1.139.3 (ma32p): 3. Parker Gilbert-Bericht.

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3. Parker Gilbert-Bericht.

Ministerialdirektor Dorn trug den Inhalt des soeben erschienenen Jahresberichts des Reparationsagenten10 vor.

10

Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 10.12.27. Dieser Bericht Parker Gilberts enthielt erstmals Andeutungen über die Notwendigkeit und die Form einer abschließenden Regelung der Reparationsfrage. In den „Schlußbetrachtungen“ des Berichts wird u. a. ausgeführt: Die „einzige Alternative“ zum Dawes-Plan mit seinem System des Transferschutzes sei „die endgültige Festsetzung der Reparationsverbindlichkeiten Deutschlands auf einer absoluten Grundlage, welche keinerlei […] Transferschutz in Betracht zieht“. Mit dem Fortschreiten der Zeit werde „es immer klarer, daß weder das Reparationsproblem noch die anderen davon abhängigen Probleme ihre endgültige Lösung finden werden, bevor nicht Deutschland eine bestimmte Aufgabe gestellt worden ist, die es unter eigener Verantwortung ohne ausländische Überwachung und ohne Transferschutz zu erfüllen hat“ (a.a.O., S. 187). Siehe dazu: ADAP, Serie B, Bd. VII, Dok. Nr. 214, 215, 235, 237; Bd. VIII, Dok. Nr. 52.

[1180] Anschließend stellte der Reichsminister der Finanzen die Frage der weiteren geschäftlichen Behandlung des Jahresberichts zur Erörterung. Er schlug vor, in die nach Wiederzusammentritt des Reichstags zu haltende Etatsrede eine auf den Bericht des Reparationsagenten bezügliche formulierte Regierungserklärung einzuschieben11. Ferner hielt er es für dringend geboten, auf die Kritik der deutschen Presse zum Bericht Einfluß zu nehmen.

11

Siehe die Rede des RFM Köhler im RT am 19.1.28 anläßlich der 1. Lesung des Reichshaushalts für 1928: RT-Bd. 394, S. 12232  ff., bes. S. 12240 f.

Der Reichswirtschaftsminister schlug vor, die von der Reichsregierung zu ergreifenden Maßnahmen zunächst in einer Besprechung des Reparationspolitischen Ausschusses der Reichsregierung, der am 23. Dezember 1927 zusammentreten solle, vorzuberaten. Er bat ferner, am Tage vor der Etatsrede des Reichsministers der Finanzen, die im Reichstage wohl am 19. Januar 1928 zu halten sein werde, eine Kabinettssitzung vorzusehen, in welcher die Stellungnahme der Reichsregierung zum Bericht festzulegen sei. Er empfahl schließlich, noch vor der Etatsrede mit den Parteiführern der Regierungsparteien in der Sache Fühlung zu nehmen12.

12

Am 18.1.28, einen Tag vor der Haushaltsrede des RFM (Anm. 11), fand eine Sitzung des reparationspolitischen Ausschusses der RReg. mit Abgeordneten auch der Oppositionsparteien statt, in der die Stellungnahme der RReg. zum Jahresbericht des Reparationsagenten erörtert wurde. Über diese Sitzung liegt ein ungezeichneter Vermerk aus dem RFMin. vor: „Der Herr Minister [Köhler] entwickelte die allgemeinen Richtlinien, die die Reichsregierung in der Reparationspolitik in der nächsten Zeit einzuhalten gedenkt. Man müsse sich in der Stellungnahme zu dem Bericht des Generalagenten große Zurückhaltung auferlegen, zumal bisher noch keine Gelegenheit bestanden habe, die wichtigsten Fragen mit Parker Gilbert mündlich zu besprechen. […] In seiner Etatsrede werde er zu Parker Gilberts Andeutungen über eine Schlußlösung [Anm. 10] mit großer Vorsicht Stellung nehmen und dabei den Gesichtspunkt hervorheben, daß der [Dawes-]Plan selbst die Notwendigkeit betone, eine endgültige Lösung zu finden. Eine abschließende Endregelung bedeute daher eine Erfüllung, nicht eine Aufgabe des Plans. – Die von dem Herrn Minister entwickelten allgemeinen Grundsätze wurden von den Abgeordneten gebilligt. Meinungsverschiedenheiten bestanden dagegen in der Frage, in welcher Weise in der Etatsrede zu den Anregungen Parker Gilberts Stellung zu nehmen sei. Abgeordneter Quaatz hielt es für notwendig, zu betonen, daß ein Verzicht auf den Transferschutz nur in Frage komme, wenn eine zweifellos tragbare Endsumme festgesetzt sei. Bedenklich sei es, daß die Regierung die Poincarésche Feststellung unwidersprochen lasse, daß die von der Reparationskommission festgesetzte Schuld von 132 Milliarden GM noch unverändert bestehe [Dok. Nr. 409, Anm. 6]. Exzellenz Dernburg hielt es für bedenklich, die Wendung zu wählen, daß die Vorschläge des Agenten eine Erfüllung des Dawesplans bedeuteten. Für den Dawesplan sei der Transferschutz wesentlich. Der Agent schlage Ersetzung des Dawesplans durch eine endgültige Festsetzung der Schuld unter Verzicht auf den Transferschutz vor. Unsere Position müsse sein: Erfüllung des Dawesplans, bis eine durchführbare Endlösung an die Stelle getreten sei, d. h. eine erträgliche Annuität von absehbarer Dauer. ReichsbankpräsidentSchacht wies darauf hin, daß der Agent auf eine Abdrosselung der Auslandsanleihen hinarbeite, um ein Urteil darüber zu gewinnen, wieviel Deutschland aus eigener Kraft transferieren könne. Solange Auslandsanleihen aufgenommen werden, könne auch transferiert werden. Ein allzu langer Aufschub der Endlösung sei gefährlich; denn wenn Deutschland seine Kreditfähigkeit im Auslande durch Anleiheaufnahme erschöpft habe, bestände für Poincaré keine Veranlassung mehr, uns Erleichterungen zu gewähren. Herr Hilferding ist der Meinung, daß man jetzt nichts Wesentliches sagen dürfe, wenn man zu dem Ergebnis gekommen sei, daß z. Zt. mit einer Endlösung nicht gerechnet werden könne. Man dürfe aber nicht den Eindruck aufkommen lassen, daß eine Endlösung mit dem Verzicht auf den Transferschutz unbedingt verbunden sein müsse.“ (Vermerk über die Sitzung des reparationspolitischen Ausschusses am 18.1.28, Abschrift, R 2 /198 , S. 9–11).

[1181] Der Reichskanzler stellte das Einverständnis des Reichskabinetts mit den Vorschlägen des Reichswirtschaftsministers fest.

Auf Wunsch des Reichsernährungsministers wurde ferner in Aussicht genommen, in nächster Zeit im Handelspolitischen Ausschuß der Reichsregierung eine Aussprache über die Entwicklung der deutschen Handelsbilanz herbeizuführen.

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