1.35.1 (ma32p): 1. Handelsvertragsverhandlungen mit Polen und Jugoslawien.

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1. Handelsvertragsverhandlungen mit Polen und Jugoslawien.

Ministerialdirektor Dr. Ritter begründete die Vorlage des Auswärtigen Amts1. Die Verhandlungen mit Jugoslawien seien rascher vorgeschritten als erwartet gewesen war. Es müsse nun von deutscher Seite Stellung genommen werden zur Frage der Einfuhr von frischem Schweinefleisch und des Zollsatzes für Mais. Mit dem Zugeständnis unkontingentierter Schweinefleischeinfuhr zur Verwendung in Fleischfabriken und der Herabsetzung des Maiszolles auf 2,50 M werde es möglich sein, die Verhandlungen aussichtsreich fortzusetzen.

1

Siehe Dok. Nr. 278, Anm. 8.

Die Verhandlungen mit Polen über Niederlassungsrecht und Ausweisungsfrage seien soweit vorgeschritten, daß eine Erklärung der Deutschen Regierung, ob sie nunmehr auch zu wirtschaftlichen Verhandlungen bereit sei, nicht mehr umgangen werden könne. Das Auswärtige Amt empfehle2 eine Entschließung des Reichskabinetts, daß den Polen folgendes in Aussicht gestellt werden möge: unkontingentierte Einfuhr von frischem Schweinefleisch für Fleischfabriken; ein Kohlenkontingent, dessen Höhe noch zu beraten sei; endlich Erleichterungen der Kartoffel- und Schnittholzzölle, wobei man unverbindlich sagen könne, ohne sich festzulegen, daß man für die Kartoffeln unter 1 M, für das Schnittholz unter 90 Pfg. gehen wolle.

2

Die Kabinettsvorlage Stresemanns vom 12.7.27 betr. Handelsvertragsverhandlungen mit Polen (R 43 I /1106 , Bl. 298–299) ist abgedr. in: ADAP, Serie B, Bd. VI, Dok. Nr. 24.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte sich außerstande, so schwerwiegende Entscheidungen in dieser Sitzung zu treffen, ohne ausreichende Zeit für ihre Vorbereitung gehabt zu haben. Bezüglich Polen erscheine ihm die Niederlassungs- und Ausweisungsfrage noch nicht hinreichend geklärt, da ja immer noch das polnische Arbeitsschutzgesetz3 bestehe. Überhaupt müsse er eine allgemeine Klärung der politischen Lage erbitten, bevor man über so entscheidende Konzessionen, wie die unbegrenzte Schweinefleischeinfuhr sowie die Minderung der Kartoffel- und Holzzölle berate.

3

Siehe dazu: ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 129, Anm. 1. Vgl. auch die einleitenden Ausführungen des RAM in der Ministerbesprechung vom 11.5.27 (Dok. Nr. 231, Ministerbesprechung, P. 1).

Gesandter Rauscher trug hierauf das Ergebnis der Verhandlungen über die Niederlassungs- und Ausweisungsfrage sowie über das Arbeitsschutzgesetz vor. Es seien so ernsthafte Verbesserungen erzielt worden, daß man seiner Ansicht[861] nach der Wiederanknüpfung wirtschaftlicher Verhandlungen nicht ausweichen könne.

Auf Ersuchen des Reichsarbeitsministers legte Vortr. Leg.Rat Martius im einzelnen die zur Zeit erreichten Bestimmungen über Einreise, Niederlassung und Ausweisungen dar4. Bezüglich der Niederlassung sei besonders wichtig, daß nunmehr nicht nur leitende Angestellte, sondern überhaupt besonders vorgebildete wirtschaftlich wertvolle Kräfte zugelassen würden.

4

Siehe hierzu die Aufzeichnung Martius’ vom 9.6.27, in: ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 213.

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß er Bedenken trage, in diesen Fragen, die er in seinem Ministerium noch nicht habe vorberaten können, heute schon grundsätzlich Stellung zu nehmen.

Der Reichswirtschaftsminister erklärte, daß ihm die gegenwärtige Lage Polens nach Nichtzustandekommen der Amerikaanleihe5 als günstig für die Wiederaufnahme der Verhandlungen erscheine. Ein Weiterandauern des Zollkrieges, in dem Deutschland der Verlierer sei, halte er für sehr bedenklich.

5

Siehe Dok. Nr. 231, Anm. 20.

Der Reichsminister des Auswärtigen bat, doch wenigstens den grundsätzlichen Entschluß zu fassen, mit Polen wieder in wirtschaftliche Verhandlungen einzutreten. Er wies auf die wichtigen Folgen eines solchen Entschlusses für die gesamte deutsche Außenpolitik hin.

Das Reichskabinett beschloß hierauf bezüglich der polnischen Verhandlungen:

1) Das bisherige Ergebnis der Verhandlungen in der Niederlassungs- und Ausweisungsfrage befriedigt zwar nicht endgültig, das Reichskabinett sieht dadurch aber den Zugang zur Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Verhandlungen mit Polen als eröffnet an und glaubt, Anfang September der polnischen Regierung ihren Standpunkt zu den wirtschaftlichen Fragen im einzelnen mitteilen zu können.

2) Über die wirtschaftlichen Fragen solle eine Kabinettsberatung vor dem 1. September 1927 stattfinden6.

6

Die nächste Kabinettsberatung über die dt.-poln. Handelsvertragsverhandlungen fand am 30.8.27 statt; siehe Dok. Nr. 288, P. 1.

Die Beratung der Handelsvertragsverhandlungen mit Jugoslawien wurde hierauf auf den Nachmittag vertagt7.

7

Siehe Dok. Nr. 278, Kabinettssitzung, P. 1.

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