2.40.2 (ma31p): 2. Ausbau des deutschen Wasserstraßennetzes.

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2. Ausbau des deutschen Wasserstraßennetzes5.

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Unter dem 24.6.26 übersandte RVM Krohne dem Kabinett eine Denkschrift über den Ausbau des dt. Wasserstraßennetzes. Die Denkschrift enthält ein Programm für den Bau bzw. Ausbau des Mittellandkanals, der Rhein-Main-Donau-Wasserstraße, des Hansakanals, des Küstenkanals, des Staubeckens bei Ottmachau sowie für die Neckarkanalisierung und die Kanalisierung des Untermains. Dieses Bauprogramm, das nach Ansicht des RVM auch bei ungünstiger Finanzlage ausgeführt werden müsse, erfordere in den Jahren von 1926 bis 1935 Aufwendungen des Reichs von zusammen 637,550 Mio RM. Zur Inangriffnahme des Programms würden im Jahr 1926 außer den bereits bewilligten 62,425 Mio RM noch 20 Mio RM benötigt. Am Schluß der Denkschrift führt der RVM aus: „Es liegt mir fern, im gegenwärtigen Augenblick den Wasserstraßenbau als eine besonders vordringliche Reichsaufgabe mehr als notwendig in den Vordergrund zu schieben. Ich lege aber nachdrücklichen Wert darauf, daß die Wasserstraßenbaupolitik, die bei Übernahme der Landeswasserstraßen auf das Reich [im Jahre 1921] eingeleitet und von der Reichsregierung durch die Staatsverträge gebilligt ist, stetig fortgeführt und in ihrem Fortgange sichergestellt wird. Dies ist auch […] wegen der durch die Umformung der Reichsbahn [auf Grund des Dawes-Plans] veränderten und gefährdeten Verkehrslage sowie wegen der Landesverteidigung dringendes Erfordernis. Als Beschlußentwurf für das Reichskabinett schlage ich vor, 1) die vom Reiche staatsvertraglich übernommenen Wasserstraßenbauten: Mittellandkanal, Rhein-Main-Donau-Wasserstraße, Neckarkanalisierung und Staubecken bei Ottmachau sind in dem vorgeschlagenen Tempo durchzuführen, soweit die Länder die auf sie entfallenden Baukostenteile tragen; 2) der Reichsverkehrsminister wird ermächtigt, wegen des Hansakanals über Minden, wegen des Küstenkanals und wegen der Kanalisierung des Untermains mit den beteiligten Ländern oder sonstigen Beteiligten zu verhandeln und dabei Bindungen für die Fertigstellung der Unternehmen einzugehen.“ (R 43 I /2151 , Bl. 133–144).

Das Kabinett erteilte seine Zustimmung6.

6

Das Wasserstraßenbauprogramm wurde erneut in der Kabinettssitzung vom 12. 8. erörtert (Dok. Nr. 67, P. 4).

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