1.132.1 (ma32p): Besoldungsvorlage.

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Besoldungsvorlage.

Der Reichskanzler hatte die anwesenden Herren Reichsminister gebeten, im unmittelbaren Anschluß an eine Besprechung mit den Fraktionsführern der Regierungsparteien über die Einfügung neuer Gesetzesbestimmungen in das Besoldungsgesetz und über die gemeinsame Einbringung einer Entschließung der Regierungsparteien zur Besoldungsvorlage zu einer Ministerbesprechung zusammenzutreten1.

1

Offenbar hatten sich die Regierungsparteien in der vorangegangenen Besprechung darauf geeinigt, zur abschließenden Reichstagsberatung über das Besoldungsgesetz 1) einen Antrag auf Einfügung einiger neuer Paragraphen in das Besoldungsgesetz sowie 2) eine Entschließung zur Verwaltungsreform einzubringen (vgl. Vermerk Vogels’ vom 13. 12., R 43 I /2570 , Bl. 175–176). Der Antrag auf Einfügung neuer Paragraphen (§§ 40–43) in das Besoldungsgesetz wurde dem RT am 13. 12. von den Fraktionen des Zentrums, der DVP und der DNVP vorgelegt (RT-Bd. 420 , Drucks. Nr. 3797 ; siehe auch Dok. Nr. 368, Anm. 7); die Entschließung zur Verwaltungsreform legten dieselben Fraktionen ebenfalls am 13. 12. dem RT vor (RT-Bd. 420 , Drucks. Nr. 3798 ; siehe auch Dok. Nr. 368, Anm. 9).

[1160] Der Reichskanzler erklärte, daß die Einladung zur Besprechung auf einen Wunsch des Reichsministers des Innern zurückgehe, der Bedenken dagegen geäußert habe, daß in der vorhergehenden Besprechung von seiten der Regierungsparteien beamtenrechtliche Bestimmungen in das Besoldungsgesetz eingefügt worden seien2, die von ihm als dem zuständigen Beamtenminister nicht mit der ihm geboten erscheinenden Gründlichkeit hätten vorgeprüft werden können.

2

Die Einfügung solcher Bestimmungen in das Besoldungsgesetz war in dem zwischen den Regierungsparteien vereinbarten Antrag (Anm. 1) vorgesehen.

Der Reichsminister des Innern bestätigte diese Darstellung des Reichskanzlers und führte weiter aus, daß er geglaubt habe, seine Bedenken pflichtgemäß dem Reichskabinett unterbreiten zu müssen. Er stellte nähere Erwägung anheim, auf die Regierungsparteien einzuwirken, damit sie der Reichsregierung vor der entscheidenden Einbringung der fraglichen Anträge zuvor Zeit und Gelegenheit lassen möchten, zu ihnen sachlich und formell Stellung zu nehmen. Er glaube es ohne eine nähere Vorprüfung für sein Ressort nicht verantworten zu können, ob die neuen Anträge materiell tragbar seien.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß es sich bei den Anträgen der Regierungsparteien mehr um eine programmatische Festlegung der in weitesten Kreisen der Öffentlichkeit erwarteten und geforderten Verwaltungsreform handele und daß es dabei weniger auf die Einzelheiten der vorgeschlagenen Regelung ankomme. Hauptziel und Zweck der vorliegenden Anträge sei die praktische Anerkennung der Tatsache, daß der augenblickliche Beamtenapparat zu groß sei. Die Anträge seien daher mehr politisch und nicht allzu stark nach ihrem sachlichen Einzelinhalt zu werten.

Der Reichspostminister äußerte sich im gleichen Sinne.

Der Reichskanzler stellte daraufhin im allseitigen Einverständnis fest, daß von weiteren Schritten der Reichsregierung in der Sache unbedenklich Abstand genommen werden könne.

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