zusammensetzung des geplanten Saarausschusses.

Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß durch die Stärkung der Sozialversicherung im Saargebiet schon viel geschehen sei. Nach seiner Auffassung sei es am besten, eine Kommission vorzusehen, an die alle Fragen des Saargebiets herangebracht würden. Die Frage einer besonderen finanziellen Zuwendung an die Arbeiter des Saargebiets werde zurückhaltend behandelt werden müssen.

Das Reichskabinett faßte folgenden Beschluß:

a)

Die Frage einer besonderen geldlichen Zuwendung an die Arbeiter des Saargebiets soll zurückhaltend behandelt werden. Es werde kaum möglich sein, hier etwas zu geben. Auf sozialpolitischem Gebiete soll soweit als möglich geholfen werden.

b)

Die Frage der Bildung eines besonderen Saarausschusses soll nach Kräften gefördert werden. Das Auswärtige Amt wird die Reichskanzlei hierüber auf dem Laufenden halten und besonders noch schriftlich mitteilen, wie nach seiner Auffassung der Saarausschuß am besten zusammengesetzt wird2.

2

In der Besprechung mit Vertretern der Saarbevölkerung am 13.5.27 in Heidelberg erklärte MinDir. Grieser (RArbMin.), daß sich das Reich weiterhin um Verbesserungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung bemühen werde; mit einer Erhöhung der Sozialrenten sei der Arbeiterschaft des Saargebiets wirksamer geholfen als mit der von den Gewerkschaften geforderten einmaligen Reichsbeihilfe von 100 RM. Im übrigen wurde die Bildung eines Ausschusses aus Vertretern des Saargebiets vereinbart, der als offiziöses Beratungsorgan der RReg. fungieren und vor wichtigen Entscheidungen, die das Saargebiet betrafen, von der RReg. einberufen und gehört werden sollte. Dem Saarausschuß sollten angehören: Vertreter der politischen Parteien (mit Ausnahme der Kommunisten), der Gewerkschaften, der Handelskammer Saarbrücken, der Arbeitgeber, der Beamten und der Landwirtschaft. Den vom AA aufgestellten „Richtlinien über die Zuziehung von Sachverständigen aus dem Saargebiet zur Beratung der Reichsregierung in Saarangelegenheiten“ stimmte die RReg. im schriftlichen Umlaufverfahren zu (AA an StSRkei, 7.6.27, R 43 I /243 , Bl. 371–377, 379).

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