1.183.3 (ma32p): 2. Kriegsschädenschlußgesetz.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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2. Kriegsschädenschlußgesetz.

Der Reichsminister der Finanzen knüpfte an die Beratungen des Kabinetts über den gleichen Gegenstand in der Sitzung vom 16. Februar3 an und berichtete, daß die Umrechnung des vom Kabinett gewünschten finanziellen Mehraufwandes von 10 × 6 Millionen auf die Entschädigungsstaffel inzwischen erfolgt sei. Nach kurzer Aussprache erteilte das Kabinett dem Gesetzentwurf in der nunmehr vorliegenden Form seine grundsätzliche Zustimmung.

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Siehe Dok. Nr. 424 unter „Kriegsschädenschlußgesetz“.

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