2.97.1 (ma31p): [Erwerbslosenfürsorge.]

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Text

RTF

[Erwerbslosenfürsorge3.]

3

Vgl. Dok. Nr. 93.

In der Ministerbesprechung am 26. Oktober d. J. handelte es sich im wesentlichen um drei Fragen:

1. Übergang zum Lohnklassensystem4,

4

Staffelung der Erwerbslosenunterstützungssätze nach Lohnklassen. Um eine Übersicht über die finanziellen Auswirkungen des Lohnklassensystems zu gewinnen, hatte die RReg. am 2.7.26 eine Erhebung durchführen lassen (vgl. Dok. Nr. 30, Anm. 5). Die Festsetzung der Unterstützungssätze nach Lohnklassen war im GesEntw. über Arbeitslosenversicherung vorgesehen (vgl. Dok. Nr. 108, P. 1 unter II).

2. Erhöhung der Unterstützung,

3. Fürsorge für die Ausgesteuerten.

Das Arbeitsministerium (Geh.Rat Weigert) sprach sich dafür aus, daß im Unterausschuß5 für Erwerbslosenfürsorge eine Regierungserklärung abgegeben wird, die im wesentlichen mit den Vorschlägen des Zentrumsantrags Nr. 7846 übereinstimmt.

5

Unterausschuß des Sozialpol. Ausschusses des RT.

6

Der von den Abg. Andre, Teusch (Zentrum) und Schwarzer (BVP) im Sozialpol. Ausschuß eingebrachte Antrag Nr. 784 zur Erwerbslosenfürsorge ist abgedruckt in: Politisches Jahrbuch 1926, S. 260 f.

Der Reichswirtschaftsminister hielt es für zweckmäßig, ein Entgegenkommen davon abhängig zu machen, daß sich die Regierungsparteien in den allgemeinen sozialpolitischen Fragen, insbesondere auch wegen des Notzeitgesetzes7, auf einheitliche Linien festlegen.

7

Gemeint ist wohl das von den Gewerkschaften geforderte Notgesetz zur Wiederherstellung des Achtstundentages („Arbeitszeitnotgesetz“); siehe Dok. Nr. 102.

Das Reichsfinanzministerium (Staatssekretär Popitz) hielt es ebenfalls für geboten, vor endgültigen Erklärungen mit den Regierungsparteien zu verhandeln und zunächst im Unterausschuß darauf hinzuweisen, daß eine Erhöhung[270] der Bezüge der ledigen Erwerbslosen bereits vom Kabinett vorgesehen sei8, daß aber vor jeder Heraufsetzung von Erwerbslosenunterstützungen mit den Länderregierungen verhandelt werden müsse, da diese an der Wiederaufbringung zur Hälfte beteiligt seien. Die Einbeziehung des 4. Kindes in die Unterstützungen könne jedoch bereits jetzt in Aussicht gestellt werden. Bei der schwierigen Finanzlage der Länder würden die Verhandlungen über den Finanzausgleich durch eine Heraufsetzung der Erwerbslosenbezüge weiter erschwert.

8

Vgl. Dok. Nr. 93, bes. Anm. 4.

Nachdem sich auch der Reichsminister des Innern für eine Verhandlung mit den Regierungsparteien ausgesprochen hatte, wurde beschlossen,

1. von seiten der Reichsregierung nicht für eine Änderung des Systems9 im gegenwärtigen Augenblick einzutreten, jedoch Entgegenkommen in Aussicht zu stellen, falls die Regierungsparteien diese Änderung wünschen sollten;

9

Mit „Änderung des Systems“ ist offenbar die Einführung des Lohnklassensystems gemeint.

2. hinsichtlich der Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung die vom Reichsfinanzministerium gewünschte Erklärung abzugeben;

3. die Fürsorge für die Ausgesteuerten in dem Sinne zu behandeln, daß eine allgemeine Erhöhung der Erstattungen an die Gemeinden von 50 auf 80% nicht möglich sein werde, daß aber die Gemeinden unterstützt werden sollen, die durch die hohen Aufwendungen für Ausgesteuerte besonders hart betroffen werden. Der Stichtag könne gegebenenfalls vom 1. 10. auf den 1. 8. verlegt werden10.

10

Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 100.

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